Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat sich in einer Mitteilung vom 20. November 2024 erneut dafür eingesetzt, Steuerberaterinnen und Steuerberater zu entlasten. Konkret fordert der DStV, auf Ordnungsgeldverfahren für die verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023 von Kapitalgesellschaften bis Ende April 2025 zu verzichten. Diese Initiative zielt darauf ab, dem Berufsstand dringend benötigte Freiräume zu schaffen, um den anhaltend hohen Zusatzbelastungen gerecht zu werden.
Hintergrund: Zusätzliche Belastungen für Kanzleien
Auch Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie stehen Steuerberatungskanzleien vor einer enormen Arbeitslast. Zu den zahlreichen Zusatzaufgaben gehören unter anderem:
- Abwicklung der Corona-Schlussabrechnungen:
- Die detaillierten und zeitaufwändigen Nachfragen der Bewilligungsstellen verzögern den Prozess erheblich. Der DStV geht davon aus, dass diese Aufgaben den Berufsstand möglicherweise bis 2027 beschäftigen werden.
- Neue steuerliche Aufgaben:
- Beratung und Abrechnung der Energiepreispauschale, des Corona-Pflegebonus, der Corona-Sonderzahlung sowie der Inflationsausgleichsprämie.
- Prüfung geänderter Zinsbescheide infolge der Absenkung des Zinssatzes von 6 % auf 1,8 % gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
- E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich:
- Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung bringt ebenfalls neue Anforderungen und Beratungsbedarf.
- Außersteuerliche Verpflichtungen:
- Umsetzung zusätzlicher Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz.
- Einrichtung von Meldestellen gemäß dem Whistleblower-Gesetz.
- Änderungen im Transparenzregister.
Forderung des DStV: Verlängerung der Offenlegungsfrist
Die Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse stellt einen weiteren kritischen Belastungspunkt dar. Um Kanzleien zu entlasten, fordert der DStV eine sanktionsfreie Fristverlängerung bis Ende April 2025. Konkret soll die Bundesjustizverwaltung auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren verzichten. Dies würde vor allem kleinen und mittleren Kanzleien helfen, die aufgrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen besonders betroffen sind.
DStV appelliert an den Bundesjustizminister
Der DStV hat sich mit einem Schreiben direkt an Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing gewandt, um die Bundesregierung auf die angespannte Lage aufmerksam zu machen. Ein Verzicht auf Sanktionen bei der verspäteten Offenlegung könnte kurzfristig für spürbare Entlastung sorgen und Kanzleien die Möglichkeit geben, ihre Ressourcen besser zu priorisieren.
Fazit
Die Forderung des DStV unterstreicht die Dringlichkeit, Steuerberatungskanzleien in Zeiten wachsender regulatorischer Anforderungen zu entlasten. Eine sanktionsfreie Verlängerung der Offenlegungsfrist bis Ende April 2025 wäre ein pragmatischer Schritt, um Kanzleien in ihrer unverzichtbaren Rolle für Unternehmen und den Staat zu unterstützen. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf diesen Appell reagieren wird.