Änderung der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

Ich möchte Sie über eine wichtige Änderung in der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen informieren. Der Deutsche Bundestag hat am 4. Juli 2024 neue Regelungen beschlossen.

Wichtige Punkte der Änderung:

  1. Sommerlicher Wärmeschutz
  2. Erneuerung der Heizungsanlage
  3. Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  4. Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Die Änderungen zielen darauf ab, die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen in das Steuerrecht zu integrieren und somit den technischen Gleichlauf der Förderungen sicherzustellen.

Die Verordnung wurde von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschlossen, während die AfD-Fraktion dagegen stimmte und die CDU/CSU-Fraktion sowie die Gruppe Die Linke sich enthielten.

Für nähere Informationen oder bei Fragen zur Umsetzung dieser Maßnahmen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.