Dienstfahrrad: Steuervorteile und Regelungen im Überblick

Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, ein Dienstfahrrad zu nutzen. Ob als umweltfreundliche Alternative zum Dienstwagen oder als attraktives Mitarbeiter-Benefit – das Dienstfahrrad erfreut sich wachsender Beliebtheit. Doch wie sieht es steuerlich aus? Welche Regelungen gelten, und welche Vorteile bringt das Dienstrad mit sich? Wir geben einen Überblick.

Was ist ein Dienstfahrrad?

Ein Dienstfahrrad ist ein Fahrrad oder E-Bike, das vom Arbeitgeber geleast oder gekauft und den Mitarbeitern zur beruflichen und privaten Nutzung überlassen wird. Der große Vorteil: Es kann steuerlich begünstigt sein, insbesondere wenn es im Rahmen einer Gehaltsumwandlung oder als steuerfreies Extra gewährt wird.

Steuerliche Vorteile des Dienstfahrrads

Seit 2019 gibt es in Deutschland attraktive steuerliche Regelungen für Dienstfahrräder:

1. Steuerfreiheit bei Überlassung durch den Arbeitgeber

Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Dienstfahrrad zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung, ist dies komplett steuerfrei. Das bedeutet, dass die private Nutzung nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Diese Regelung gilt mindestens bis Ende 2030.

2. Gehaltsumwandlung und 0,25 %-Regel

Wird das Dienstfahrrad im Rahmen einer Gehaltsumwandlung finanziert, gilt die sogenannte 0,25 %-Regel. Hierbei wird lediglich 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil versteuert. Dies ist deutlich günstiger als beim klassischen Dienstwagen, wo in der Regel 1 % angesetzt wird.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Ein Dienstfahrrad bringt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zahlreiche Vorteile:

Für Arbeitnehmer:

  • Ersparnis gegenüber dem privaten Fahrradkauf durch Steuervorteile
  • Nutzung für Arbeitswege und privat
  • Umweltfreundliche und gesunde Alternative zum Auto

Für Arbeitgeber:

  • Attraktives Benefit zur Mitarbeiterbindung
  • Gesundheitsförderung und weniger Krankheitstage
  • Nachhaltigeres Unternehmensimage

Unterschied zwischen Dienstfahrrad und JobRad

Häufig werden die Begriffe „Dienstfahrrad“ und „JobRad“ synonym verwendet. Tatsächlich ist JobRad jedoch eine spezielle Marke und Anbieter für Dienstradleasing. Arbeitgeber können mit verschiedenen Leasing-Anbietern kooperieren, um ihren Mitarbeitern Fahrräder zu vergünstigten Konditionen anzubieten.

Fazit: Lohnt sich ein Dienstfahrrad?

Ja, ein Dienstfahrrad kann sich lohnen – insbesondere durch die steuerlichen Vorteile. Wer ohnehin ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike nutzen möchte, kann durch die günstigen Leasing-Konditionen und die reduzierte Steuerlast erheblich sparen. Arbeitgeber profitieren von motivierten und gesunden Mitarbeitern, während Arbeitnehmer kostengünstig mobil bleiben.

Bevor man sich für ein Dienstfahrrad entscheidet, lohnt es sich, die individuellen Konditionen im Unternehmen zu prüfen und sich steuerlich beraten zu lassen.