Entscheidung des FG Münster: Stichtagsnutzung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen entscheidend

Mit Urteil vom 14. November 2024 (Az. 3 K 2383/23 F) hat der 3. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass für die Zuordnung eines Grundstücks zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen die konkrete Nutzung am Bewertungsstichtag ausschlaggebend ist.

Sachverhalt

Der Kläger, Nacherbe umfangreichen Grundbesitzes, war Eigentümer eines forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks. Zum Bewertungsstichtag war das Grundstück jedoch zum Abbau von Bodenschätzen im Tagebau verpachtet. Der Pachtvertrag sah nach Beendigung des Abbaus eine Rekultivierung und Aufforstung vor.

Das Finanzamt bewertete das Grundstück für erbschaftsteuerliche Zwecke als Grundvermögen. Der Kläger argumentierte, dass eine forstwirtschaftliche Nutzung wieder aufgenommen werden solle und begehrte die Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen.

Entscheidung des Gerichts

Das Finanzgericht wies die Klage ab und bestätigte die Bewertung durch das Finanzamt. Entscheidend sei die Nutzung am Stichtag. Da das Grundstück zum Abbau von Bodenschätzen verpachtet war, gehöre es zum Grundvermögen und nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen.

Die Ausnahmevorschrift des § 158 Abs. 4 Nr. 1 BewG greife, wonach Flächen, die nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen, nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen seien.

Wesentliche Erwägungen

Das Gericht betonte, dass der Gesetzeswortlaut nicht von einer dauerhaften Zweckbestimmung ausgehe. Maßgeblich sei das Stichtagsprinzip gemäß § 11 ErbStG, das eine Bewertung nach der tatsächlichen Nutzung am Bewertungsstichtag verlange.

Die Entscheidung unterstreicht, dass das Ziel der Norm darin liege, die Zuordnung von Vermögen zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb auf den unbedingt erforderlichen Teil zu begrenzen.

Revision zugelassen

Der 3. Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, sodass die endgültige Klärung dieser Frage noch aussteht.

Quelle: Finanzgericht Münster, Newsletter Dezember 2024