Gehaltsrechner 2026: Brutto-Netto-Berechnung online – Jetzt kostenlos berechnen
Ermitteln Sie schnell und präzise, was von Ihrem Bruttogehalt nach Abzügen übrig bleibt – inklusive aktuellem Gehaltsvergleich
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Ihr umfassender Gehalts- und Steuerratgeber – mehr als nur ein Rechner
Willkommen auf Ihrer zentralen Anlaufstelle für Gehalts- und Finanzfragen! Hier erwarten Sie nicht nur ein präziser Gehaltsrechner, sondern auch fundierte Informationen und praktische Tipps rund um Ihr Einkommen.
Gehaltsrechner 2026: Nettogehalt und Bruttogehalt kostenlos berechnen
Sofort Klarheit über Ihr reales Einkommen! Unser kostenloser Brutto-Netto-Rechner ermittelt schnell und zuverlässig Ihr tatsächliches Gehalt. Ob Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Berufseinsteiger – erfahren Sie präzise, welcher Betrag nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen auf Ihrem Konto landet.
Leistungsumfang unseres Gehaltsrechners:
- Exakte Berechnungen: Berücksichtigt alle relevanten Faktoren wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge
- Benutzerfreundlich: Intuitive Bedienung für schnelle und unkomplizierte Gehaltskalkulation
- Transparente Darstellung: Detaillierte Aufschlüsselung aller Abzüge und Nettobezüge
- Blitzschnelle Ergebnisse: Ihre Gehaltsberechnung in Sekundenschnelle
- 100% kostenlos: Keine Registrierung, keine versteckten Kosten, keine Datenweitergabe
Gehaltsrechner in 3 einfachen Schritten nutzen:
- Bruttogehalt eingeben: Tragen Sie Ihr monatliches oder jährliches Bruttogehalt ein
- Persönliche Angaben machen: Wählen Sie Ihre Steuerklasse aus und ergänzen Sie Kinderfreibeträge, Kirchensteuer sowie weitere individuelle Faktoren
- Berechnen lassen: Ein Klick auf "Berechnen" genügt – Sie erhalten sofort Ihr Nettogehalt mit ausführlicher Übersicht
Nutzen Sie jetzt unseren Gehaltsrechner und verschaffen Sie sich einen transparenten Überblick über Ihr Einkommen:
Gehaltsrechner 2026
Wichtiger Hinweis: Dieser Gehaltsrechner ist ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse konzipiert. Für Minijobs mit pauschalen Abgaben verwenden Sie bitte unseren speziellen Minijob-Beitragsrechner.
Steuerspartipp: Steueroptimierte Gehaltsbestandteile und Zuwendungen für Arbeitnehmer
Unser Gehaltsrechner unterstützt Sie bei der einfachen und korrekten Gehaltsabrechnung inklusive aller gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge. Berechnungen sind sowohl für das aktuelle als auch für zurückliegende Steuerjahre möglich.
Berücksichtigte Parameter:
- Abrechnungszeitraum (Jahres-, Monats- oder Teilmonatsabrechnung)
- Laufende Bruttobezüge
- Zusätzliche Bezüge und Abzüge (z.B. Einmalzahlungen, geldwerte Vorteile, steuerfreie Komponenten)
- Steuerklasse und Faktor bei Steuerklasse IV
- Lohnsteuer-Freibeträge und Kinderfreibeträge
- Geburtsdatum (für Altersentlastungsbetrag)
- Kirchensteuerpflicht
- Sozialversicherungsstatus für alle Versicherungszweige
Praktische Funktion: Die kassenspezifischen Umlagesätze zu U1/U2 sowie den individuellen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse können Sie bequem über die automatische Krankenkassendatenzuordnung auswählen.
Privat Krankenversicherte geben die Höhe ihrer bescheinigten Versicherungsprämien ein. Diese werden sowohl steuerlich als auch bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses berücksichtigt.
Der Gehaltsrechner berücksichtigt auch Beschäftigungen im Übergangsbereich (bis 30.06.2019 als Gleitzone bezeichnet). Für detaillierte Berechnungen zur Beitragsersparnis bei Arbeitnehmern oder bei Mehrfachbeschäftigungen im Übergangsbereich nutzen Sie bitte unseren speziellen Midijob-Beitragsrechner.
Praxisbeispiel: Gehaltsabrechnung mit Firmenwagen (1%-Methode)
| Vereinbarter Arbeitslohn ohne Sachbezüge | 4.200,00 EUR |
| Sachbezug Pkw-Nutzung (1%-Regelung) | 517,65 EUR |
| Bruttoarbeitslohn | 4.717,65 EUR |
| Lohnsteuer (Steuerklasse III) | 554,00 EUR |
| Solidaritätszuschlag (5,5%) | 30,47 EUR |
| Kirchenlohnsteuer (8%) | 44,32 EUR |
| Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil) | 438,74 EUR |
| Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmeranteil) | 58,98 EUR |
| Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil) | 71,95 EUR |
| Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil) | 344,39 EUR |
| Nettoarbeitslohn | 3.174,80 EUR |
| abzüglich Sachbezug | 517,65 EUR |
| Auszahlungsbetrag | 2.657,15 EUR |
Lohn- und Gehaltsabrechnung: Rechtliche Grundlagen und Besonderheiten
- Geringfügige Beschäftigung (Minijob)
- Beschäftigung von Studenten und Schülern
- Beschäftigung von Rentnern
- Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
Geringfügige Beschäftigung: Minijobs und kurzfristige Beschäftigung
Seit über 30 Jahren kennt das deutsche Sozialversicherungsrecht Sonderregelungen für geringfügige Beschäftigungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden kontinuierlich weiterentwickelt. Hier finden Sie einen Überblick über die aktuelle Rechtslage.
Zwei Arten geringfügiger Beschäftigung:
1. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Minijob)
- Monatliches Arbeitsentgelt bis zu 450 Euro
- Arbeitgeber übernimmt Pauschalabgaben: 15% Rentenversicherung + 13% Krankenversicherung
- Seit 2013 besteht Rentenversicherungspflicht mit Aufstockung zum allgemeinen Beitragssatz
- Beschäftigte können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen
- Pauschalsteuer: 2% (bei Nichtanwendung elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale)
2. Kurzfristige Beschäftigung
- Arbeitsentgelt über 450 Euro möglich
- Maximale Beschäftigungsdauer: 3 Monate im Kalenderjahr
- Keine Sozialversicherungsbeiträge
- Pauschalsteuer: 25% (alternativ: individuelle Besteuerung)
Beschäftigung von Studenten: Regelungen und Besonderheiten
Für studentische Beschäftigungen gelten grundsätzlich die Regelungen für geringfügige Beschäftigung. Zusätzlich ist die 20-Stunden-Grenze zu beachten.
20-Stunden-Grenze für Studenten:
Bei Beschäftigungen über 450 Euro monatlich gilt:
- Abführung von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag nach ELStAM
- Nur Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Vorlage der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung erforderlich
- Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit bei Einhaltung der 20-Stunden-Grenze
Beschäftigung von Schülern: Jugendarbeitsschutz beachten
Für Schülerbeschäftigungen gelten neben den Regelungen zur Geringfügigkeit besondere Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).
Unterscheidung nach Alter:
Kinder (unter 15 Jahre bzw. vollzeitschulpflichtig):
- Beschäftigung grundsätzlich verboten
- Ausnahme: Kinder über 13 Jahre mit Einwilligung der Sorgeberechtigten
- Erlaubte Tätigkeiten: Zeitungen austragen, Prospekte verteilen, Nachhilfe
- Maximale Arbeitszeit: 2 Stunden täglich, höchstens 5 Tage pro Woche
Jugendliche (15 bis 17 Jahre, nicht mehr vollzeitschulpflichtig):
- Ferienjobs für maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr zulässig
- Tägliche Arbeitszeit: maximal 8 Stunden
- Wöchentliche Arbeitszeit: maximal 40 Stunden
Beschäftigung von Rentnern: Sozialversicherung und Besteuerung
Als Rentner gilt, wer eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht. Für die Weiterbeschäftigung von Rentnern gelten besondere Regelungen.
