
Steuerbefreiungen bei der Umsatzsteuer
Welche Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit?
Umsatzsteuerbefreiungen - umsatzsteuerfreie Umsätze
Alle Leistungen, die ein Unternehmer in Deutschland ausführt, sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, sofern sie nicht ausdrücklich steuerfrei gestellt sind. Der Umsatzsteuer unterliegen:
- Lieferungen und sonstige Leistungen
- Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrumsatzsteuer)
- innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen (d.h. Erwerbe innerhalb der Europäischen Union)
§ 4 des Umsatzsteuergesetzes enthält einen umfangreiche Auflistung von Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, darunter fallen z. B.:
- innergemeinschaftliche Lieferung (d.h. Lieferungen innerhalb der Europäischen Union)
- Ausfuhrlieferungen
- Leistungen bestimmter Berufsgruppen (z. B. von Ärzten)
- Finanzdienstleistungen (z. B. die Gewährung von Krediten)
- Versicherungsleistungen
- Erwerb und Verkauf von Grundstücken
- langfristige Vermietung von Grundstücken
In den meisten Fällen ist dem Unternehmer, der die umsatzsteuerfreie Leistung ausführt der Vorsteuerabzug versagt.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die Erläuterungen zu den Umsatzsteuerbefreiungen und worauf Sie bei den Nachweisen achten müssen.
- Steuerbefreiungen
- Steuerbefreiungen - Ausfuhrlieferungen
- Steuerbefreiungen - Ausfuhrnachweis
- Steuerbefreiungen - Buchnachweis
- Steuerbefreiungen - ehrenamtliche Tätigkeiten
- Steuerbefreiungen - Einzelfälle
- Steuerbefreiungen - gemeinnützige Veranstaltungen
- Steuerbefreiungen - Hilfsgeschäfte
- Steuerbefreiungen - Krankenhäuser und Altenpflege
- Steuerbefreiungen - medizinische Leistungen
- Steuerbefreiungen - Postleistungen
- Steuerbefreiungen - Psychologen
- Steuerbefreiungen - Reiseleistungen
- Steuerbefreiungen - Schönheitsoperationen
- Steuerbefreiungen - Verkauf von Grundstücken
- Steuerbefreiungen - Vermietung von Grundstücken
- Steuerbefreiungen - Vermittlungsumsätze
- Aktuelles Umsatzsteuerbefreiungen
Steuerbefreiungen Anwendungserlass zum Umsatzsteuergesetz
- Zu § 4 Nr. 1 UStG (§§ 8 bis 17 UStDV)
- Zu § 4 Nr. 2 UStG (§ 18 UStDV)
-
Zu § 4 Nr. 3 UStG (§§ 19 bis 21 UStDV)
- 4.3.1. Allgemeines
- 4.3.2. Grenzüberschreitende Güterbeförderungen
- 4.3.3. Grenzüberschreitende Güterbeförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich auf Gegenstände der Einfuhr beziehen
- 4.3.4. Grenzüberschreitende Beförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder der Durchfuhr beziehen
- 4.3.5. Ausnahmen von der Steuerbefreiung
- 4.3.6. Buchmäßiger Nachweis
- Zu § 4 Nr. 4 UStG
- Zu § 4 Nr. 4a und 4b UStG
- Zu § 4 Nr. 5 UStG (§ 22 UStDV)
- Zu § 4 Nr. 6 UStG
- Zu § 4 Nr. 7 UStG
-
Zu § 4 Nr. 8 UStG
- 4.8.1. Vermittlungsleistungen im Sinne des § 4 Nr. 8 und 11 UStG
- 4.8.2. Gewährung und Vermittlung von Krediten
- 4.8.3. Gesetzliche Zahlungsmittel
- 4.8.4. Umsätze im Geschäft mit Forderungen
- 4.8.5. Einlagengeschäft
- 4.8.6. Inkasso von Handelspapieren
- 4.8.7. Zahlungs-, Überweisungs- und Kontokorrentverkehr
