BMF-Schreiben vom 31. August 2012
Das Finanzamt kann den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreien, wenn die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1 000 Euro beträgt. In begründeten Einzelfällen unterbleibt die Befreiung.
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Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung nach § 18 Absatz 2 Satz 3 UStG; BMF-Schreiben vom 31. August 2012 – IV D 3 – S 7346/12/10002 – 2012/0810509 –
Nach § 18 Absatz 2 Satz 3 UStG kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreien, wenn die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 Euro beträgt. In begründeten Einzelfällen unterbleibt die Befreiung (vgl. Abschnitt 18.2 Absatz 2 Satz 3 UStAE).
Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung nach § 18 Absatz 2 Satz 3 UStG (PDF, 35,9 KB)
Bundesfinanzministerium (BMF)