Lohnsteuer- und SV-Prüfung im Fokus

Schwerpunkte und aktuelle Entwicklungen für Arbeitgeber

In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wichtigsten Themen rund um die Lohnsteuer- (LSt) und Sozialversicherungsprüfung (SV-Prüfung) für Arbeitgeber. Wir gehen dabei auf die häufigsten Schwerpunkte der Prüfer ein und erläutern aktuelle Entwicklungen, die Sie beachten sollten.

1. Schwerpunkte der Lohnsteuerprüfung

Bei einer Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt wird kontrolliert, ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer für seine Mitarbeiter korrekt abführt.

Zu den Schwerpunkten der Prüfung gehören:

  • Erfassung aller Arbeitnehmer: Sind alle Mitarbeiter korrekt im Lohnsteuerverfahren erfasst?
  • Ordnungsgemäße Lohnsteuerabführung: Wurde die Lohnsteuer richtig berechnet und an das Finanzamt abgeführt?
  • Voraussetzungen für steuerfreie Zahlungen: Liegen die Voraussetzungen für steuerfreie Zahlungen, wie z. B. Fahrtkostenzuschüsse oder Sachzuwendungen, vor?
  • Führung der Lohnkonten: Werden die Lohnkonten ordnungsgemäß geführt?
  • Lohnsteuer-Außenprüfung (LSt-Ap): Bei einer LSt-Ap werden die genannten Punkte besonders gründlich geprüft.

2. Schwerpunkte der Sozialversicherungsprüfung

Die Sozialversicherungsprüfung wird von den Rentenversicherungsträgern durchgeführt und kontrolliert, ob der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für seine Mitarbeiter korrekt abführt.

Zu den Schwerpunkten der Prüfung gehören:

  • Versicherungspflicht der Arbeitnehmer: Sind alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer korrekt gemeldet?
  • Meldung der Sozialversicherungsbeiträge: Wurden die Sozialversicherungsbeiträge richtig berechnet und an die Krankenkassen, Rentenversicherung und die Agentur für Arbeit abgeführt?
  • Meldung an die Unfallversicherung: Wurden alle Unfälle und Berufskrankheiten korrekt an die Unfallversicherung gemeldet?
  • Abgabe an die Künstlersozialkasse: Sind alle freischaffenden Künstler und Publizisten korrekt bei der Künstlersozialkasse gemeldet?

3. Aktuelle Entwicklungen

3.1 Energiepreispauschale (EPP)

Die einmalige Zahlung der EPP an Arbeitnehmer im September 2022 hat zu neuen Prüfungsfragen geführt.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Falsche Auszahlung der EPP: Hat der Arbeitgeber die EPP zu Unrecht ausgezahlt und muss diese zurückfordern?
  • Berichtigung der Lohnsteueranmeldung: Muss die Lohnsteueranmeldung für den Monat September 2022 korrigiert werden, wenn die EPP zurückgezahlt wurde?
  • Bescheinigung für den Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über die Rückzahlung der EPP ausstellen.

3.2 Geringfügige Beschäftigung

Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen wird seit 2023 durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze (Bürgerentlastungspaket III) vereinfacht.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 520 € pro Monat
  • Einführung eines Übergangsbereichs von 521 € bis 850 € pro Monat
  • Pauschalierung der Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich

4. Fazit

Die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung sind für Arbeitgeber wichtige Themen, mit denen sie sich regelmäßig auseinandersetzen müssen.

Durch die Kenntnis der Schwerpunkte und aktuellen Entwicklungen können Sie sich auf die Prüfungen vorbereiten und das Risiko von Nachzahlungen minimieren.

Weiterführende Informationen:

Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.