Steuerliche Behandlung:
- Besteuerung nach elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
- Bei Minijobs oder kurzfristiger Beschäftigung: entsprechende Pauschalierung möglich
Sozialversicherung:
Krankenversicherung: Weiterbeschäftigte Rentner sind versicherungspflichtig. Bei Erwerbsminderungsrente gilt der ermäßigte Beitragssatz.
Pflegeversicherung: Erwerbstätige Rentner sind versicherungspflichtig.
Arbeitslosenversicherung: Beitragsfreiheit ab Vollendung der Regelaltersgrenze. Der Arbeitgeber bleibt jedoch beitragspflichtig. Bis zur Regelaltersgrenze besteht Versicherungspflicht.
Rentenversicherung: Bezieher einer Vollrente sind versicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin seinen Beitragsanteil.
Bei geringfügiger oder kurzfristiger Beschäftigung gelten die entsprechenden Sonderregelungen.
Steuerklassen verständlich erklärt: Finden Sie Ihre optimale Steuerklasse
Die Wahl der richtigen Steuerklasse beeinflusst maßgeblich die Höhe Ihrer Lohnsteuer. Das deutsche Steuersystem unterscheidet sechs Steuerklassen, die sich nach Familienstand und Erwerbssituation richten. Wir geben Ihnen einen übersichtlichen Einblick in die verschiedenen Steuerklassen und zeigen deren Auswirkungen auf Ihr Nettogehalt.
Die 6 Steuerklassen im Überblick:
- Steuerklasse I: Ledige, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder
- Steuerklasse II: Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt
- Steuerklasse III: Verheiratete, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (Kombination mit Steuerklasse V)
- Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlich hohen Einkommen (optional mit Faktorverfahren)
- Steuerklasse V: Geringer verdienender Ehepartner in Kombination mit Steuerklasse III
- Steuerklasse VI: Für Nebenjobs und weitere Beschäftigungsverhältnisse
Optimieren Sie Ihre Steuerlast: Steuerklassenrechner – Finden Sie die beste Kombination
Freibeträge nutzen und Steuern sparen: So reduzieren Sie Ihre Abgaben
Freibeträge sind ein wichtiges Instrument zur Senkung Ihrer Steuerlast. Durch geschickte Nutzung verschiedener Freibeträge können Sie Ihr Nettoeinkommen spürbar erhöhen. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Freibeträge und deren Anwendung:
Wichtige Freibeträge im Überblick:
- Grundfreibetrag: Steuerfreier Sockelbetrag für jeden Steuerpflichtigen – sichert das Existenzminimum
- Kinderfreibetrag: Steuerliche Entlastung für Eltern zur Deckung des Kindesbedarfs
- Entfernungspauschale: Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- Fortbildungskosten: Absetzbare Kosten für berufliche Weiterbildung und Qualifizierung
Sozialversicherung in Deutschland: Ihr umfassender Schutz
Das deutsche Sozialversicherungssystem bietet Ihnen Absicherung in verschiedenen Lebenslagen. Informieren Sie sich über die vier Säulen der Sozialversicherung und die aktuellen Beitragssätze für 2026:
Die vier Säulen der Sozialversicherung:
- Krankenversicherung: Finanzierung medizinischer Behandlungen und Arzneimittel
- Rentenversicherung: Absicherung Ihrer Altersversorgung und Erwerbsminderung
- Pflegeversicherung: Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit im Alter oder bei Krankheit
- Arbeitslosenversicherung: Finanzielle Absicherung und Vermittlung bei Arbeitslosigkeit
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Gehaltsrechner
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt?
Das Bruttogehalt ist Ihr vertraglich vereinbartes Gehalt vor jeglichen Abzügen. Das Nettogehalt bezeichnet den Betrag, der nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (falls zutreffend) und Sozialversicherungsbeiträgen tatsächlich auf Ihr Konto überwiesen wird.
Wie wird meine Steuerklasse ermittelt?
