E-Rechnungspflicht ab 2025: Sind Sie bereit?

Die verpflichtende E-Rechnung kommt! Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können. Spätestens jetzt ist es an der Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht?

  • E-Rechnung: Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format (z.B. ZUGFeRD, XRechnung), das die automatisierte Verarbeitung ermöglicht.
  • Empfangspflicht ab 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
  • Ausstellungspflicht ab 2028: Im B2B-Bereich müssen dann auch E-Rechnungen ausgestellt werden.

Auswirkungen auf Unternehmen:

  • Technische Voraussetzungen: Sie benötigen Systeme zum Empfangen, Verarbeiten und Archivieren von E-Rechnungen. PDF-Rechnungen reichen nicht mehr aus.
  • Archivierung: E-Rechnungen müssen mindestens 8 Jahre revisionssicher aufbewahrt werden.
  • Keine Übergangsfrist: Es gibt keinen Anspruch auf alternative Rechnungsformate.

Chancen:

  • Effizienzsteigerung: Automatisierte Rechnungsverarbeitung spart Zeit und Ressourcen.
  • Digitalisierung: E-Rechnungen tragen zur Digitalisierung der Geschäftsprozesse bei.

Herausforderungen:

  • Kosten: Die technische Umstellung kann gerade für KMU teuer sein.
  • Datenschutz: Bei externen Tools müssen Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sein.
  • Zeitdruck: Die Zeit bis zur Einführung ist knapp.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

  • Technische Vorbereitung: Geeignete Softwarelösungen einführen.
  • Schulung: Mitarbeiter schulen und informieren.
  • Investitionen planen: Auch die Ausstellungspflicht ab 2028 erfordert Investitionen.
  • Datenschutz: Datenschutzkonforme Lösungen wählen.

Fazit:

Die E-Rechnung ist eine Herausforderung, aber auch eine Chance zur Modernisierung. Nutzen Sie die Zeit und bereiten Sie sich vor, um von den Vorteilen der Digitalisierung zu profitieren.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umstellung auf die E-Rechnung!

Ihr Steuerberater-Team