Stromkostenrechner kostenlos + online

Berechnung der Stromkosten online + mit Excel.



Stromkosten berechnen

Mit unserem Rechner können Sie schnell und einfach Ihre Stromkosten berechnen: Sie benötigen nur die Menge des verbrauchten Stroms und den aktuellen Preis pro Kilowattstunde (kWh). Dieser Preis variiert je nach Anbieter und Tarif.

Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: Verbrauch (in kWh) x Preis pro kWh = Kosten für den Stromverbrauch

Beispiel: Wenn Sie in einem Monat 500 kWh verbraucht haben und der Preis pro kWh 0,30€ beträgt, dann betragen die Kosten für den Stromverbrauch 500 x 0,30€ = 150€.

Stromkosten - Rechner


Leistung des VerbrauchersW
Tägliche Betriebsstundenh
Nutzung pro Woche
Strompreis pro kWhCt

Die Berechnung der Stromkosten erfolgt in zwei Schritten:

  1. Berechnung des Stromverbrauchs (kWh):
    Multiplizieren Sie die Leistung des Geräts (in Watt) mit der täglichen Nutzungsdauer (in Stunden) und den Nutzungstagen im Monat. Teilen Sie das Ergebnis durch 1.000, um den Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) zu erhalten.
    Formel:

    Verbrauch (kWh)=Leistung (Watt) × Nutzungsdauer (Stunden)×Tage/Monat1000\text{Verbrauch (kWh)} = \frac{\text{Leistung (Watt)} \times \text{Nutzungsdauer (Stunden)} \times \text{Tage/Monat}}{1000} Verbrauch (kWh)=1000Leistung (Watt) × Nutzungsdauer (Stunden)×Tage/Monat​
  2. Berechnung der Stromkosten (€):
    Multiplizieren Sie den Stromverbrauch (kWh) mit dem Strompreis pro kWh (z. B. 0,35 €).
    Formel:

    Kosten (€)=Verbrauch (kWh)×Strompreis pro kWh (€)\text{Kosten (€)} = \text{Verbrauch (kWh)} \times \text{Strompreis pro kWh (€)} Kosten (€)=Verbrauch (kWh)×Strompreis pro kWh (€)

Stromkosten sparen - Tipps gegen Stromfresser

Stromrechner

Eine Möglichkeit, die Stromkosten zu reduzieren, besteht darin, den Stromverbrauch zu reduzieren, indem man Energieeffizienzmaßnahmen ergreift, wie zum Beispiel den Einsatz von energiesparenden Geräten oder die Dämmung des Hauses. Auch erneuerbare Energien, wie Solar- oder Windenergie, können helfen, die Stromkosten zu reduzieren.

Die größten Verbraucher von Strom in einem Haushalt sind in der Regel große Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Trockner, Herde und Klimaanlagen. Auch Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Computer und Spielekonsolen verbrauchen viel Strom. Beleuchtung und Heizung sind auch große Verbraucher von Strom.

Es gibt viele Möglichkeiten, den Stromverbrauch zu reduzieren, indem man Energieeffizienzmaßnahmen ergreift und energiesparende Geräte verwendet.

Mit kleinen Anpassungen im Alltag lässt sich der Energieverbrauch im Haushalt deutlich senken. Hier sind sieben praktische Tipps, wie Sie Strom und damit auch Geld sparen können.

Tipp 1: Schaltbare Steckerleiste nutzen

Viele elektronische Geräte verbrauchen auch im Stand-by-Modus Strom, oft unbemerkt. Neuere Geräte dürfen zwar maximal 0,5 Watt im Stand-by-Modus verbrauchen, ältere Geräte und Smart-Speaker fallen jedoch nicht unter diese Regelung.

  • Home-Office-Geräte wie Drucker oder WLAN-Router ziehen auch im Leerlauf Energie.

  • Schließen Sie solche Geräte an eine schaltbare Steckerleiste an, um sie bei Nichtnutzung komplett vom Netz zu trennen.

Ersparnis: Allein bei Netzteilen können so bis zu zehn Euro jährlich gespart werden.


Tipp 2: Bildschirmschoner vermeiden

Bildschirmschoner sind keine Stromsparmaßnahme. Tatsächlich erhöhen Animationen den Energieverbrauch.

  • Laptops verbrauchen weniger Strom als Desktop-Computer.

  • Nutzen Sie ein Tablet für einfache Aufgaben wie Surfen, da es noch effizienter ist.

  • Stellen Sie den Energiesparmodus ein, der sich spätestens nach 15 Minuten aktiviert.


Tipp 3: Hintergrund-Funktionen beim Smartphone schließen

Smartphones verbrauchen unnötig Energie, wenn viele Apps im Hintergrund laufen oder Bluetooth dauerhaft aktiv ist.

  • Schließen Sie ungenutzte Apps.

  • Deaktivieren Sie Bluetooth, wenn es nicht benötigt wird.

  • Schalten Sie das Smartphone nachts in den Flugmodus.


Tipp 4: Eisablagerungen im Gefrierschrank entfernen

Kühl- und Gefrierschränke gehören zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt.

  • Entfernen Sie regelmäßig Eisablagerungen, um die Effizienz zu steigern.

  • Optimale Temperaturen:

    • Kühlschrank: 7 °C

    • Gefrierschrank: -18 °C

  • Jedes Grad kälter erhöht den Stromverbrauch um etwa 6 %.


Tipp 5: Eco-Programme nutzen

Das Eco-Programm bei Waschmaschinen und Geschirrspülern spart Energie und Wasser. Es verlängert zwar die Laufzeit, lohnt sich jedoch langfristig.

  • Waschen bei niedrigen Temperaturen schont die Kleidung und spart Strom.

  • Hin und wieder bei 60 °C waschen, um Bakterien zu entfernen.


Tipp 6: Wäsche an der Luft trocknen

Verzichten Sie auf den Wäschetrockner und trocknen Sie Ihre Wäsche an der Luft. Selbst im Winter ist dies möglich, wenn die Luftfeuchtigkeit niedrig ist.

  • Ein hoher Schleudergang spart Trocknungszeit.

  • Wer den Trockner nutzt, sollte den Eco-Modus aktivieren.


Tipp 7: LED-Lampen verwenden

Beim Wechsel von Glühlampen zu LEDs können Sie erheblich sparen. Laut Verbraucherzentrale NRW reduzieren Energiesparlampen die Stromkosten um ein Fünftel, LED-Lampen sogar um bis zu 90 %.

  • LEDs haben eine längere Lebensdauer und sind besonders energieeffizient.

Es gibt auch andere Faktoren, die die Stromkosten beeinflussen können, wie zum Beispiel die Uhrzeit, zu der der Strom verbraucht wird, und ob es sich um einen festen oder variablen Tarif handelt. Einige Anbieter bieten auch saisonale Tarife an, die sich an der jahreszeitlichen Nachfrage orientieren.

Es gibt viele Vergleichsportale im Internet, auf denen man die verschiedenen Tarife und Preise der Stromanbieter vergleichen kann, um den günstigsten Tarif zu finden. Es empfiehlt sich auch, die Vertragsbedingungen genau zu lesen, bevor man einen Stromanbieter wählt, um sicherzustellen, dass man den Tarif erhält, der am besten zu den individuellen Bedürfnissen passt.

Fazit: Es ist wichtig, den eigenen Stromverbrauch im Auge zu behalten und gezielt Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs zu ergreifen, um die Kosten zu senken und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Mit diesen Tipps können Sie nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern auch die Umwelt schonen. Kleine Änderungen im Alltag haben eine große Wirkung.

Tipp: Steuern sparen mit Solaranlage ...


Stromspar-Check-Angebot

Wenn Sie Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Grundrente oder Kinderzuschlag beziehen oder Ihr Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt, dann können Sie am Stromspar-Check teilnehmen!



Das Stromspar-Team kommt zu einem ersten Besuch zu Ihnen in die Wohnung und überprüft mit Ihnen gemeinsam gründlich Ihren Stromverbrauch. Das dauert ungefähr eine gute Stunde. Sie bekommen schon gleich die ersten Tipps, wie Sie in Ihrem Haushalt Strom und damit bares Geld sparen können.

Bei einem zweiten Besuch des Stromspar-Teams erhalten Sie kostenlose Soforthilfen wie modernste LED-Lampen, schaltbare Steckdosenleisten, TV-Standby-Abschalter, Zeitschaltuhren und Strahlregler für Wasserhähne, die nach Bedarf auch sofort montiert werden.

Darüber hinaus erhalten Sie einen individuellen Fahrplan zum Stromkosten-Sparen und qualifizierte Tipps wie Sie Ihren Stromverbrauch mit einfachen Mitteln weiter reduzieren können.

Unter Umständen können Sie auch einen Zuschuss von 100 Euro (fallweise auch mehr) erhalten, um Ihr altes Kühl- oder Gefriergerät gegen ein modernes, sehr sparsames Gerät auszutauschen. Manche Kommunen und das ganze Land Nordrhein-Westfalen unterstützen das Angebot mit zusätzlichen Leistungen, bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Stromspar-Check-Standort vor Ort.



Stromkosten mit Excel berechnen

Anleitung zur Berechnung der Stromkosten mit Excel

Mit Excel können Sie Ihre Stromkosten einfach berechnen und analysieren. In dieser Anleitung wird erklärt, wie Sie eine Excel-Tabelle erstellen, um Ihre Stromkosten zu berechnen.




