Ausführungszeitpunkt einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG

Grundstücksschenkungen werfen in der Praxis oft die Frage auf, wann eine Schenkung als „ausgeführt“ gilt und damit die Steuerpflicht entsteht. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21.08.2024 (Az. II R 11/21) bringt Klarheit im Hinblick auf gemischt-freigebige Grundstücksschenkungen. Es betont, dass der Zeitpunkt der tatsächlichen Ausführung der Zuwendung entscheidend ist.


Was bedeutet „Ausführung“ bei Grundstücksschenkungen?

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG tritt die Steuerpflicht bei Schenkungen mit der Ausführung der Zuwendung ein. Beim Schenken eines Grundstücks bedeutet dies, dass:

  1. Ein wirksamer Schenkungsvertrag vorliegt.
  2. Die tatsächliche Übertragung des Eigentums stattgefunden hat.

Das Urteil bestätigt, dass es nicht allein auf den Vertragsabschluss ankommt, sondern auf den Zeitpunkt, zu dem der Schenkende seine Verpflichtung aus dem Vertrag tatsächlich erfüllt.


Welche Rolle spielen vertragliche Vollzugshemmungen?

In manchen Fällen enthalten Schenkungsverträge Klauseln, die den Vollzug der Schenkung von bestimmten Bedingungen abhängig machen, etwa:

  • Die Zahlung eines vereinbarten Entgelts (bei gemischt-freigebigen Schenkungen).
  • Die Zustimmung eines Dritten.
  • Sonstige aufschiebende Bedingungen.

Das BFH-Urteil stellt klar, dass die Schenkung erst dann als ausgeführt gilt, wenn alle Hemmnisse beseitigt und die Bedingungen erfüllt sind. Eine bloße vertragliche Einigung ohne Vollzug führt nicht zur Steuerpflicht.


Praxistipps für Steuerpflichtige

  1. Prüfen Sie den Zeitpunkt der Schenkungsausführung:
    • Stellen Sie sicher, dass die Übertragung des Eigentums auch tatsächlich erfolgt ist (Grundbucheintrag, Löschung von Belastungen etc.).
  2. Berücksichtigen Sie Hemmnisse:
    • Bei vertraglich vereinbarten Bedingungen sollte geprüft werden, wann diese erfüllt werden. Erst dann entsteht die Steuerpflicht.
  3. Dokumentation ist entscheidend:
    • Halten Sie den gesamten Schenkungsvorgang klar und nachvollziehbar fest, um mögliche Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden.
  4. Beratung einholen:
    • Insbesondere bei gemischt-freigebigen Schenkungen empfiehlt sich eine frühzeitige steuerliche Beratung, um steuerliche Konsequenzen optimal zu gestalten.

Fazit: Timing ist entscheidend

Das Urteil des BFH bringt mehr Rechtssicherheit für die Besteuerung von Grundstücksschenkungen. Es zeigt, dass der Zeitpunkt der tatsächlichen Ausführung entscheidend ist und nicht allein der Vertragsabschluss. Für Steuerpflichtige und Berater ist es wichtig, diesen Zeitpunkt genau zu bestimmen und den Prozess entsprechend zu dokumentieren.

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