Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung – Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2024

Das BMF gibt gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am 25. Juli 2023 veröffentlichten Sterbetafel 2020/2022 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden sind.


Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 4 – S-3104 / 19 / 10001 :009 vom 01.12.2023