đź’Ľ 1. Wahl der richtigen Besteuerungsform
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Ideal bei geringen Umsätzen (< 22.000 € p.a.) und Endkundengeschäft. Achtung: Kein Vorsteuerabzug möglich.
- Regelbesteuerung: Vorteilhaft bei hohen Betriebsausgaben (z. B. Kamera, Studio, Softwarelizenzen) – da Vorsteuerabzug möglich.
- Umsatzsteuer-Option bei Auslandsleistungen: Im B2B-Geschäft außerhalb Deutschlands kann die Reverse-Charge-Regelung vorteilhaft sein.
đź§ľ 2. Betriebsausgaben optimal nutzen
Typische absetzbare Kosten:
- Arbeitsmittel: Kamera, Laptop, Grafiktablett, Software
- Fachliteratur, Kurse, Online-Workshops
- Miete fürs Atelier, Studio oder Arbeitszimmer (anteilig bei häuslichem Büro)
- Internet, Telefon, Cloudservices
- Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand
- Werbekosten: Website, Hosting, Google Ads, Drucksachen
- Beiträge für Berufsverbände oder Künstlersozialkasse
âś… Tipp: Bewahren Sie Belege digital auf und dokumentieren Sie den betrieblichen Zusammenhang!
🧠3. Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG
- Planen Sie größere Anschaffungen (z. B. Kamera, Musikinstrumente)? Dann nutzen Sie den IAB: Bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten können bereits vorab steuermindernd geltend gemacht werden.
- Gilt bei Gewinnen < 200.000 € p.a.
🖼️ 4. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) clever nutzen
- Anschaffungen bis 800 € netto können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden.
- Ideal für Software, Zubehör, Drucker, Mikrofone usw.
đź§® 5. Einnahmen-Ausgaben-Timing
- Einnahmen verschieben, Ausgaben vorziehen: Durch bewusstes Timing kann der Gewinn beeinflusst werden – z. B. Rechnungen im neuen Jahr stellen, Ausgaben noch im alten Jahr tätigen.
- Besonders hilfreich bei schwankendem Einkommen.
🧑‍🎨 6. Künstler- und Kreativförderung nutzen
- Künstlersozialkasse (KSK): Reduziert Ihre Sozialabgaben um ca. 50 %, da die KSK den Arbeitgeberanteil übernimmt.
- Förderungen und Stipendien: Oft steuerfrei oder nur anteilig steuerpflichtig – prüfen lohnt sich!
- Nicht steuerpflichtige Zuschüsse (z. B. Corona-Hilfen) richtig verbuchen.
đź’¶ 7. Private Nutzung anteilig absetzen
- Gemischt genutzte Geräte (Smartphone, Laptop, Kamera): Private Nutzung darf geschätzt werden (z. B. 50/50 oder 90/10).
- Fahrzeugkosten: Bei betrieblicher Nutzung > 50 % ggf. als Betriebsvermögen erfassen – oder mit Fahrtenbuch bzw. 0,30 €/km-Pauschale abrechnen.
📚 8. Bildungskosten absetzen
- Weiterbildungen, Coachings, Zertifizierungen, Studiengänge: Als Betriebsausgabe voll absetzbar, wenn ein klarer Zusammenhang zur freiberuflichen Tätigkeit besteht.
📝 9. Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers
- Bis zu 1.260 € jährlich absetzbar, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
- Bei ausschließlicher betrieblicher Nutzung kann ggf. volle Absetzbarkeit erfolgen (z. B. bei Musik- oder Schnittstudios).
👥 10. Familien- und Partnerschaftsmodelle
- Ehegattensplitting: Bei stark unterschiedlichen Einkommen steuerlich sehr vorteilhaft.
- Mitarbeit der Partnerin/des Partners im Betrieb (Minijob oder Teilzeitvertrag) kann steuerlich geltend gemacht werden.
- Kinderbetreuungskosten: Bis zu 4.000 € pro Kind und Jahr als Sonderausgaben absetzbar.
🏦 11. Rücklagen & Altersvorsorge steuergünstig nutzen
- Rürup-Rente (Basisrente): Ideal für Selbstständige – Beiträge 2023 bis zu 26.528 € p.a. (Alleinstehend) als Sonderausgaben absetzbar.
- Steuerfreie Rücklagenbildung über bestimmte Investitionsmodelle (z. B. IAB, 6b-Rücklage bei Verkauf von Anlagegütern).
📊 12. Digitalisierung zur Effizienzsteigerung
- Nutzung digitaler Tools wie online Buchhaltung oder EĂśR-Vorlagen etc.
- Automatisierte Belegerfassung, Banking und Rechnungserstellung spart Zeit und reduziert Fehlerquellen – das lohnt sich auch steuerlich.
🎓 Fazit
Wer seine steuerlichen Möglichkeiten kennt und gezielt nutzt, kann als Freelancer mehr Liquidität behalten, planbarer wirtschaften und für Krisenzeiten vorsorgen. Eine regelmäßige steuerliche Beratung zahlt sich gerade im Kreativbereich oft doppelt aus – durch Rechtssicherheit und smarte Steuerersparnis.