Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 8. Mai 2024 (Az. VIII R 9/23) das Bundesverfassungsgericht angerufen, um die Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Zinssatzes für Aussetzungszinsen zu klären. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für Steuerpflichtige haben, die die Aussetzung der Vollziehung ihrer Steuerbescheide beantragt haben.
Hintergrund
Einspruch und Klage gegen Steuerbescheide haben grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Finanzbehörde trotz eines laufenden Verfahrens die Zahlung der Steuern verlangen kann. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, entweder bei der Finanzbehörde selbst oder, unter bestimmten Voraussetzungen, beim zuständigen Gericht. Wird die Aussetzung gewährt, darf die Finanzbehörde vorläufig nicht vollstrecken. Im Gegenzug muss der Steuerpflichtige, falls er im Verfahren unterliegt, Aussetzungszinsen in Höhe von derzeit 0,5 % pro Monat zahlen.
Die Entscheidung des BFH
Der BFH hält diesen Zinssatz für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 15. April 2021 für verfassungswidrig. Er argumentiert, dass der Zinssatz in Zeiten einer anhaltenden Niedrigzinsphase evident nicht erforderlich sei, um den Liquiditätsvorteil abzuschöpfen, den der Steuerpflichtige durch die spätere Zahlung erlangt. Zudem führe die bestehende Zinssatzspreizung zwischen Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen.
Ausblick
Nun ist das Bundesverfassungsgericht am Zug. Sollte es die Auffassung des BFH bestätigen, hätte dies erhebliche Auswirkungen. Steuerpflichtige, die in dem genannten Zeitraum Aussetzungszinsen gezahlt haben, könnten möglicherweise Rückzahlungen verlangen. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird und welche Konsequenzen sich daraus für die Zukunft ergeben.
Was bedeutet das für Sie als Steuerpflichtigen?
Wenn Sie in dem relevanten Zeitraum Aussetzungszinsen gezahlt haben, sollten Sie die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um Ihre individuellen Möglichkeiten zu prüfen.
Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
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