Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht beraten

Am Freitag, den 18. Oktober 2024, haben die Abgeordneten des Bundestages den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (20/12351) beraten. Ziel dieses Entwurfs ist es, Betreiber von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge und Stromspeichern von bürokratischen Hürden und Steuerpflichten zu entlasten. In der namentlichen Abstimmung konnte jedoch keine Beschlussfähigkeit des Bundestages festgestellt werden, da nur 232 von den notwendigen 367 Abgeordneten ihre Stimme abgegeben hatten. Damit wurde nicht abschließend über den Entwurf abgestimmt. Nach der Geschäftsordnung ist der Bundestag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner 733 Mitglieder anwesend sind.

Entlastungen für Ladesäulenbetreiber und Nutzer von Stromspeichern

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht klare Regelungen vor, um Nutzer von Elektrofahrzeugen beim bidirektionalen Laden steuerlich zu entlasten. Nutzer sollen nicht als Versorger eingestuft und dadurch steuerpflichtig werden. Zudem soll eine doppelte Besteuerung bei Stromspeichern vermieden werden. Der Nationale Normenkontrollrat erwartet durch den Bürokratieabbau eine jährliche Entlastung der Wirtschaft in Höhe von 15,4 Millionen Euro. Betreiber von Ladesäulen werden künftig als die maßgeblichen Versorger und Steuerschuldner angesehen, was die Notwendigkeit komplizierter Einzelprüfungen von vertraglichen Modellen innerhalb der Ladesäule beseitigt.

Beim bidirektionalen Laden, also dem Stromfluss in beide Richtungen, beispielsweise von einer heimischen Photovoltaikanlage zum Elektrofahrzeug und zurück zu Haushaltsgeräten, sollen klare Vorgaben verhindern, dass Nutzer zu Steuerschuldnern werden. Zudem werden Stromspeicher technologieneutral neu definiert, um Mehrfachbesteuerungen bei ein- und ausgespeistem Strom zu vermeiden.

Kritik des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur geplanten Gesetzesänderung Kritik geäußert und die Senkung der Stromsteuer zum 1. Januar 2024 als unzureichend bezeichnet. Die Länderkammer fordert, die Stromsteuer für alle Unternehmen, nicht nur für das produzierende Gewerbe, auf das europarechtliche Mindestmaß zu senken. Dies sei notwendig, um Unternehmen in den Bereichen Dienstleistung, Handel und Handwerk eine nachhaltige Kostenentlastung zu bieten. Auch Privathaushalte sollten von einer Senkung profitieren.

Ein weiterer Kritikpunkt des Bundesrates betrifft die Streichung von Biomasse als erneuerbarem Energieträger im Stromsteuergesetz, obwohl Biomasse im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als solcher anerkannt ist. Die Bundesregierung entgegnet, dass Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung bis zu zwei Megawatt weiterhin bürokratiearm und rechtssicher von Steuerbefreiungen profitieren können, auch wenn Biomasse zur Stromerzeugung verwendet wird.

Beratungen im Finanzausschuss

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch, den 16. Oktober 2024, eine Empfehlung für die Ausweitung und Entfristung des Strompreispakets ausgesprochen. Dies betrifft insbesondere die Stromsteuerentlastung für das produzierende Gewerbe. Eine Mehrheit stimmte für eine Änderung des Entwurfs, die eine dauerhafte Entlastung vorsieht. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, während sich die Linksfraktion enthielt.

Die Beratung wird in den kommenden Sitzungen des Bundestages fortgesetzt.

(bal/eis/18.10.2024)