Altersrente - Netto

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Mit unserem Rechner, können Sie Ihre Nettoaltersrente - also Bruttorente nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen berechnen.

Das Ergebnis kann nur ein Schätzwert sein, da außergewöhnliche Belastungen und Nebeneinkommen etc. das Endergebnis ändern.

Rechner - Nettoaltersrente

 


Altersrente:
Euro

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Nettorente

Die Nettorente ist der Auszahlungsbetrag der Rente nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge beziehungsweise einschließlich des Zuschusses zur Krankenversicherung.

Steuerpflicht für Renten

Seit 2005 werden die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf das System der sogenannten nachgelagerten Besteuerung umgestellt. Das bedeutet, dass die Beiträge für den Aufbau der Altersversorgung steuerfrei sein werden, dafür werden später die Renteneinkünfte voll versteuert.

Langjährige Übergangs regelungen führen dazu, dass die Renten Jahr für Jahr stärker und erst bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2040 grundsätzlich voll zu versteuern sind. Die einzige Ausnahme von der Besteuerung ergibt sich durch die sogenannte Öffnungsklausel.

Öffnungsklausel

Die Öffnungsklausel ist im Steuerrecht eine Ausnahme von der nachgelagerten Besteuerung der Renten. Berechtigte Rentner können beim Finanzamt für einen Teil der Rente weiterhin die möglicherweise für sie günstigere Besteuerung nach dem Ertragsanteil beantragen. Die Mitteilung zur Öffnungsklausel kann beim Rentenversicherungsträger beantragt werden.

Mindestrente

Eine Mindestrente gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem individuellen Versicherungsverlauf. Es gibt jedoch Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt.

Krankenversicherung der Rentner

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung für Personen, die

  • die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine gesetzliche Rente erfüllen und diese Rente beantragt haben und
  • mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Erwerbslebens Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder familienversichert waren.

Krankenversicherungspflichtige Rentner müssen von ihrer Rente Beiträge zahlen, an denen sich der Rentenversicherungsträger beteiligt.

 

 

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Steuergesetze zum Thema: Altersrente

EStR 4d; 6a; 22.4;
KStR 5.5;
LStR 3.28;
EStH 4d.13; 22.3; 22.4;

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:




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