Corona: Härtefallhilfen der Länder

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Thema: Steuern: Unternehmer

vom: 21.05.2021



Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW hat eine Antragsplattform mit einer Übersicht der Härtefallhilfen in den einzelnen Bundesländern online gestellt.

Hintergrund: Bund und Länder haben sich am 18.3.2021 auf die Ausgestaltung der sog. Härtefallhilfen geeinigt. Die Härtefallhilfen bieten den Bundesländern die Möglichkeit, Unternehmen und Selbständige zu fördern, die von den bisherigen Unternehmenshilfen nicht erfasst werden. Mit der Härtefallhilfe sollen solche Härten abgemildert werden, die im Zeitraum 1.3.2020 bis zum 30.6.2021 coronabedingt entstanden sind. In den meisten Bundesländern können Anträge ausschließlich über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) gestellt werden. Eine Beantragung ist - soweit ersichtlich - seit dem 19.5.2021 möglich. Ein rechtlicher Anspruch auf Härtefallhilfe besteht nicht.

Auf der Plattform werden u.a. Informationen

  • zum Umfang der Hilfen,

  • zu den Antragsvoraussetzungen sowie

  • zum weiteren Verfahren

in den einzelnen Bundesländern gebündelt dargestellt. Von dort aus können entsprechende Anträge (außer für Hilfen in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern) gestellt werden.

Hinweise: Zu der länderübergreifenden Antragsplattform gelangen Sie hier.

Allgemeine Informationen zur den Härtefallhilfen hat das BMWi auf seiner Homepage veröffentlicht.

www.haertefallhilfen.de sowie BMWi online; NWB

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Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:



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