BRAK, Mitteilung vom 12.12.2024
Eine einschneidende Neuerung in der elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung sorgt für erhebliche Unruhe in der Anwaltschaft und Steuerberaterschaft. Der Bundesrat hat entschieden, dass die besonderen elektronischen Postfächer von Anwältinnen, Anwälten und Steuerberaterinnen und Steuerberatern (beA und beSt) künftig nicht mehr für den Austausch mit der Finanzverwaltung genutzt werden dürfen.
Stattdessen soll die elektronische Kommunikation ausschließlich über das System ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC erfolgen. Diese Regelung wurde durch eine Änderung der Abgabenordnung (AO) umgesetzt, die Teil des Jahressteuergesetzes 2024 ist und Anfang Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
Hintergrund der Entscheidung
Bereits im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2024, das im Frühsommer vom Bundesfinanzministerium vorgestellt wurde, war die Änderung in der Abgabenordnung enthalten. Laut Finanzministerium begründet sich die Regelung wie folgt:
- Verwaltungsaufwand: Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), das als Gegenstück zu beA und beSt dient, sorge in der Finanzverwaltung für erhebliche Mehrarbeit.
- Personelle Einschränkungen: Nur wenige Mitarbeitende der Finanzbehörden seien in der Lage, dieses Verfahren zu nutzen.
Nach massiven Protesten von BRAK und BStBK wurde die Regelung zunächst aus dem Regierungsentwurf gestrichen. Dennoch brachte der Bundesrat die Regelung in seiner Stellungnahme vom 27.09.2024 überraschend erneut ein. Der Bundestag nahm die Regelung am 18.10.2024 an, und der Bundesrat stimmte ihr am 22.11.2024 zu.
Kritik der Anwaltschaft und Steuerberaterschaft
Die Entscheidung stößt auf heftige Kritik:
- Widerspruch zum einheitlichen elektronischen Rechtsverkehr: Aus Sicht der BRAK widerspricht der Ausschluss der beA- und beSt-Postfächer der Idee eines einheitlichen elektronischen Rechtsverkehrs.
- Benachteiligung professioneller Berater: Anwältinnen, Anwälte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater werden benachteiligt, da sie gezwungen werden, zusätzliche Systeme wie ELSTER zu nutzen, während sie gleichzeitig verpflichtet sind, das beA bzw. beSt in gerichtlichen Verfahren zu verwenden.
- Unvereinbarkeit mit Justizministerkonferenz-Beschluss: Die Herbst-Justizministerkonferenz hatte sich dafür ausgesprochen, die aktive und passive Nutzungspflichten des elektronischen Rechtsverkehrs auf weitere Akteure auszudehnen – eine Richtung, die mit der neuen Regelung konterkariert wird.
Die Relevanz für die Praxis
Die Entscheidung führt zu erheblichem Mehraufwand für Kanzleien und Steuerbüros. In der Praxis müssen Berater nun zwei unterschiedliche Systeme parallel verwenden:
- ELSTER oder ERiC für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung,
- beA bzw. beSt für gerichtliche Verfahren und die Kommunikation mit anderen Behörden.
Dies bringt nicht nur technische Herausforderungen mit sich, sondern widerspricht auch dem Ziel der Bürokratieentlastung.
Forderung der BRAK
Die Bundesrechtsanwaltskammer fordert, die Regelung zu revidieren und das beA sowie das beSt auch für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung zuzulassen. Dies würde nicht nur die Einheitlichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs wahren, sondern auch den Verwaltungsaufwand für Kanzleien und Steuerberaterbüros reduzieren.