BFH zur neuen Grundsteuer: Aussetzung der Vollziehung einer Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell

BFH, Pressemitteilung Nr. 26/24 vom 13.06.2024 zu den Beschlüssen II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV) vom 27.05.2024

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschlüssen II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV) vom 27. Mai 2024 in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden. Steuerpflichtige müssen im Einzelfall die Möglichkeit haben, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Aufgrund bestehender Zweifel an der Höhe der festgestellten Grundsteuerwerte war es dem BFH nicht erforderlich, grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die neuen Bewertungsregeln zu prüfen.

Hintergrund der Streitfälle

In den beiden Streitfällen hatten die Antragsteller erfolgreich beim Finanzgericht (FG) beantragt, die Grundsteuerwertfeststellungen für ihre Wohnimmobilien von der Vollziehung auszusetzen. Die angefochtenen Bescheide basierten auf der Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts durch das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26. November 2019, bekannt als Bundesmodell. Diese Neuregelung wird in mehreren Bundesländern angewendet und dient der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, die ab dem 1. Januar 2025 von den Gemeinden erhoben wird. Die Bemessungsgrundlage wird durch die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1. Januar 2022 als einheitlichen Hauptfeststellungsstichtag ermittelt. Die gesetzlichen Vorschriften zur Feststellung des Grundsteuerwerts enthalten aus Gründen der Automatisierung und zur Bewältigung der Neubewertung von über 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten viele Typisierungen und Pauschalierungen.

Entscheidung des Finanzgerichts und des BFH

Das FG hatte ernstliche Zweifel an der einfachrechtlichen Rechtmäßigkeit der angefochtenen Grundsteuerwertbescheide sowie an der Verfassungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Bewertungsvorschriften und gewährte deshalb die beantragte Aussetzung der Vollziehung. Der BFH hat die Beschwerden des Finanzamts gegen die Entscheidungen des FG als unbegründet zurückgewiesen.

Bedeutung für Steuerpflichtige

Steuerpflichtige haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, einen niedrigeren Wert ihres Grundstücks nachzuweisen, wenn Zweifel an der Höhe der festgestellten Grundsteuerwerte bestehen. Diese Entscheidungen des BFH unterstreichen die Bedeutung eines rechtzeitigen und gründlichen rechtlichen Vorgehens gegen möglicherweise fehlerhafte Feststellungen im Rahmen der Grundsteuerreform.

Weitere Informationen

  • Den Volltext zu II B 78/23 (AdV) finden Sie als LEXinform-Dokument Nr. 4276291.
  • Den Volltext zu II B 79/23 (AdV) finden Sie als LEXinform-Dokument Nr. 4276277.

Quelle: Bundesfinanzhof