Als Steuerpflichtige*r haben Sie jährlich die Pflicht, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Doch welche Fristen gelten und wann kann diese Abgabefrist verlängert werden? Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen und welche Besonderheiten Sie beachten sollten.
Reguläre Abgabefristen
Grundsätzlich gilt, dass die Steuererklärung für ein Jahr bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden muss. Dies betrifft all jene, die keine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.
Abgabefristen für steuerlich beraten Personen
Wenn Sie steuerlich beraten werden, verlängert sich die Abgabefrist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres. Für die Einkommensteuererklärung 2023 bedeutet das beispielsweise, dass Sie die Erklärung bis zum 28. Februar 2025 einreichen können, wenn Sie sich steuerlich beraten lassen.
Vorzeitige Aufforderung durch das Finanzamt
In bestimmten Fällen kann das Finanzamt auch eine vorzeitige Anforderung der Einkommensteuererklärung an steuerlich beraten Personen stellen. Diese Aufforderung darf jedoch nicht vor Ablauf des 31. Juli des Folgejahres erfolgen.
Besonderheiten aufgrund der Corona-Pandemie
Für Steuererklärungen des Jahres 2022 wurde die Abgabefrist aufgrund der Corona-Pandemie verlängert. Anstatt bis zum 31. Juli 2023 abzugeben, hatten Sie Zeit bis zum 2. Oktober 2023. Steuerlich beratene Personen konnten die Erklärung sogar bis zum 31. Juli 2024 einreichen.
Für die Steuererklärung des Jahres 2023 gelten ebenfalls verlängerte Fristen. Sie müssen Ihre Steuererklärung bis zum 2. September 2024 einreichen. Steuerlich beraten Personen haben sogar bis zum 2. Juni 2025 Zeit.
Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Hierzu zählen unter anderem:
- Lohnsteuerfreibetrag: Wenn Sie einen Freibetrag für die Lohnsteuer in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung eintragen lassen.
- Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug: Einkünfte, die nicht über das Lohnsteuerverfahren erfasst werden.
- Lohnersatzleistungen: Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld.
- Einzelveranlagung bei Ehe-/Lebenspartnerschaften: Wenn Ihr Partner bereits eine einzeln zu veranlagende Steuererklärung abgegeben hat, müssen auch Sie eine Steuererklärung einreichen.
- Steuerklassen bei Ehe-/Lebenspartnerschaften: Steuerklassenwechsel oder -kombinationen können eine Abgabepflicht nach sich ziehen.
- Freibeträge für Kinder: Wenn Sie Kinderfreibeträge geltend machen möchten.
- Scheidung und erneute Heirat: Veränderungen im Familienstand können Auswirkungen auf die Steuererklärung haben.
- Mehrere Arbeitgeberverhältnisse oder Arbeitgeberwechsel: Dies kann ebenfalls eine Abgabepflicht zur Folge haben.
- Abfindung: Falls Sie eine Abfindung erhalten haben, die steuerlich berücksichtigt werden muss.
- Kapitalerträge: Wenn Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen haben, die der Abgeltungssteuer unterliegen.
- Verlustvortrag: Wenn Sie Verluste aus den Vorjahren vortragen möchten.
Für selbständige, gewerbliche oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten gilt eine Abgabepflicht, wenn Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag überschreitet. Dieser liegt für 2023 bei 10.908 Euro für eine einzeln zu veranlagende Person und 21.816 Euro für ein zusammen zu veranlagendes Ehepaar oder Lebenspartnerschaft.
Wichtig: Auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Der steuerliche Abzug von Rentenanteilen und absetzbaren Ausgaben wird hierbei berücksichtigt.
Selbstverantwortung für die Abgabe
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie selbst verantwortlich sind, ob und wann Sie Ihre Steuererklärung abgeben müssen. Das Finanzamt fordert Sie nicht automatisch auf, eine Steuererklärung einzureichen, auch wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind. Wenn Sie aber zur Abgabe aufgefordert werden, müssen Sie dieser Aufforderung nachkommen.
Was passiert, wenn die Abgabefrist versäumt wird?
Wenn Sie die Frist zur Abgabe der Steuererklärung versäumen, kann dies mit einem Verspätungszuschlag oder im schlimmsten Fall mit einer Schätzung Ihrer Steuerlast durch das Finanzamt verbunden sein. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie die Fristen unbedingt einhalten oder gegebenenfalls eine Fristverlängerung beantragen.
Freiwillige Steuererklärung
Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wenn Sie jedoch freiwillig eine Steuererklärung einreichen möchten, um z. B. zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten, können Sie dies tun. Die Frist für eine freiwillige Steuererklärung endet grundsätzlich am 31. Dezember des vierten Jahres nach dem betreffenden Steuerjahr. Das bedeutet, Sie können beispielsweise für das Steuerjahr 2020 bis zum 31. Dezember 2024 eine freiwillige Erklärung einreichen.
Fazit:
Die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung variieren je nach Situation. Achten Sie darauf, welche Fristen für Sie gelten, und nutzen Sie gegebenenfalls die Möglichkeit zur Fristverlängerung. Wenn Sie sich steuerlich beraten lassen, haben Sie mehr Zeit. Lassen Sie sich im Zweifelsfall rechtzeitig informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Hinweis: Auch wenn keine der genannten Abgabepflichten auf Sie zutrifft, kann das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. In diesem Fall sollten Sie schnell reagieren und die entsprechende Erklärung einreichen.