Schritt 1: Tabelle vorbereiten

  1. Spalten erstellen:

    • Spalte A: Gerät

    • Spalte B: Leistung (Watt)

    • Spalte C: Nutzungsdauer pro Tag (Stunden)

    • Spalte D: Tage pro Monat

    • Spalte E: Stromverbrauch pro Monat (kWh)

    • Spalte F: Stromkosten pro Monat (Euro)

  2. Titelzeile formatieren:

    • Markieren Sie die erste Zeile und stellen Sie eine fette Schrift ein, um die Titelzeile hervorzuheben.


Schritt 2: Formeln einfügen

  1. Stromverbrauch berechnen: In Zelle E2 (für das erste Gerät) geben Sie folgende Formel ein:

                =B2*C2*D2/1000
    

    Diese Formel berechnet den monatlichen Stromverbrauch in kWh. Kopieren Sie die Formel für alle weiteren Zeilen nach unten.

  2. Stromkosten berechnen: In Zelle F2 (für das erste Gerät) geben Sie folgende Formel ein:

                =E2*0.35
    

    Ersetzen Sie 0.35 durch Ihren aktuellen Strompreis pro kWh. Kopieren Sie die Formel ebenfalls für alle weiteren Zeilen nach unten.


Schritt 3: Gesamtkosten berechnen

  1. Summenzeile hinzufügen:

    • Unterhalb der letzten Gerätezeile (z. B. Zeile 11) fügen Sie eine Zeile ein.

    • Geben Sie in Spalte A "Gesamtkosten" ein.

  2. Gesamtverbrauch und Gesamtkosten summieren:

    • In Zelle E12 (oder der entsprechenden Zelle) verwenden Sie die Formel:

                          =SUM(E2:E11)
      
    • In Zelle F12 (oder der entsprechenden Zelle) verwenden Sie die Formel:

                          =SUM(F2:F11)
      

Schritt 4: Tabelle übersichtlich gestalten

  1. Formatierungen hinzufügen:

    • Zahlen in Spalte B, C, E und F als Zahl mit zwei Dezimalstellen formatieren.

    • Spalte F in € formatieren.

  2. Farbige Hervorhebungen:

    • Verwenden Sie bedingte Formatierungen, um hohe Stromkosten hervorzuheben.

  3. Sortieren:

    • Sortieren Sie die Geräte nach Stromverbrauch oder Kosten, um die größten Energieverbraucher zu identifizieren.


Beispiel-Eintrag

Gerät Leistung (Watt) Nutzungsdauer (h) Tage/Monat Verbrauch (kWh) Kosten (€)
Kühlschrank 150 24 30 108.00 37.80
Fernseher 100 4 20 8.00 2.80
Waschmaschine 2000 1 8 16.00 5.60

Excel-Tabelle speichern

  1. Speichern Sie die Datei als .xlsx , um Formeln und Formatierungen zu bewahren.

  2. Nutzen Sie die Datei zur monatlichen Aktualisierung Ihrer Stromkosten.


Tipp

Sie können den Strompreis pro kWh variabel halten, indem Sie ihn in einer separaten Zelle eingeben (z. B. H1) und dann in der Formel auf diese Zelle verweisen, z. B. =E2*$H$1 .


Stromkosten aus steuerlicher Sicht: Ein Überblick

In der heutigen Zeit, in der Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien immer mehr an Bedeutung gewinnen, rücken auch die steuerlichen Aspekte von Stromkosten in den Fokus. Besonders interessant sind hierbei die Regelungen rund um Photovoltaikanlagen und die Nutzung von Strom für betriebliche Zwecke. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die wichtigsten steuerlichen Regelungen und Möglichkeiten.


Photovoltaikanlagen und Steuerbefreiung

Photovoltaikanlagen sind eine beliebte Möglichkeit, um umweltfreundlich Strom zu erzeugen. Doch wie sieht es mit der steuerlichen Behandlung aus? Nach § 3 Nr. 72 EStG sind die Einnahmen aus der Lieferung von Strom, der mit einer kleinen Photovoltaikanlage erzeugt wird, steuerfrei. Dies gilt auch, wenn der Strom an Mieter geliefert wird. Allerdings sind die anteiligen Kosten der Stromerzeugung nach § 3c Abs. 1 EStG nicht abziehbar [1].


Stromkosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben

Für Mieter, die den gelieferten Strom für berufliche oder betriebliche Zwecke nutzen, besteht die Möglichkeit, die Stromkosten anteilig oder gänzlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzuziehen. Dies setzt jedoch voraus, dass ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit späteren Einnahmen besteht [4].


