DStV reicht Stellungnahme zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ein

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat eine Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr eingereicht. Die wichtigsten Punkte dieser Stellungnahme sind:

  1. Begrüßung des Verordnungsvorschlags: Der DStV begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der EU. Diese Unternehmen sind oft stark von den negativen Auswirkungen verspäteter Zahlungen betroffen.
  2. Einheitliche Zahlungsfrist: Der Vorschlag sieht eine einheitliche Zahlungsfrist von 30 Kalendertagen ab dem Tag des Rechnungseingangs beim Schuldner vor. Diese Regelung gilt sowohl für Geschäftsvorgänge zwischen Unternehmen (B2B) als auch für Geschäfte zwischen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen (B2G). Der DStV unterstützt diese Regelung, da sie Planungssicherheit bietet, insbesondere für KMU, die grenzüberschreitend tätig sind.
  3. Vorschlag zur Nichtigkeit von Abtretungsverboten: Der DStV schlägt vor, dass vertragliche Vereinbarungen, die das Abtreten von Forderungen an Dritte verbieten, nichtig sein sollen. Solche Klauseln sind oft ein Hindernis für KMU bei der zeitnahen Begleichung von Forderungen.
  4. Beschwerdeverfahren und Streitbeilegung: Der Verordnungsvorschlag ermöglicht es Gläubigern, im Streitfall Beschwerde bei der Durchsetzungsbehörde eines Mitgliedstaates einzureichen. Zusätzlich sind alternative Streitbeteiligungsmechanismen vorgesehen. Der DStV sieht Steuerberater, insbesondere solche mit einer Zusatzqualifikation wie dem „Fachberater für Mediation (DStV e.V.)“, als geeignete Mediatoren und Vermittler in solchen Verfahren.

Diese Stellungnahme des DStV zeigt das Engagement des Verbandes für die Verbesserung der Zahlungspraktiken im Geschäftsverkehr, insbesondere zum Schutz und zur Unterstützung von KMU. Die Vorschläge zielen darauf ab, die Liquiditätsplanung zu erleichtern und faire Geschäftsbedingungen im europäischen Binnenmarkt zu fördern.