Absetzung für Abnutzung von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer

Das Bundesfinanzministerium hat am 22. Februar 2023 reagiert und eine Neuregelung zur Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer veröffentlicht. Dies folgt auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juli 2021, das den Steuerpflichtigen mehr Freiheiten bei der Beweisführung gewährt hat. Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte und die praktischen Auswirkungen des Schreibens.

Hintergrund der Änderung

Der § 7 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erlaubt es Steuerpflichtigen, eine vom Gesetz abweichende, kürzere Nutzungsdauer eines Gebäudes für die AfA geltend zu machen, wenn dies der tatsächlichen Nutzungsdauer entspricht. Die Neuregelung des BMF greift ein BFH-Urteil auf, welches eine flexible Beweisführung für die kürzere Nutzungsdauer zulässt, ohne dabei auf ein bestimmtes Nachweisverfahren festgelegt zu sein.

Was besagt das BMF-Schreiben?

Das Schreiben setzt strenge Maßstäbe für den Nachweis der verkürzten Nutzungsdauer eines Gebäudes. Es fordert von Steuerpflichtigen, dass sie durch ein qualifiziertes Gutachten die kürzere Nutzungsdauer glaubhaft machen. Dies stellt eine deutliche Verschärfung gegenüber der bisherigen Rechtslage dar, welche durch das BFH-Urteil eigentlich gelockert worden war.

Kritische Punkte und praktische Bedeutung

  1. Gutachtenpflicht: Das BMF verlangt nun explizit ein Gutachten von einem öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen. Dies kann für viele Steuerpflichtige eine hohe Hürde darstellen, da solche Gutachten mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden sind.
  2. Nachweisführung: Der BFH hatte die Tür für verschiedene Nachweismethoden geöffnet, das BMF schränkt diese Freiheit jedoch wieder ein. Die Steuerpflichtigen sind nun stärker gefordert, ihre Argumente und Beweise innerhalb des vom BMF gesetzten Rahmens zu strukturieren.
  3. Kritik an der Verwaltungspraxis: Das BMF-Schreiben könnte als Versuch gesehen werden, die Freiheiten, die das BFH-Urteil den Steuerpflichtigen gewährt hatte, wieder einzuschränken. Diese Vorgehensweise könnte zu weiteren Rechtsstreitigkeiten führen, da die neuen Anforderungen in der Praxis als zu restriktiv empfunden werden könnten.

Fazit

Das neue BMF-Schreiben zur AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer hat in der Fachwelt für einiges Aufsehen gesorgt. Während das BFH-Urteil den Steuerpflichtigen mehr Flexibilität bei der Beweisführung ermöglicht hatte, setzt das BMF nun wieder strengere Regeln. Dies dürfte insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie private Vermieter treffen, die nun möglicherweise höhere Kosten und bürokratischen Aufwand zu bewältigen haben.

Für Steuerpflichtige bedeutet dies, dass sie sich gut vorbereiten und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen sollten, um die Anforderungen des BMF zu erfüllen. Langfristig könnte dies jedoch auch dazu führen, dass die Regelungen noch einmal überarbeitet werden, sollten sie sich als zu praxisfern erweisen.