Bekanntmachung des geänderten Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025

BMF, Mitteilung vom 20.02.2025

Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Das geänderte Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025 wird hiermit bekannt gemacht. Die Bekanntmachung vom 24. September 2024 (BStBl I Seite 1262) wird gleichzeitig aufgehoben.

Wichtige Änderungen

Mit dem neuen Muster sind folgende Anpassungen verbunden:

  • Zusätzliche Angabe des Kalenderjahres des Versorgungsbeginns unter Nummer 30 des Ausdrucks, sofern Versorgungsbezüge unter Nummer 9 bescheinigt werden. Grundlage hierfür ist das BMF-Schreiben vom 5. September 2024 (Tz. 16b, BStBl I S. 1255).
  • Formatvorgaben: Der Ausdruck erfolgt im DIN A4-Format.
  • Musterkonformität: Der Ausdruck kann vom amtlichen Muster abweichen, sofern sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthalten sind und das Format sowie der Aufbau mit dem bekannt gemachten Muster übereinstimmen.

Vorgaben zur Ausstellung

Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben des BMF-Schreibens vom 5. September 2024 (BStBl I S. 1255) zu beachten. Das neue Muster ist auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) abrufbar.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen