2023 setzte der Fiskus in NRW 13,7 Prozent mehr Erbschaftsteuer fest

Im Jahr 2023 verzeichneten die nordrhein-westfälischen Finanzämter einen deutlichen Anstieg bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer. Insgesamt wurden in NRW Erbschaftsteuerbescheide im Wert von 1,9 Milliarden Euro ausgestellt – ein Anstieg von 13,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Zahlen verdeutlichen, dass das Erbschaftsaufkommen in der Region weiter wächst.

Die Erbschaftsteuerbescheide betrafen insgesamt 33.493 steuerrelevante „Erwerbungen von Todes wegen“ mit einem Vermögenswert von insgesamt 14,3 Milliarden Euro. Nach Abzug von sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen und der Hinzurechnung steuerlich relevanter Vorerwerbe, verblieben 8,6 Milliarden Euro an steuerpflichtigem Erbe – das entspricht einem Anstieg von 16,6 Prozent gegenüber 2022. Aus dieser Summe resultierten für 29.803 Nachlassbegünstigte Erbschaftsteuern in Höhe von 1,9 Milliarden Euro.

Vermögensübertragungen über fünf Millionen Euro blieben selten

Interessant ist, dass bei 37,7 Prozent der steuerpflichtigen Erbschaften der Vermögenswert unter 50.000 Euro lag. Diese Erbschaften machten lediglich 2,5 Prozent der festgesetzten Erbschaftsteuer aus. Im Gegensatz dazu trugen die wenigen großen Erbschaften – lediglich 0,6 Prozent der Fälle – mit einem Vermögenswert von über fünf Millionen Euro satte 26,8 Prozent zum gesamten Erbschaftsteueraufkommen bei.

Vermögenswert steuerlich erfasster Schenkungen stieg um fast 30 Prozent

Auch im Bereich der Schenkungen gab es einen signifikanten Anstieg. Insgesamt wurden 12.956 steuerrelevante Schenkungen im Wert von 9,2 Milliarden Euro verzeichnet – ein Anstieg von 29,6 Prozent im Vergleich zu 2022. Nach Abzug der Steuerbefreiungen und Hinzurechnung der Vorerwerbe ergab sich ein steuerpflichtiger Erwerb von 3,8 Milliarden Euro. Die Schenkungsteuer in Höhe von 610 Millionen Euro, die in 7.884 Fällen festgesetzt wurde, lag damit um 46,1 Prozent höher als im Vorjahr.

Wichtige Hinweise zur Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik nur den Teil der Vermögensübergänge erfasst, der innerhalb des Berichtsjahres von der Finanzverwaltung steuerlich registriert wurde. Viele Vermögensübertragungen liegen unterhalb der Freibetragsgrenzen und führen somit nicht zu einer Steuerfestsetzung. Auch können Vorerwerbe aus früheren Jahren in den erfassten Vermögenswerten enthalten sein, was die Steuerfestsetzung beeinflussen kann.

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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2024