BFH: Körperschaftsteuerbefreiung für Arbeitsgemeinschaften

Leitsatz

Eine nicht in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtete Arbeitsgemeinschaft nimmt i. S. von § 5 Abs. 1 Nr. 21 Satz 1 KStG die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahr, wenn ihre Leistungen bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art erbracht werden.

https://www.steuerschroeder.de/steuer/koerperschaftsteuerbefreiung-fuer-arbeitsgemeinschaften-bfh-urteil-vom-15-dezember-2022-v-r-12-21/

Quelle: BFH, Urteil V R 12/21 vom 15.12.2022