E-Bilanz: Veröffentlichung der Taxonomien 6.8 und wichtige Neuerungen

Am 27. Mai 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Veröffentlichung der aktualisierten Taxonomien-Version 6.8 bekanntgegeben. Diese Veröffentlichung ist ein wichtiger Schritt für Unternehmen und Steuerberater, die ihre Jahresabschlüsse und Bilanzen in elektronischer Form (E-Bilanz) übermitteln müssen. Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte und Neuerungen dieser Taxonomie-Version erläutert.

Was sind Taxonomien?

Taxonomien sind standardisierte Datenstrukturen, die zur Übermittlung von Bilanzen und Jahresabschlüssen an die Finanzbehörden verwendet werden. Sie gewährleisten eine einheitliche und strukturierte Darstellung der finanziellen Daten, was die Verarbeitung und Auswertung durch die Behörden erleichtert.

Aktualisierte Taxonomie-Version 6.8

Die neue Taxonomie-Version 6.8 ist ab dem 1. April 2024 verfügbar und muss für Wirtschaftsjahre verwendet werden, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen. Das bedeutet, dass Unternehmen die Version 6.8 für ihre Bilanzen ab dem Wirtschaftsjahr 2025 oder 2025/2026 anwenden müssen. Allerdings ist es nicht beanstandungsfähig, wenn die neue Version bereits für das Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024/2025 verwendet wird.

Wichtige Änderungen und Neuerungen

  1. Verfügbarkeit und Abruf: Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) sind unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit. Ein detaillierter Änderungsnachweis ist ebenfalls dort verfügbar.
  2. Test- und Echtfälle: Die Übermittlung von Testfällen mit der neuen Taxonomie-Version wird voraussichtlich ab November 2024 möglich sein. Für Echtfälle wird diese Möglichkeit ab Mai 2025 gegeben sein.
  3. Mussfeldprüfung: In den Taxonomien sind bestimmte Positionen als „Mussfelder“ gekennzeichnet, die zwingend zu befüllen sind. Diese Prüfung erfolgt elektronisch durch ERiC (Elektronische Steuer-ERklärung im Internet für Körperschaften). Ab der Version 6.9 soll diese Regel dahingehend angepasst werden, dass nur noch die für die jeweilige Rechtsform relevanten Mussfelder zwingend zu befüllen sind. Dies soll die Datensatzgröße reduzieren und die Übermittlung effizienter gestalten.

Gültigkeit und Anwendung der neuen Taxonomien

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen (Wirtschaftsjahr 2025 oder 2025/2026). Sie gelten auch für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2024 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn die neuen Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024/2025 verwendet werden.

Übermittlung und Testphasen

Die Übermittlungsmöglichkeit mit den neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2024 und für Echtfälle ab Mai 2025 bereitgestellt. Die einzelnen Änderungen in den Taxonomien können aus dem ebenfalls unter www.esteuer.de bereitgestellten Änderungsnachweis entnommen werden.

Mussfelder und Datensatzgröße

In Rn. 16 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 ist geregelt, dass die in den Taxonomien als „Mussfeld“ gekennzeichneten Positionen zwingend zu befüllen sind. Diese sogenannten Mussfelder müssen in den übermittelten Datensätzen enthalten sein. Wenn kein Wert vorliegt, erfolgt eine Übermittlung ohne Wert (NIL).

Ab der Taxonomie-Version 6.9 soll jedoch eine Änderung erfolgen, wonach nur noch die für die jeweilige Rechtsform relevanten Mussfelder zwingend zu befüllen sind. Dies soll die Datensatzgröße reduzieren. Die Mussfeldeigenschaft wird folgendermaßen definiert:

  • Mussfeld: Die in den Taxonomien als „Mussfeld“ gekennzeichneten Positionen, die für die jeweilige Rechtsform zulässig sind, sind zwingend zu befüllen. Dies gilt auch für Summenmussfelder und die darunter liegenden Ebenen. Falls sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, weil die Position in der Buchführung nicht geführt wird oder nicht ableitbar ist, muss zur erfolgreichen Übermittlung der Datensatz mit einem NIL-Wert übermittelt werden.

Anpassungen und Vorlaufzeit

Die Änderungen der Rn. 16 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 sowie entsprechende Anpassungen des Technischen Leitfadens und der ERiC-Regeln werden erst ab der Taxonomie-Version 6.9 umgesetzt, um den Softwareherstellern eine ausreichende Vorlaufzeit zu gewährleisten.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Fazit

Mit der Veröffentlichung der Taxonomien 6.8 wird der Grundstein für eine modernisierte und effizientere Abwicklung der E-Bilanz gelegt. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen und ihre Buchführungsprozesse entsprechend anpassen, um die neuen Anforderungen rechtzeitig erfüllen zu können.