Anhörung zur Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft – Agrarverbände plädieren für steuerliche Risikoausgleichsrücklage


Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.07.2024

Für eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage haben sich Verbände der Landwirtschaft am Montag, 1. Juli 2024, bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses ausgesprochen. Insbesondere Landwirte in Ostdeutschland würden davon stärker profitieren als von der von der Bundesregierung geplanten Tarifglättung in der Einkommensteuer, machte Klaus Wagner deutlich, Präsident des Thüringer Bauernverbands. „Wir nehmen die Tarifglättung gern mit, aber für 80 Prozent der Landwirte in Ostdeutschland ist das eine Enttäuschung“, sagte Wagner, der auf Einladung der CDU/CSU-Fraktion geladen war.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen:

Die Koalitionsfraktionen SP, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wollen mit ihrem Gesetzentwurf (20/11947) zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft die steuerliche Progressionswirkung abmildern. Die Steuer soll auf einen Betrag gesenkt werden, der sich ergäbe, wenn über drei Jahre hinweg gleichmäßige Einkünfte erwirtschaftet worden wären. Diese Maßnahme ist befristet bis zum Jahr 2028 und soll eine Regelung wieder einführen, die bereits bis zum Veranlagungszeitraum 2022 galt.

Argumente der Landwirtschaftsverbände:

Die Landwirtschaftsverbände betonen, dass eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage eine effektivere Entlastung für Landwirte, besonders in Ostdeutschland, bieten würde. Diese Rücklage würde Landwirten ermöglichen, finanzielle Schwankungen besser auszugleichen und Risiken effizienter zu managen. Die vorgeschlagene Tarifglättung wird zwar begrüßt, reicht jedoch laut Verbänden nicht aus, um den besonderen wirtschaftlichen Herausforderungen der Landwirte gerecht zu werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Steuermindereinnahmen durch die Tarifermäßigung werden auf 150 Millionen Euro für einen Dreijahreszeitraum geschätzt. Das Gesetz gilt als zustimmungspflichtig im Bundesrat.

Für die vollständige Meldung und weitere Details besuchen Sie die Webseite des Deutschen Bundestags.

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv