Gesetzliche Neuerungen im Erbschaftsteuerrecht – Gesetzgeber reagiert auf BFH-Urteile

In einer jüngsten legislativen Wende hat der Gesetzgeber mit dem „Wachstumschancengesetz“ wesentliche Veränderungen im Bereich der Erbschaftsteuer vorgenommen, die unmittelbar auf Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) reagieren. Diese Änderungen haben weitreichende Implikationen für die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen und betreffen sowohl inländische als auch internationale Sachverhalte.

Erweiterung der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht

Bislang war die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht auf den Fall begrenzt, dass Inlandsvermögen durch Erbschaft übertragen wird. Das Wachstumschancengesetz hat diese Regelung nun auch auf Vermächtnisse ausgeweitet. Diese Änderung ist bedeutend, da im deutschen Erbrecht zwischen „vererben“ und „vermachen“ unterschieden wird: Während ein Erbe direkt in die rechtliche Position des Erblassers eintritt, erhält ein Vermächtnisnehmer lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Vermögenswert. Der BFH hatte zuvor entschieden, dass ein bloßes Vermächtnis ohne Bezug zu Inlandsvermögen die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht nicht auslöst (Az.: II R 37/19). Diese Gesetzeslücke wurde nun geschlossen.

Schenkung über eine KGaA nun steuerpflichtig

Eine weitere Neuerung betrifft die mittelbare Schenkung über eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Hier hatte der BFH eine Entscheidung noch ausstehend, aber der Gesetzgeber hat bereits proaktiv gehandelt, um eine mögliche Gesetzeslücke zu schließen. Mit § 7 Abs. 9 ErbStG wird nun klargestellt, dass solche gestalteten Schenkungen steuerpflichtig sind. Diese Regelung gilt rückwirkend, was bedeutet, dass sie als Klarstellung und nicht als Neuregelung behandelt wird.

Kontinuierliche Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen

Die Erbschaftsteuer bleibt ein dynamisches Feld der deutschen Steuergesetzgebung. Das Land Bayern hat beispielsweise ein Normenkontrollverfahren angestrengt, das eine Anpassung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge fordert – die erste solche Anpassung seit 15 Jahren. Dies zeigt, dass die Diskussionen um die Erbschaftsteuer weiterhin aktuell und von Bedeutung sind.

Diese Entwicklungen zeigen, dass die Gesetzgebung flexibel auf gerichtliche Entscheidungen und aufkommende steuerrechtliche Herausforderungen reagieren kann. Für Steuerpflichtige bedeutet dies, dass sie die gesetzlichen Änderungen genau im Blick behalten und gegebenenfalls ihre steuerlichen Strategien anpassen müssen.