Abgabefrist Steuererklärungen 2024

Die Finanzämter fordern alle Steuerpflichtigen zur fristgerechten Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2024 auf. Die folgenden Fristen sind dabei zu beachten:

1. Allgemeine Abgabefristen

  • 31. Juli 2025: Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2024 sind bis zu diesem Datum einzureichen.
  • Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr: Die Erklärung ist bis zum Ablauf des siebten Kalendermonats nach Ende des Wirtschaftsjahres 2024/2025 einzureichen.
  • Umsatzsteuererklärung: Unabhängig vom Wirtschaftsjahr ebenfalls bis 31. Juli 2025 abzugeben.
  • Arbeitnehmer, die eine freiwillige Einkommensteuerveranlagung beantragen, haben bis 31. Dezember 2028 Zeit.
  • Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit vor dem 31.12.2024: Die Umsatzsteuererklärung ist binnen eines Monats nach Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit einzureichen.

2. Vorauszahlungen von Einkommen- und Körperschaftsteuer

Wurden Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen festgesetzt, sind diese an folgenden Terminen fällig:

  • 10. März 2025
  • 10. Juni 2025
  • 10. September 2025
  • 10. Dezember 2025

Die Zahlung muss bis zu diesen Terminen erfolgt sein, um Verzugszinsen oder Mahngebühren zu vermeiden.

3. Abgabe- und Zahlungsfristen für Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungen

Monatszahler

  • Monatlich: Abgabe und Zahlung jeweils bis zum 10. des Folgemonats.

Vierteljahreszahler

  • 1. Quartal (Jan – März): 10. April 2025
  • 2. Quartal (Apr – Juni): 10. Juli 2025
  • 3. Quartal (Juli – Sept): 10. Oktober 2025
  • 4. Quartal (Okt – Dez): 10. Januar 2026

Jahreszahler

  • 10. Januar 2026

4. Steuererklärungsfristen 2020 bis 2025 gemäß § 149 AO

BesteuerungszeitraumNicht beratene SteuerpflichtigeNicht beratene Land- und ForstwirteBeratene SteuerpflichtigeBeratene Land- und Forstwirte
202002. Nov 202102. Mai 202231. Aug 202231. Jan 2023
202131. Okt 202202. Mai 202331. Aug 202331. Jan 2024
202202. Okt 202302. Apr 202431. Juli 202431. Dez 2024
202302. Sep 202428. Feb 202502. Juni 202531. Okt 2025
202431. Juli 202502. Feb 202630. Apr 202630. Sep 2026
202531. Juli 202601. Feb 202701. März 202702. Aug 2027

5. Fristverlängerungen und Feiertagsregelungen

Fällt eine Abgabefrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag.

Hinweis:

Steuerpflichtige, die ihre Erklärungen durch einen Steuerberater erstellen lassen, haben verlängerte Fristen (s.o.). Dennoch ist eine frühzeitige Abgabe empfehlenswert, um Engpässe zu vermeiden.