Die Financial Action Task Force (FATF) hat mit Mitteilung vom 21. Oktober 2022 die Liste der Länder, die unter FATF-Beobachtung stehen („Graue Liste“), aktualisiert. Zu den hier neu aufgeführten Ländern gehören die Demokratische Republik Kongo, Mosambik und Tansania. Nicht mehr unter FATF-Beobachtung stehen Nicaragua und Pakistan. Mit Mitteilung vom selben Tag hat die FATF eine Liste mit den Ländern veröffentlicht, die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („Schwarze Liste“). Hier wurde der Iran neu aufgenommen.
Die FATF und ihre Regionalgruppen überprüfen Länder auf Defizite im Hinblick auf wesentliche Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Stellen die FATF und ihre Regionalgruppen Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in einem Land fest, so wird dieses unter FATF-Beobachtung gestellt oder zum Handeln aufgefordert.
Die Europäische Kommission hat Drittstaaten mit hohem Risiko festgelegt (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14. Juli 2016). Diese wurde zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/229 vom 7. Januar 2022, die am 13. März 2022 in Kraft getreten ist.
Die WPK hat die Übersicht der Listen am 7. November 2022 aktualisiert und stellt diese informationshalber im Mitgliederbereich Meine WPK bereit.
Quelle: WPK, Mitteilung vom 10.11.2022