Die Steuerklasse richtet sich nach Ihrem Familienstand und Ihrer Erwerbssituation. Das Finanzamt ordnet Sie automatisch einer Steuerklasse zu. Bei Verheirateten besteht die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen zu wählen.
Welche Sozialversicherungsbeiträge werden vom Gehalt abgezogen?
Vom Bruttogehalt werden Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Diese werden paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, mit Ausnahme des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung und eines Zusatzbeitrags zur Pflegeversicherung für Kinderlose.
Wie kann ich mein Nettogehalt optimieren?
Optimierungsmöglichkeiten umfassen: Wahl der günstigsten Steuerklasse, Beantragung von Freibeträgen, Nutzung steuerfreier Arbeitgeberleistungen (z.B. Jobticket, Kindergartenzuschuss) sowie geschickte Verhandlung von Gehaltsbestandteilen.
Erfolgreiche Gehaltsverhandlung: Tipps für mehr Einkommen
Mit der richtigen Strategie und guter Vorbereitung können Sie Ihr Gehalt nachhaltig steigern. Wir zeigen Ihnen bewährte Methoden für erfolgreiche Gehaltsverhandlungen:
7 Erfolgsfaktoren für Ihre Gehaltsverhandlung:
- Marktrecherche durchführen: Informieren Sie sich über branchenübliche Gehälter für Ihre Position und Region
- Selbstbewusst auftreten: Präsentieren Sie Ihre Erfolge und Ihren Mehrwert für das Unternehmen
- Strategisch verhandeln: Argumentieren Sie sachlich mit konkreten Leistungsnachweisen
- Timing beachten: Wählen Sie den richtigen Zeitpunkt (nach Projekterfolgen, bei Jahresgesprächen)
- In Qualifikationen investieren: Weiterbildungen verbessern Ihre Verhandlungsposition
- Gesamtpaket betrachten: Berücksichtigen Sie auch Benefits wie Homeoffice, Firmenwagen oder flexible Arbeitszeiten
- Alternative Vergütungsformen: Erwägen Sie steueroptimierte Zuwendungen statt reiner Gehaltserhöhung
Gehaltsübersicht nach Berufen: Was verdienen Fachkräfte in Deutschland?
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht in ihrem aktuellen Entgeltatlas detaillierte Gehaltsdaten (Median-Werte) für über 4.000 Berufe, regional aufgeschlüsselt bis zu einem Monatseinkommen von 5.400 Euro. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Durchschnittsgehälter beliebter Berufe in Deutschland:
| Beruf | Medianes Bruttogehalt (monatlich) |
|---|---|
| Altenpfleger/-in | 2.621 Euro |
| Apotheker/-in | 4.111 Euro |
| Architekt/-in | 3.748 Euro |
| Arzt/Ärztin | über 5.400 Euro |
| Medizinische/-r Fachangestellte/-r | 2.157 Euro |
| Bäcker/-in | 2.127 Euro |
| Bäckereifachverkäufer/-in | 1.657 Euro |
| Baumaschinenführer/-in | 3.106 Euro |
| Bankkaufmann/-frau | 4.564 Euro |
| Bauingenieur/-in | 4.638 Euro |
| Berufskraftfahrer/-in (LKW) | 2.345 Euro |
| Betriebswirt/-in (Fachschulabschluss) | 3.348 Euro |
| Biologe/-in | 4.744 Euro |
| Buchhalter/-in | 3.383 Euro |
| Bürokaufmann/-frau | 3.035 Euro |
| Busfahrer/-in im Linienverkehr | 2.640 Euro |
| Callcenter-Agent/-in | 1.872 Euro |
| Chemisch-technische/-r Assistent/-in | 3.622 Euro |
| Controller/-in | 5.345 Euro |
| Cutter/-in (Medienbranche) | 3.953 Euro |
| Dachdecker/-in | 2.802 Euro |
| Disponent/-in (Logistik) | 2.662 Euro |
| Einkäufer/-in | 4.267 Euro |
| Einzelhandelskaufmann/-frau | 2.277 Euro |
| Elektroniker/-in (Energie- und Gebäudetechnik) | 2.833 Euro |
| Elektromechaniker/-in | 3.245 Euro |
| Elektroniker/-in für Informationstechnik | 3.473 Euro |
| Empfangsmitarbeiter/-in | 1.979 Euro |
| Erzieher/-in | 3.139 Euro |
| Eventmanager/-in | 3.303 Euro |
| Kaufmann/-frau für Büromanagement | 3.035 Euro |
| Fahrlehrer/-in | 2.455 Euro |
| Filialleiter/-in (Einzelhandel) | 3.860 Euro |
| Fliesenleger/-in | 2.750 Euro |
| Friseur/-in | 1.498 Euro |
| Staplerfahrer/-in | 2.485 Euro |
| Anlagenmechaniker/-in Sanitär/Heizung/Klima | 2.740 Euro |
| Gebäudereiniger/-in | 1.885 Euro |
| Grafikdesigner/-in | 3.002 Euro |
| Großhandelskaufmann/-frau | 2.911 Euro |
| Hotelfachmann/-frau | 1.979 Euro |
| Hauswirtschafter/-in | 1.793 Euro |
| Hausmeister/-in | 2.698 Euro |
| Industriekaufmann/-frau | 3.348 Euro |
| Industriemechaniker/-in | 3.616 Euro |
| Informatiker/-in | 5.400 Euro |
| Ingenieur/-in Elektrotechnik | über 5.400 Euro |
| IT-Projektleiter/-in | über 5.400 Euro |
| Kassierer/-in | 2.079 Euro |
| Restaurantfachmann/-frau | 1.685 Euro |
| Key Account Manager/-in | 4.220 Euro |
| Kfz-Mechatroniker/-in | 2.810 Euro |
| Koch/Köchin | 2.029 Euro |
| Gesundheits- und Krankenpfleger/-in | 3.239 Euro |
| Fahrzeuglackierer/-in | 2.735 Euro |
| Lagerhelfer/-in | 2.070 Euro |
| Grundschullehrer/-in | 4.016 Euro |
| Gymnasiallehrer/-in | 4.883 Euro |
| Logistikmanager/-in | 3.539 Euro |
| Logopäde/-in | 2.229 Euro |
| Maler/-in und Lackierer/-in | 2.567 Euro |
| Marketing-Assistent/-in | 3.406 Euro |
| Marketingmanager/-in | 4.623 Euro |
| Maschinenbauingenieur/-in | 4.469 Euro |
| Maurer/-in | 2.902 Euro |
| Mechatroniker/-in | 3.007 Euro |
| Mediengestalter/-in Digital und Print | 2.829 Euro |
| Medizinisch-technische/-r Laborassistent/-in | 3.213 Euro |
| Metallbauer/-in | 3.474 Euro |
| Notar/-in | 5.021 Euro |
| Personalsachbearbeiter/-in | 3.659 Euro |
| Physiotherapeut/-in | 2.192 Euro |
| Verkehrsflugzeugführer/-in | über 5.400 Euro |
| Psychologe/-in | 4.227 Euro |
| PR-Manager/-in | 4.052 Euro |
| Softwareentwickler/-in | 4.294 Euro |
| Rechtsanwalt/-anwältin | über 5.400 Euro |
| Redakteur/-in | 4.283 Euro |
| Reinigungskraft | 1.717 Euro |
| Schiffsmechaniker/-in | 4.020 Euro |
| Metallbauer/-in (Konstruktionstechnik) | 2.787 Euro |
| Sekretär/-in | 3.035 Euro |
| Sicherheitsmitarbeiter/-in | 2.304 Euro |
| Social Media Manager/-in | 4.623 Euro |
| Softwareingenieur/-in (Master) | 4.723 Euro |
| Sozialarbeiter/-in | 3.026 Euro |
| Speditionskaufmann/-frau | 3.031 Euro |
| Steuerberater/-in | über 5.400 Euro |
| Steuerfachangestellte/-r | 2.542 Euro |
| Straßenbauer/-in | 3.106 Euro |
| Systemadministrator/-in | 4.438 Euro |
| Technische/-r Zeichner/-in | 3.137 Euro |
| Unternehmensberater/-in | über 5.400 Euro |
| Verkäufer/-in | 2.277 Euro |
| Versicherungskaufmann/-frau | 4.348 Euro |
| Verwaltungsfachangestellte/-r | 3.311 Euro |
| Wirtschaftsingenieur/-in | über 5.400 Euro |
| Wirtschaftsprüfer/-in | über 5.400 Euro |
| Zahntechniker/-in | 2.414 Euro |
| Zimmerer/Zimmerin | 2.870 Euro |
Aktuelle Tarifentgelte 2023: Vergütungstabellen nach Branchen
Tarifliche Grundvergütungen für 42 Wirtschaftszweige
Die Hans-Böckler-Stiftung stellt detaillierte Vergütungstabellen für verschiedene Branchen zur Verfügung. Diese zeigen die tariflichen Grundvergütungen (ohne Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen) und informieren über die Anzahl der Vergütungsgruppen sowie die Höhe der Löhne, Gehälter und Entgelte in den einzelnen Tarifgebieten.
Hinweis: Für aktuellere Tarifentgelte empfehlen wir einen Besuch der WSI-Tarifarchiv-Website, wo regelmäßig aktualisierte Vergütungstabellen veröffentlicht werden.
Verfügbare Branchen (Stand 2023):
B
Bäckerhandwerk (Excel)Bankgewerbe (Excel)
Bauhauptgewerbe (Excel)
Bekleidungsindustrie (Excel)
Bewachungsgewerbe (Excel)
Brot- und Backwarenindustrie (Excel)
C
Chemische Industrie (Excel)
D
Dachdeckerhandwerk (Excel)Druckindustrie (Excel)
E
Einzelhandel (Excel)Eisen- und Stahlindustrie (Excel)
Energiewirtschaft (Excel)
Erfrischungsgetränkeindustrie (Excel)
Erwerbsgartenbau (Excel)
F
Feinkeramische Industrie (Excel)Fleischerhandwerk (Excel)
Floristik (Excel)
Friseurhandwerk (Excel)
G
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (Excel)Gebäudereinigerhandwerk (Excel)
Großhandel (Excel)
H
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie (Excel)Hotel- und Gaststättengewerbe (Excel)
K
Kraftfahrzeuggewerbe (Excel)Kunststoff verarbeitende Industrie (Excel)
L
Landwirtschaft (Excel)
M
Maler- und Lackiererhandwerk (Excel)Metall- und Elektroindustrie (Excel)
Metallhandwerk (Excel)
O
Obst- und Gemüseindustrie (Excel)Öffentlicher Dienst (Excel)
P
Papier erzeugende Industrie (Excel)Papier und Pappe verarbeitende Industrie (Excel)
Private Abfallwirtschaft (Excel)
Privates Verkehrsgewerbe (Excel)
S
Sanitär-, Heizungs-, Klimahandwerk (Excel)Steine-Erden-Industrie (Excel)
Süßwarenindustrie (Excel)
Systemgastronomie (Excel)
T
Textilindustrie (Excel)
V
Versicherungsgewerbe (Excel)
Z
Zeitarbeit (Excel)Wichtige Informationen:
- Die Tabellen enthalten die tariflichen Grundvergütungen für gewerbliche Beschäftigte (Tariflöhne), kaufmännische Angestellte (Tarifgehälter) und einheitliche Tarifentgelte
- Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen sind nicht enthalten
- Jede Branchendatei beginnt mit einem Übersichtsblatt zur Anzahl der Vergütungsgruppen je Tarifgebiet
- Anschließend folgen die detaillierten Tariftabellen mit Stundenlöhnen und Monatsvergütungen
- Alle Dateien stehen im Excel-Format (.xlsx) zum kostenlosen Download bereit
Quelle: WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung | Weitere Informationen und aktuellere Vergütungstabellen
Verdienste und Arbeitskosten in Deutschland – Statistische Übersicht
Besoldung im öffentlichen Dienst: Beamte und Tarifbeschäftigte bei Bund, Ländern und Kommunen
Weitere nützliche Gehalts- und Lohnrechner
- Minijob-Rechner: Beiträge für 450-Euro-Jobs berechnen
- Stundenlohnrechner: Umrechnung Monatsgehalt in Stundenlohn
- Stundenverrechnungssatz für Selbstständige berechnen
- Mindestlohn-Rechner: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben prüfen
- Wert der Arbeitskraft berechnen
- Arbeitstage-Rechner: Jahresarbeitszeit ermitteln
Alle Steuerrechner und Tools im Überblick
Rechtsgrundlagen zum Thema: Gehalt
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 13 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
EStG § 19
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 42g Lohnsteuer-Nachschau
EStR
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 5.2 Ordnungsmäßige Buchführung
EStR R 5.4 Bestandsmäßige Erfassung des beweglichen Anlagevermögens
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 10b.1 Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. § 10b Abs. 1 und 1a EStG
EStR R 13.2 Abgrenzung der gewerblichen und landwirtschaftlichen Tierzucht und Tierhaltung
EStR R 15.1 Selbständigkeit
EStR R 33a.2 Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes
EStR R 34.4 Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG auf Einkünfte aus der Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG)
EStR R 49.3 Bedeutung der Besteuerungsmerkmale im Ausland bei beschränkter Steuerpflicht
KStG 38
UStG
UStG § 3 Lieferung, sonstige Leistung
UStG § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
UStG § 13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner
UStG § 25c Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
AO
AO § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
AO § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts
AO § 313 Pfändung fortlaufender Bezüge
AO § 316 Erklärungspflicht des Drittschuldners
AO § 361 Aussetzung der Vollziehung
AO § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
AO § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts
AO § 313 Pfändung fortlaufender Bezüge
AO § 316 Erklärungspflicht des Drittschuldners
AO § 361 Aussetzung der Vollziehung
UStAE
UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStAE 1.8. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStAE 2.3. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
UStAE 2.4. Forderungskauf und Forderungseinzug
UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen
UStAE 3.10. Einheitlichkeit der Leistung
UStAE 3.16. Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 4.7.1. Leistungen an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen
UStAE 4.8.3. Gesetzliche Zahlungsmittel
UStAE 4.11b.1. Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen
UStAE 4.12.1. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
UStAE 4.12.8.
UStAE 4.12.9. Beherbergungsumsätze
UStAE 4.14.1. Anwendungsbereich und Umfang der Steuerbefreiung
UStAE 4.14.7. Rechtsform des Unternehmers
UStAE 4.16.1. Anwendungsbereich und Umfang der Steuerbefreiung
UStAE 4.26.1. Ehrenamtliche Tätigkeit
UStAE 4b.1. Steuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen
UStAE 10.1. Entgelt
UStAE 12.5. Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte, Museen usw.
UStAE 12.7. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte
UStAE 12.8. Zirkusunternehmen, Schausteller und zoologische Gärten
UStAE 13b.1. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
UStAE 13b.2. Bauleistungen
UStAE 13b.6. Lieferungen von Gold mit einem Feingehalt von mindestens 325 Tausendstel
UStAE 15.6. Vorsteuerabzug bei Repräsentationsaufwendungen
UStAE 15.22. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen
UStAE 17.1. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage
UStAE 18.2. Voranmeldungszeitraum
UStAE 24.2. Erzeugnisse im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG
UStAE 24.3. Sonstige Leistungen
UStAE 25c.1. Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStAE 1.8. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStAE 2.3. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
UStAE 2.4. Forderungskauf und Forderungseinzug
UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen
UStAE 3.10. Einheitlichkeit der Leistung
UStAE 3.16. Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 4.7.1. Leistungen an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen
UStAE 4.8.3. Gesetzliche Zahlungsmittel
UStAE 4.11b.1. Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen
UStAE 4.12.1. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
UStAE 4.12.8.
UStAE 4.12.9. Beherbergungsumsätze
UStAE 4.14.1. Anwendungsbereich und Umfang der Steuerbefreiung
UStAE 4.14.7. Rechtsform des Unternehmers
UStAE 4.16.1. Anwendungsbereich und Umfang der Steuerbefreiung
UStAE 4.26.1. Ehrenamtliche Tätigkeit
UStAE 4b.1. Steuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen
UStAE 10.1. Entgelt
UStAE 12.5. Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte, Museen usw.
