Änderungen zum 1.1.2024 bei Mini- und Midijobbern

Die umfassenden Änderungen, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind, betreffen insbesondere die geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungen, den Mindestlohn und die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in Deutschland. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

I. Erhöhung des Mindestlohns

  • Entwicklung bis 2024: Der Mindestlohn wurde seit seiner Einführung im Jahr 2015 schrittweise erhöht und liegt ab dem 1. Januar 2024 bei 12,41 € pro Stunde.
  • Beschlussfassung: Die Festlegung des Mindestlohns erfolgt auf Vorschlag der Mindestlohnkommission, wobei die Erhöhung zum 1. Oktober 2022 eine Ausnahme darstellte, da sie per Bundesgesetz erfolgte.
  • Ausnahmen: Auszubildende erhalten keine Mindestlohn, sondern eine Mindestausbildungsvergütung.

II. Auswirkungen des neuen Mindestlohns auf sozialversicherungsrechtliche Regelungen

  • Rentenversicherung: Geringfügig Beschäftigte sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen.
  • Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung: Geringfügig Beschäftigte sind in diesen Versicherungen versicherungsfrei.

III. Geringfügige Beschäftigung

  • Geringfügigkeitsgrenze ab 2024: Die neue Grenze liegt bei 538 € pro Monat.
  • Regelmäßiges Arbeitsentgelt: Die Jahresentgeltgrenze darf 6.456 € nicht überschreiten, um als geringfügige Beschäftigung zu gelten.
  • Einmalzahlungen: Regelmäßige Einmalzahlungen sind in die Berechnung einzubeziehen, unregelmäßige Einmalzahlungen hingegen nicht.

IV. Auslaufen der Übergangsregelungen im Versicherungsrecht

  • Ende der Übergangsregelungen: Zum 1. Januar 2024 enden die Übergangsregelungen für Arbeitnehmer, die zwischen 450,01 € und 520 € verdienen.

V. Neue Entgeltspanne im Übergangsbereich

  • Übergangsbereich 2024: Liegt zwischen 538,01 € und 2.000 € pro Monat.
  • Besondere Beitragsberechnung: Für Beschäftigte in diesem Bereich gelten spezielle Formeln zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlage.

Wichtige Hinweise

  • Aktive Anpassung: Arbeitgeber müssen ihre Entgeltabrechnungssysteme an die neuen Regelungen anpassen.
  • Überprüfung von Bestehenden Beschäftigungsverhältnissen: Es ist wichtig, bestehende Beschäftigungsverhältnisse zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den neuen Regelungen entsprechen.
  • Informationspflicht: Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter über die Änderungen und deren Auswirkungen aufklären.

Diese Änderungen erfordern eine sorgfältige Beachtung und Anpassung in der Personalverwaltung und Entgeltabrechnung, um Compliance mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

Siehe auch https://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Minijob.html