LSF Sachsen, Pressemitteilung vom 01.10.2024
Aktuell werden in Sachsen gefälschte Einkommensteuerbescheide im Namen der sächsischen Finanzämter in Papierform von unbekannten Absendern verschickt. Diese Fälschungen, die als »Bescheide für 2023 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag« auftreten, geben als Absender ein sächsisches Finanzamt an, jedoch mit unzutreffender Anschrift oder unter dem Namen der »Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland«. Empfänger werden darin aufgefordert, innerhalb einer Woche Einkommensteuer nachzuzahlen.
Woran Sie gefälschte Steuerbescheide erkennen
Es gibt mehrere Anhaltspunkte, um die Echtheit eines Steuerbescheids zu überprüfen:
- Absenderangaben: Echte Steuerbescheide werden immer vom jeweils zuständigen sächsischen Finanzamt ausgestellt und enthalten die korrekte und vollständige Anschrift. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der veranlagten Person. Auf den gefälschten Bescheiden wurden teilweise Finanzämter angegeben, die nicht zuständig sind. Eine Angabe wie »Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland« und ein entsprechendes Siegel existieren in der Realität nicht.
- Steuernummer: Alle Steuernummern in Sachsen beginnen mit „2xx/xxx/xxxx“. Zudem besitzen die sächsischen Finanzämter ausschließlich Bankverbindungen bei der Deutschen Bundesbank.
- Inhalt des Bescheids: Echte Steuerbescheide enthalten immer Erläuterungstexte, eine Rechtsbehelfsbelehrung und Datenschutzhinweise. Gefälschte Bescheide enthalten oft unpassende Telefon- und Faxnummern, die mit „090-“ beginnen und nicht zum angegebenen Ort passen.
- Kontaktdaten prüfen: Die sächsischen Finanzämter und ihre Kontaktdaten sind auf der offiziellen Webseite www.finanzamt.sachsen.de zu finden. Steuerpflichtige sollten hier einen Abgleich vornehmen, um die Echtheit des Bescheids zu überprüfen.
Was tun bei Erhalt eines gefälschten Bescheids?
Beim Erhalt eines Dokuments, das möglicherweise gefälscht ist, sollten Sie:
- Steuernummer und IdNr. abgleichen: Prüfen Sie die auf dem Bescheid angegebene Steuernummer und IdNr. mit Ihren eigenen Daten.
- Bei Bedenken das Finanzamt kontaktieren: Bei Unklarheiten oder Auffälligkeiten sollten Sie umgehend das zuständige Finanzamt kontaktieren.
- Gefälschte Dokumente melden: Sollten Sie ein gefälschtes Dokument erhalten, informieren Sie bitte das zuständige Finanzamt und erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.
Schutz durch elektronische Steuerbescheide
Steuerpflichtige, die die elektronische Bekanntgabe ihres Steuerbescheides über Mein ELSTER oder eine entsprechende Software gewählt haben, sind besser vor solchen Betrugsversuchen geschützt. Bei der elektronischen Form erhalten sie den Bescheid nicht per Post. Stattdessen werden sie per E-Mail über die Bereitstellung des Bescheids zum Datenabruf informiert (die E-Mail selbst enthält den Bescheid nicht). Sie können dann den Bescheid oder andere Schreiben im PDF-Format abrufen.
Quelle: Sächsische Staatskanzlei, Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen