Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 (BStBl I S. 742) ergänzt:
- Randnummer 83a wird neu eingefügt.
- Randnummer 100a wird neu gefasst.
- Randnummer 111 wird neu gefasst.
- Randnummer 118 wird neu gefasst.
- Randnummer 119 wird neu gefasst.
- Randnummer 169 wird neu gefasst.
- Randnummer 174 wird neu gefasst.
- Randnummer 325 wird neu gefasst.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 – S-2252 / 19 / 10003 :013 vom 11.07.2023