BFH: Besteuerung nach Durchschnittssätzen bei Putenmast

Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 29.08.2024, Az. V R 15/23

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Tierzuchtbetrieb, der sich zur Einhaltung zusätzlicher tiergerechter und nachhaltiger Produktionsbedingungen verpflichtet, weiterhin von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 Abs. 1 UStG profitieren kann. Dieses Urteil hat erhebliche Bedeutung für landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere solche in der Tiermast.


Leitsatz des Urteils

Wenn ein Tierzuchtbetrieb, der § 24 Abs. 1 UStG anwendet, gegen Entgelt über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Bedingungen für eine tiergerechte und nachhaltige Fleischerzeugung erfüllt, stellt dies eine Leistung dar, die weiterhin der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegt.


Hintergrund

Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG soll landwirtschaftliche Betriebe administrativ entlasten. Statt die Umsatzsteuer regulär zu berechnen und abzuführen, wird die Steuer pauschal anhand eines festen Prozentsatzes des Umsatzes ermittelt.

Im vorliegenden Fall verpflichtete sich ein Putenmastbetrieb, gegen Entgelt bestimmte über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Bedingungen einzuhalten, die auf eine nachhaltige und tiergerechte Fleischproduktion abzielten. Das Finanzamt hatte die Auffassung vertreten, dass solche zusätzlichen Leistungen nicht unter die Pauschalregelung des § 24 UStG fallen.

Der BFH widersprach dieser Auffassung und stellte klar, dass auch solche zusätzlichen Leistungen Bestandteil der landwirtschaftlichen Tätigkeit sind und daher weiterhin der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen.


Bedeutung des Urteils

  1. Erweiterung des Anwendungsbereichs von § 24 UStG:
    Landwirte und Tierzüchter, die nachhaltige und tierfreundliche Produktionsbedingungen anbieten, können die Durchschnittssatzbesteuerung auch auf diese zusätzlichen Leistungen anwenden.
  2. Stärkung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft:
    Das Urteil erleichtert es Landwirten, auf freiwilliger Basis zusätzliche Maßnahmen für eine tiergerechtere Haltung und Produktion umzusetzen, ohne steuerliche Nachteile zu befürchten.
  3. Rechtssicherheit für Betriebe:
    Betriebe, die ähnliche Zusatzleistungen anbieten, können sich auf dieses Urteil berufen und ihre steuerliche Behandlung entsprechend gestalten.

Fazit

Das BFH-Urteil schafft Klarheit für landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere in der Tiermast, die sich für nachhaltige und tierfreundliche Produktionsweisen engagieren. Es stellt sicher, dass solche Betriebe weiterhin von der Durchschnittssatzbesteuerung profitieren können, auch wenn sie gegen Entgelt über gesetzliche Standards hinausgehende Leistungen erbringen.

Haben Sie Fragen zur Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung oder zu den steuerlichen Auswirkungen nachhaltiger Produktionsbedingungen? Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite!