Absetzbarkeit von Beiträgen zur Basisrente: Ein Leitfaden

Die Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente, ist eine attraktive Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge in Deutschland. Einer der wesentlichen Vorteile dieser Rentenform ist die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie Beiträge zur Basisrente steuerlich geltend machen können, welche Voraussetzungen dafür gelten und welche Höchstbeträge berücksichtigt werden müssen.

1. Voraussetzungen für die Absetzbarkeit

Damit Beiträge zur Basisrente als Sonderausgaben abgesetzt werden können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Zertifizierung des Vertrags: Der Vertrag muss nach § 5a AltZertG zertifiziert sein. Dies garantiert, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Einwilligung zur Datenübermittlung: Der Steuerpflichtige muss in die Datenübermittlung nach § 10 Abs. 2a EStG eingewilligt haben. Diese Einwilligung ermöglicht es, dass die relevanten Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt werden.

2. Unveräußerlichkeit der Ansprüche

Ein wesentliches Merkmal der Basisrente ist, dass die Ansprüche daraus nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sind. Dies bedeutet, dass die Rente ausschließlich zur Altersvorsorge des Versicherten dient und nicht vorzeitig in Kapitalform verfügbar gemacht werden kann.

3. Altersgrenze

Ein besonderer Vorteil der Basisrente ist, dass es keine Altersgrenze für die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge gibt. Dies bedeutet, dass auch nach Vollendung des 62. Lebensjahres noch Beiträge geleistet und steuerlich geltend gemacht werden können.

4. Höchstbeträge für die Absetzbarkeit

Die Höhe der absetzbaren Beiträge richtet sich nach dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung. Für das Jahr 2021 beträgt dieser Höchstbeitrag 24,7 % der Beitragsbemessungsgrenze, was 25.787 € entspricht. Für gemeinsam veranlagte Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf 51.574 €.

5. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Neben den Beiträgen zur Basisrente können auch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Allerdings sind diese ebenfalls auf den Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen beschränkt.

Zusammenfassung

Beiträge zur Basisrente können unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung festgelegter Höchstbeträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die wichtigsten Punkte dabei sind die Zertifizierung des Vertrags, die Einwilligung zur Datenübermittlung, die Unveräußerlichkeit der Ansprüche sowie die Einhaltung der Höchstbeträge. Insbesondere die fehlende Altersgrenze bietet auch älteren Steuerpflichtigen die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge steuerlich zu optimieren.

Die Basisrente stellt somit eine attraktive Option zur privaten Altersvorsorge dar, die durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zusätzlich an Attraktivität gewinnt. Es lohnt sich, die individuellen Möglichkeiten und Vorteile im Detail zu prüfen und gegebenenfalls in Anspruch zu nehmen.