BGH bestätigt harte Strafe im Cum-Ex-Skandal: Steuerhinterziehung wird nicht geduldet!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Rechtsanwalts und Steuerberaters wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften bestätigt. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig, das den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt hatte.

Was sind Cum-Ex-Geschäfte?

Cum-Ex-Geschäfte sind komplexe Transaktionen, bei denen Aktien rund um den Dividendenstichtag so gehandelt werden, dass eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet wird. Dies führt zu ungerechtfertigten Steuererstattungen in Millionenhöhe und gilt als einer der größten Steuerskandale der Nachkriegszeit.

Welche Rolle spielte der Angeklagte?

Der verurteilte Rechtsanwalt und Steuerberater entwickelte ein Modell, um private Investoren in Cum-Ex-Geschäfte einzubinden. Er beriet, unterstützte und reichte Steuererklärungen mit falschen Angaben ein, um die unrechtmäßigen Erstattungen zu erhalten. Dafür kassierte er Provisionen, die nun ebenfalls eingezogen werden.

Die Entscheidung des BGH:

Der BGH wies die Revision des Angeklagten zurück und bestätigte damit die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Welche Bedeutung hat das Urteil?

  • Signalwirkung: Die Justiz geht konsequent gegen Steuerhinterziehung und den Missbrauch steuerrechtlicher Regelungen vor.
  • Abschreckungseffekt: Die harte Strafe und die Einziehung der Gewinne sollen potenzielle Täter abschrecken.
  • Stärkung des Vertrauens: Das Urteil trägt dazu bei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Steuersystem zu stärken.

Fazit:

Die Bestätigung der Verurteilung im Cum-Ex-Fall ist ein wichtiges Signal im Kampf gegen Steuerbetrug. Sie zeigt, dass die Justiz auch bei komplexen Finanzkonstruktionen konsequent durchgreift und Straftäter zur Rechenschaft zieht.