Betriebliche Nutzung von Elektrofahrzeugen

Auch bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen im betrieblichen Kontext spielen Stromkosten eine Rolle. Der betriebliche Nutzungsanteil am privaten Stromverbrauch kann mit Hilfe eines gesonderten Stromzählers nachgewiesen werden. Alternativ können lohnsteuerliche Pauschalen angesetzt werden, um den betrieblichen Nutzungsanteil zu ermitteln [11].


Fazit

Die steuerliche Behandlung von Stromkosten ist ein komplexes Thema, das sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen von Bedeutung ist. Ob es um die Nutzung von Photovoltaikanlagen oder die betriebliche Nutzung von Elektrofahrzeugen geht, es gibt zahlreiche Regelungen und Möglichkeiten, die es zu beachten gilt.


Stromsteuer

In Deutschland wird Strom mit der sogenannten EEG-Umlage und der KWK-Umlage besteuert. Die EEG-Umlage dient dazu, die Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien zu decken, während die KWK-Umlage die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung unterstützt. Beide Umlagen werden direkt auf die Stromrechnung aufgeschlagen und tragen zu den Gesamtkosten des Stroms bei. Die Höhe der Umlagen variiert jährlich und hängt von politischen Entscheidungen ab. Es gibt auch die Stromsteuer, die auf jede Kilowattstunde Strom, die in Deutschland verbraucht wird, erhoben wird. Die Höhe der Stromsteuer ist ebenfalls jährlich und hängt von politischen Entscheidungen ab. Es gibt auch Förderungen und Vergünstigungen für bestimmte Gruppen, wie z.B. für Familien mit geringem Einkommen oder für Unternehmen in bestimmten Branchen. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Steuersätze und Förderungen zu informieren, um die tatsächlichen Kosten des Stroms besser einschätzen zu können.

Aktuelles + weitere Infos

Noch mehr hilfreiche Steuerrechner


Rechtsgrundlagen zum Thema: Strom

EStR 
EStR R 4.3 Einlagen und Entnahmen

GewStG 
GewStG § 29 Zerlegungsmaßstab

AO 
AO § 170 Beginn der Festsetzungsfrist

AO § 170 Beginn der Festsetzungsfrist

UStAE 
UStAE 1.7. Lieferung von Gas, Elektrizität oder Wärme/Kälte

UStAE 2.5. Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung

UStAE 3.8. Werklieferung, Werkleistung

UStAE 3.10. Einheitlichkeit der Leistung

UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStAE 3a.4. Ort der sonstigen Leistung bei Messen, Ausstellungen und Kongressen

UStAE 3b.1. Ort einer Personenbeförderung und Ort einer Güterbeförderung, die keine innergemeinschaftliche Güterbeförderung ist

UStAE 3g.1. Ort der Lieferung von Gas oder Elektrizität

UStAE 4.12.1. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

UStAE 4.12.3. Vermietung von Campingflächen

UStAE 4.12.8.

UStAE 4.12.11. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

UStAE 12.16. Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen

UStAE 13b.3a. Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte

UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

UStAE 1.7. Lieferung von Gas, Elektrizität oder Wärme/Kälte

UStAE 2.5. Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung

UStAE 3.8. Werklieferung, Werkleistung

UStAE 3.10. Einheitlichkeit der Leistung

UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStAE 3a.4. Ort der sonstigen Leistung bei Messen, Ausstellungen und Kongressen

UStAE 3b.1. Ort einer Personenbeförderung und Ort einer Güterbeförderung, die keine innergemeinschaftliche Güterbeförderung ist

UStAE 3g.1. Ort der Lieferung von Gas oder Elektrizität

UStAE 4.12.1. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

UStAE 4.12.3. Vermietung von Campingflächen

UStAE 4.12.8.

UStAE 4.12.11. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

UStAE 12.16. Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen

UStAE 13b.3a. Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte

UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

UStR 
UStR 18. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

UStR 27. Werklieferung, Werkleistung

UStR 29. Einheitlichkeit der Leistung

UStR 34a. Ort der sonstigen Leistungen bei Messen und Ausstellungen

UStR 39d. Gewährung des Zugangs zu Erdgas- und Elektrizitätsnetzen und die Fernleitung, die Übertragung oder die Verteilung über diese Netze sowie damit unmittelbar zusammenhängende sonstige Leistungen

UStR 42a. Ort einer Personenbeförderung und Ort einer Güterbeförderung, die keine innergemeinschaftliche Güterbeförderung ist

UStR 76. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

UStR 78. Vermietung von Campingflächen

UStR 83. Dingliche Nutzungsrechte

UStR 86. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

UStR 177. Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

HGB 
§ 289 HGB Inhalt des Lageberichts

§ 315 HGB Inhalt des Konzernlageberichts

LStR 
R 8.2 LStR Bezug von Waren und Dienstleistungen

BewG 79 anlage-24
EStH 4.2.1 4.7 6.4 15.7.2 22.3
GewStH 30.1
LStH 19.0
BGB 356 357

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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