Mit unserem Rechner, können Sie Ihre Nettoaltersrente - also Bruttorente nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen berechnen.
Das Ergebnis kann nur ein Schätzwert sein, da außergewöhnliche Belastungen und Nebeneinkommen etc. das Endergebnis ändern.
Rechner - Nettoaltersrente
Nettorente
Die Nettorente ist der Auszahlungsbetrag der Rente nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge beziehungsweise einschließlich des Zuschusses zur Krankenversicherung.
Steuerpflicht für Renten
Seit 2005 werden die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf das System der sogenannten nachgelagerten Besteuerung umgestellt. Das bedeutet, dass die Beiträge für den Aufbau der Altersversorgung steuerfrei sein werden, dafür werden später die Renteneinkünfte voll versteuert.
Langjährige Übergangs regelungen führen dazu, dass die Renten Jahr für Jahr stärker und erst bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2040 grundsätzlich voll zu versteuern sind. Die einzige Ausnahme von der Besteuerung ergibt sich durch die sogenannte Öffnungsklausel.
Öffnungsklausel
Die Öffnungsklausel ist im Steuerrecht eine Ausnahme von der nachgelagerten Besteuerung der Renten. Berechtigte Rentner können beim Finanzamt für einen Teil der Rente weiterhin die möglicherweise für sie günstigere Besteuerung nach dem Ertragsanteil beantragen. Die Mitteilung zur Öffnungsklausel kann beim Rentenversicherungsträger beantragt werden.
Mindestrente
Eine Mindestrente gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem individuellen Versicherungsverlauf. Es gibt jedoch Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt.
Krankenversicherung der Rentner
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung für Personen, die
die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine gesetzliche Rente erfüllen und diese Rente beantragt haben und
mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Erwerbslebens Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder familienversichert waren.
Krankenversicherungspflichtige Rentner müssen von ihrer Rente Beiträge zahlen, an denen sich der Rentenversicherungsträger beteiligt.
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