Hamburg: Neue Hebesätze und Messzahlen für die neue Grundsteuer


Finanzbehörde Hamburg, Pressemitteilung vom 01.07.2024

Die Finanzbehörde Hamburg hat die zukünftigen Hebesätze und Messzahlen für die neue Grundsteuer in Hamburg vorgestellt. Auf dieser Grundlage sollen Senat und Bürgerschaft in der zweiten Jahreshälfte 2024 ein Gesetz zur Anpassung der Grundsteuermesszahlen und zur Festsetzung der Hebesätze verabschieden. Mit dieser Anpassung soll sichergestellt werden, dass das Grundsteueraufkommen in Hamburg gegenüber dem Aufkommen nach dem alten Verfahren in den Bereichen „Wohnen“ und „Nicht-Wohnen“ in der Summe gleichbleibt, wobei Änderungen im Einzelfall zugunsten oder zuungunsten der Steuerpflichtigen wahrscheinlich sind.

Hebesätze und Messzahlen:

  • Grundsteuer B: Der Hebesatz für Grund und Boden und Gebäude, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, soll ab 2025 975 % betragen. Die Messzahl für Nutzflächen beträgt 87 %, während die Messzahl für Wohnflächen bei 70 % ermäßigt bleibt.
  • Grundsteuer A: Der Hebesatz für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft soll ab 2025 auf 100 % festgelegt werden.
  • Grundsteuer C: Diese neue Grundsteuer gilt unter bestimmten Voraussetzungen für unbebaute, baureife und insbesondere für den Wohnungsbau geeignete Grundstücke, um Spekulationen zu verhindern und die Bauaktivität zu fördern. Der Hebesatz beträgt 8.000 %.

Messzahl-Ermäßigungen:

Die Ermäßigungen betragen jeweils 25 % für normale Wohnlagen, geförderten Wohnraum und Denkmalschutz.

Härtefallregelungen:

Die Erlassregelung für die Grundsteuer in besonders gelagerten Härtefällen wird von Gewerbe auf den Bereich Wohnen erweitert. Regelbeispiele sollen die Anwendung für Steuerpflichtige erleichtern.

Auswirkungen für Eigentümerinnen und Eigentümer:

Die bereits weitgehend zugegangenen Grundsteuerwertbescheide sind die Grundlage für die Grundsteuermessbetragsbescheide und Grundsteuerbescheide, die ab März 2025 versandt werden. Die konkrete Höhe der Grundsteuer ab 2025 ergibt sich aus diesen Bescheiden. Der erste Teilbetrag der neuen Grundsteuer ist erstmalig und ausnahmsweise zum 30. April 2025 zu zahlen. Weitere Zahlungstermine in 2025 sind der 15.05., 15.08. und 15.11. Ab dem Jahr 2026 wird die Grundsteuer vierteljährlich wie bisher am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Empfehlungen zur Zahlung:

Es wird empfohlen, rechtzeitig ein SEPA-Mandat beim Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz in Hamburg einzureichen. Bereits bestehende SEPA-Mandate gelten auch für die neue Grundsteuer. Daueraufträge sollten im Dezember 2024 gelöscht werden, da sich die Beträge und Fälligkeitstermine für 2025 ändern.

Informationen für Mieterinnen und Mieter:

Die Grundsteuer richtet sich ausschließlich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien, die diese im Rahmen der Betriebskosten abrechnen. Mieterinnen und Mieter sollten sich bei Fragen zur neuen Grundsteuer ihrer Wohnung an ihre Vermieterin oder ihren Vermieter wenden, aber erst ab April des nächsten Jahres, da die Grundsteuerbescheide erst ab März 2025 verschickt werden.

Quelle: Finanzbehörde Hamburg