BFH zu DBA-Schweiz 1971/2010: Aufteilung der Einkünfte eines Piloten im internationalen Luftverkehr

BFH, Urteil VI R 28/22 vom 24.10.2024

Einleitung Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Besteuerung eines Piloten im internationalen Luftverkehr nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz sorgt für Klarheit bei der Aufteilung der Einkünfte.

Kernaussage des Urteils: Nach dem BFH-Urteil unterliegen die Einkünfte eines in Deutschland ansässigen Piloten, der für ein Schweizer Unternehmen tätig ist, der deutschen Einkommensteuer (unter Progressionsvorbehalt). Allerdings sind die Einkünfte insoweit steuerfrei, wie sie nach dem Territorialitätsprinzip aus Tätigkeiten auf Schweizer Boden und im Schweizer Luftraum resultieren.

Hintergrund: Das Urteil bezieht sich auf das DBA-Schweiz 1971/2010, das Doppelbesteuerung vermeiden und die steuerliche Zuweisung von Einkünften regeln soll.

Relevanz für Steuerpflichtige: Dieses Urteil schafft Rechtssicherheit für Piloten und andere Beschäftigte im internationalen Verkehr. Es verdeutlicht, dass die geografische Ausübung der Tätigkeit maßgeblich für die Besteuerung ist.

Quelle: Bundesfinanzhof