Einigung zur Tonnagesteuer: Griechenland und EU-Kommission finden gemeinsamen Kurs

Die Europäische Kommission und Griechenland haben sich auf eine Anpassung der griechischen Tonnagesteuerregelung geeinigt. Diese Einigung stellt sicher, dass die Unterstützung des griechischen Schifffahrtssektors im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften steht.

Worum geht es bei der Tonnagesteuer?

Die Tonnagesteuer ermöglicht es Schifffahrtsunternehmen, ihre Steuern basierend auf der Größe ihrer Flotte (Tonnage) zu zahlen, anstatt auf ihren tatsächlichen Gewinnen. Diese Regelung gibt es in Griechenland bereits seit 1975 und galt schon vor dem EU-Beitritt.

Warum musste die Regelung angepasst werden?

Die EU-Kommission hatte Bedenken, dass die griechische Tonnagesteuer in ihrer bisherigen Form nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Konkret ging es um:

  • Unpräzise Definition des Anwendungsbereichs und der Begünstigten
  • Steuervergünstigungen (z.B. auf Dividenden), die nicht mit den EU-Regeln vereinbar sind

Was wurde vereinbart?

Nach intensiven Verhandlungen einigte man sich auf folgende Änderungen:

  • Einschränkung von Steuervergünstigungen auf Dividenden und Kapitalerträge
  • Überarbeitung der Anwendung der Tonnagesteuer auf bestimmte Schiffstypen
  • Ausschluss der Erbschaftsteuerbefreiung

Welche Bedeutung hat die Einigung?

Die Einigung ist ein wichtiger Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Schifffahrtssektors zu fördern und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU zu gewährleisten. Die angepasste Tonnagesteuer bietet Griechenland eine rechtssichere Grundlage für die Unterstützung seiner Schifffahrt.

Die wichtigsten Punkte der EU-Seeverkehrsleitlinien:

  • Staatliche Beihilfen für Schifffahrtsunternehmen sind möglich, dürfen aber den Wettbewerb nicht verzerren.
  • Die Besteuerung auf Tonnagebasis ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
  • Ziel ist es, faire Wettbewerbsbedingungen in der EU zu erhalten.

Fazit:

Die Einigung zwischen der EU-Kommission und Griechenland ist ein Beispiel für erfolgreiche Zusammenarbeit. Durch Dialog und Kompromissbereitschaft konnten Lösungen gefunden werden, die sowohl nationale Interessen als auch EU-weite Wettbewerbsregeln berücksichtigen.