Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung

Thema: Steuern
vom: 03.11.2021
Kapitalanleger mit verschiedenen Depots bei mehreren Banken sollten die Frist des 15.12. beachten. Bis zu diesem Zeitpunkt können sie einen Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung bei der depotführenden Bank stellen und sich so eventuelle Verluste zur Verrechnung in der Steuererklärung bescheinigen lassen.
Hintergrund: Verluste und Gewinne aus Aktienverkäufen werden von der depotführenden Bank im Laufe des Jahres automatisch miteinander verrechnet. Von positiven Kapitalerträgen wird dann solange keine Abgeltungsteuer einbehalten, bis die jeweiligen Verluste ausgeglichen sind.
Sofern Aktiendepots bei unterschiedlichen Banken unterhalten werden, findet keine automatische Verrechnung von Gewinnen und Verlusten statt. In diesem Fall kann eine Verlustbescheinigung bei der depotführenden Bank angefordert werden. Diese kann für die Steuererklärung genutzt werden. Das Finanzamt berücksichtigt in diesem Fall die Verluste und erstattet die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurück.
In diesem Zusammenhang ist die Frist des zu beachten. Bis zu diesem Stichtag ist eine Verlustbescheinigung bei der Bank zu beantragen.
Hinweis: Nach derzeit geltendem Recht können Verluste aus der Veräußerung von Aktien lediglich mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden, nicht aber mit anderen positiven Einkünften aus Kapitaleinkünften. Ob diese Verlustverrechnungsbeschränkung verfassungsgemäß ist, wird derzeit geklärt. Ein entsprechendes Verfahren liegt beim Bundesverfassungsgericht, die Entscheidung hierüber steht noch aus
§ 43a Abs. 3 EStG; Vorlage des Bundesfinanzhofes an das BVerfG: BFH, Beschluss vom 17.11.2020 - VIII R 11/18 BStBl 2021 II S. 562, ein Az. beim BVerfG ist derzeit noch nicht bekannt; NWB