- 4.8.8. Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren
- 4.8.9. Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren
- 4.8.10. Gesellschaftsanteile
- 4.8.11. Übernahme von Verbindlichkeiten
- 4.8.12. Übernahme von Bürgschaften und anderen Sicherheiten
- 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen
- 4.8.14. Amtliche Wertzeichen
- Zu § 4 Nr. 9 UStG
- Zu § 4 Nr. 10 UStG
- Zu § 4 Nr. 11 UStG
- Zu § 4 Nr. 11b UStG
-
Zu § 4 Nr. 12 UStG
- 4.12.1. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
- 4.12.2. Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen
- 4.12.3. Vermietung von Campingflächen
- 4.12.4 Abbau- und Ablagerungsverträge
- 4.12.5. Gemischte Verträge
- 4.12.6. Verträge besonderer Art
- 4.12.7. Kaufanwartschaftsverhältnisse
- 4.12.8. Dingliche Nutzungsrechte
- 4.12.9. Beherbergungsumsätze
- 4.12.10. Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen
- 4.12.11. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen
- Zu § 4 Nr. 13 UStG
-
Zu § 4 Nr. 14 UStG
- 4.14.1. Anwendungsbereich und Umfang der Steuerbefreiung
- 4.14.2. Tätigkeit als Arzt
- 4.14.3. Tätigkeit als Zahnarzt
- 4.14.4. Tätigkeit als Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme sowie als Angehöriger ähnlicher Heilberufe
- 4.14.5. Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen
- 4.14.6. Eng mit Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen verbundene Umsätze
- 4.14.7. Rechtsform des Unternehmers
- 4.14.8. Praxis- und Apparategemeinschaften
- 4.14.9. Leistungen von Einrichtungen mit Versorgungsverträgen nach §§ 73b, 73c oder 140a SGB V
- Zu § 4 Nr. 15 UStG
-
Zu § 4 Nr. 16 UStG
- 4.16.1. Anwendungsbereich und Umfang der Steuerbefreiung
- 4.16.2. Nachweis der Voraussetzungen
- 4.16.3. Einrichtungen nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchstabe l UStG
- 4.16.4. Leistungen der Altenheime, Pflegeheime und Altenwohnheime
- 4.16.5. Weitere Betreuungs- und/oder Pflegeeinrichtungen
- 4.16.6. Eng verbundene Umsätze
- Zu § 4 Nr. 17 UStG
- Zu § 4 Nr. 18 UStG (§ 23 UStDV)
- Zu § 4 Nr. 19 UStG
- Zu § 4 Nr. 20 UStG
-
Zu § 4 Nr. 21 UStG
- 4.21.1. Ersatzschulen
- 4.21.2. Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen
- 4.21.3. Erteilung von Unterricht durch selbständige Lehrer an Schulen und Hochschulen
- 4.21.4. Unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen
- 4.21.5. Bescheinigungsverfahren für Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen
- Zu § 4 Nr. 22 UStG
- Zu § 4 Nr. 23 UStG
- Zu § 4 Nr. 24 UStG
- Zu § 4 Nr. 25 UStG
- Zu § 4 Nr. 26 UStG
- Zu § 4 Nr. 27 UStG
- Zu § 4 Nr. 28 UStG
Wenn Sie sich unsicher sind, wo eine sonstige Leistung ausgeführt wird, dann empfehle ich folgenden Link: Ort der sonstigen Leistung
Rechtsgrundlagen zum Thema: umsatzsteuerfrei
UStAE 4.4b.1; 4.9.2; 4.14.2; 4.14.3; 4.14.4; 4.14.5; 4.18.1; 4.25.1; 4a.5; 8.1; 12.5; 12.9; 15.2c; 15.17; 25.4; 25.5; 4.4b.1; 4.9.2; 4.14.2; 4.14.3; 4.14.4; 4.14.5; 4.18.1; 4.25.1; 4a.5; 8.1; 12.5; 12.9; 15.2c; 15.17; 25.4; 25.5;UStR 72; 90; 103; 119; 127; 170; 224; 275; 276;