Aufstiegs-BAföG: Mehr Geld für berufliche Fortbildungen

Die Bundesregierung hat eine bedeutende Reform des Aufstiegs-BAföG beschlossen, die ab Januar 2025 in Kraft treten wird. Diese Reform soll die finanzielle Unterstützung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsfortbildungen verbessern und so die berufliche Weiterbildung attraktiver machen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen und Verbesserungen im Überblick.

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Seit 1996 bietet das Aufstiegs-BAföG finanzielle Unterstützung für Personen, die sich beruflich weiterbilden möchten. Es richtet sich an alle, die sich auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten, wie z.B. Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirte oder staatlich geprüfte Erzieher. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Alter und umfasst sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitmaßnahmen.

Die wichtigsten geplanten Neuerungen

Die Bundesregierung plant, das Aufstiegs-BAföG noch attraktiver zu gestalten und die Förderleistungen auszubauen. Hier sind die wichtigsten Verbesserungen im Detail:

1. Erhöhung der Förderbeträge

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: Der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben.
  • Meisterstück und vergleichbare Arbeiten: Der maximale Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des handwerklichen Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten wird von 2.000 Euro auf 4.000 Euro erhöht.

2. Erhöhung des Darlehenserlasses

  • Erfolgreicher Abschluss: Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung werden künftig 60 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen (bisher 50 Prozent).

3. Nicht-Anrechnung von Arbeitgeberzuschüssen

  • Zuschüsse des Arbeitgebers: Zuschüsse von Arbeitgebern zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei der Förderung nicht mehr angerechnet. Dies kommt direkt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugute.

4. Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlags

  • Kinderbetreuungszuschlag: Für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen wird der Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind erhöht.

Ziele der Reform

Mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung die höherqualifizierende Berufsbildung stärken und die erfolgreiche Fachkräftegewinnung unterstützen. Das Aufstiegs-BAföG soll eine attraktive Möglichkeit bieten, sich beruflich weiterzubilden und damit die eigenen Karrierechancen zu verbessern.

Finanzierung

Die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG erfolgt teilweise als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und teilweise als zinsgünstiges Darlehen. Die Kosten dieser Förderung werden zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent von den Ländern getragen.

Fazit

Die Reform des Aufstiegs-BAföG ist ein wichtiger Schritt, um die berufliche Weiterbildung in Deutschland zu fördern und die finanziellen Hürden für Fortbildungsteilnehmer zu senken. Mit höheren Förderbeträgen, attraktiveren Konditionen und zusätzlichen Zuschüssen wird die berufliche Fortbildung noch zugänglicher und lohnender.

Weitere Informationen zur Inanspruchnahme der Förderung finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

Quelle: Bundesregierung