Möglichkeiten, wie betroffene Bürger sich gegen die neue Grundsteuer ab 2025 wehren können Hier sind die wichtigsten Aspekte zusammengefasst:
Hintergrund und aktuelle Situation
- Die neue Grundsteuer wird ab 2025 fällig, und viele Gemeinden haben bereits Bescheide verschickt.
- Bürger hatten die Möglichkeit, gegen die im Vorjahr ausgestellten Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide Einspruch einzulegen.
- Besonders in Bundesländern wie Baden-Württemberg gibt es Kritik am Bewertungsmodell.
Verfassungsmäßigkeit und Kritik
- Es bestehen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuergesetzes.
- Prof. Dr. Gregor Kirchhof hat in einem Gutachten zehn Gründe für eine mögliche Verfassungswidrigkeit angeführt.
- Der Bund der Steuerzahler hat auf dieser Basis Musterklagen eingereicht.
Handlungsoptionen für Bürger
- Die aktuellen Bescheide der Gemeinden stützen sich auf die Finanzamtsbescheide, die erst nach Abschluss der Musterprozesse korrigiert werden könnten.
- Widerspruch gegen die Grundsteuerbescheide hat keine aufschiebende Wirkung, sodass die Steuer zunächst gezahlt werden muss.
- In Einzelfällen können Bürger einen Gegenwertbeweis führen, wenn die Bemessungsgrundlage erheblich abweicht (zwischen 30 % und 40 %). Kirchhof schlägt jedoch eine Marke von 20 % vor.
Fazit
- Bis eine rechtliche Klärung erfolgt, bleibt die Grundsteuer in der jetzigen Form bestehen.
- Betroffene sollten prüfen, ob ein Widerspruch oder ein Gegenwertbeweis in ihrem Fall sinnvoll ist.
- Individuelle Rechtsberatung wird empfohlen, um die persönliche Situation zu berücksichtigen.
Falls Sie weitere Informationen zu möglichen Schritten gegen die Grundsteuer benötigen oder Unterstützung beim Widerspruch wünschen, lassen Sie es mich wissen!