Auch Pflegeeltern sollen Elterngeld erhalten

Am 18. Oktober 2024 hat der Bundesrat auf Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen eine Entschließung beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, Pflegeeltern einen gesetzlichen Anspruch auf Elterngeld zu gewähren. Diese Maßnahme soll die finanzielle Situation von Pflegeeltern verbessern und den Bedarf an Pflegeeltern in Deutschland decken.

Pflegeeltern erhalten Elternzeit, aber kein Elterngeld

Pflegeeltern, die Kinder in Vollzeitpflege aufnehmen, haben aktuell gemäß dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zwar das Recht auf Elternzeit, jedoch keinen Anspruch auf Elterngeld. Dies stellt eine erhebliche Benachteiligung im Vergleich zu leiblichen oder Adoptiveltern dar, die Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben. Die Entschließung des Bundesrats hebt hervor, dass auch Pflegeeltern nach der Aufnahme eines Kindes in die Familie eine berufliche Auszeit benötigen, um sich voll auf die Betreuung und Bindung des Kindes konzentrieren zu können. Diese Zeit sei entscheidend, um auf die sozialen, psychischen und physischen Bedürfnisse von Pflegekindern einzugehen.

Anreiz für potenzielle Pflegeeltern

Ein zentrales Problem, das die Entschließung anspricht, ist der Rückgang der Anzahl von Pflegeeltern, während der Bedarf an Pflegefamilien kontinuierlich steigt. Viele potenzielle Pflegeeltern scheuen sich aufgrund der finanziellen Unsicherheit, die Arbeit zu reduzieren oder vorübergehend zu unterbrechen, da sie aktuell auf eigenes finanzielles Risiko handeln müssten. Ein gesetzlicher Anspruch auf Elterngeld könnte die Aufnahme eines Pflegekindes erleichtern und als Anreiz für mehr Familien oder Einzelpersonen dienen, Pflegeeltern zu werden.

Nächste Schritte

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung übermittelt. Es gibt keine gesetzliche Frist, innerhalb derer sie sich mit der Forderung auseinandersetzen muss. Dennoch wird erwartet, dass die Bundesregierung sich mit dem Anliegen befasst, da es einen wichtigen Schritt zur Unterstützung von Pflegefamilien und zur Sicherung einer stabilen Versorgung von Pflegekindern darstellt.

Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 18.10.2024