UStAE 12.7. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte
UStAE 12.8. Zirkusunternehmen, Schausteller und zoologische Gärten
UStAE 13b.1. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
UStAE 13b.2. Bauleistungen
UStAE 13b.6. Lieferungen von Gold mit einem Feingehalt von mindestens 325 Tausendstel
UStAE 15.6. Vorsteuerabzug bei Repräsentationsaufwendungen
UStAE 15.22. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen
UStAE 17.1. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage
UStAE 18.2. Voranmeldungszeitraum
UStAE 24.2. Erzeugnisse im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG
UStAE 24.3. Sonstige Leistungen
UStAE 25c.1. Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
GewStR
GewStR R 8.1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen
GewStR R 9.3 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften
UStR
UStR 6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStR 12. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStR 18. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
UStR 21. Organschaft
UStR 25. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen
UStR 25a. Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle
UStR 29. Einheitlichkeit der Leistung
UStR 42c. Begriff des Leistungsempfängers im Sinne des § 3b Abs. 3 bis 6 UStG
UStR 53. Vermittlungsleistungen der Reisebüros
UStR 56. Leistungen an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen
UStR 59. Gesetzliche Zahlungsmittel
UStR 83. Dingliche Nutzungsrechte
UStR 84. Beherbergungsumsätze
UStR 91a. Umfang der Steuerbefreiung
UStR 149. Entgelt
UStR 166. Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte, Museen usw.
UStR 168. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte
UStR 169. Zirkusunternehmen, Schausteller und zoologische Gärten
UStR 182a. Leistungsempfänger als Steuerschuldner
UStR 197. Vorsteuerabzug bei Repräsentationsaufwendungen
UStR 213b. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
UStR 223. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage
UStR 225a. Voranmeldungszeitraum
UStR 264. Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
UStR 276c. Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
KStR 5.12
AEAO
AEAO Zu § 55 Selbstlosigkeit:
AEAO Zu § 62 Rücklagen und Vermögensbildung:
AEAO Zu § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe:
AEAO Zu § 74 Haftung des Eigentümers von Gegenständen:
AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:
AEAO Zu § 124 Wirksamkeit des Verwaltungsakts:
AEAO Zu § 152 Verspätungszuschlag:
AEAO Zu § 154 Kontenwahrheit:
AEAO Zu § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 171 Ablaufhemmung:
AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:
AEAO Zu § 182 Wirkung der gesonderten Feststellung:
AEAO Zu § 201 Schlussbesprechung:
AEAO Zu § 208 Steuerfahndung, Zollfahndung:
AEAO Zu § 240 Säumniszuschläge:
AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:
AEAO Zu § 366 Form, Inhalt und Erteilung der Einspruchsentscheidung:
HGB
§ 11 HGB Offenlegung in der Amtssprache eines Mitgliedstaats der Europäischen Union
§ 64 HGB Gehaltszahlung
§ 285 HGB Sonstige Pflichtangaben
§ 289a HGB Erklärung zur Unternehmensführung
§ 290 HGB Pflicht zur Aufstellung
§ 296 HGB Verzicht auf die Einbeziehung
§ 313 HGB Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Angaben zum Beteiligungsbesitz
§ 314 HGB Sonstige Pflichtangaben
§ 318 HGB Bestellung und Abberufung des Abschlussprüfers
§ 325 HGB Offenlegung
§ 400 HGB Selbsteintritt des Kommissionärs
§ 452b HGB Schadensanzeige, Verjährung
§ 499 HGB Besondere Schadensursachen
§ 613 HGB Haftungsbeschränkung für kleine Schiffe
§ 615 HGB Beschränkung der Haftung des Lotsen
ErbStG 2 13a 13b 28
ErbStR 2.2 13b.2 13b.6 13b.19 17
ErbStDV 1
BpO 8 21
LStR
R 9.9 LStR Umzugskosten
R 19.8 LStR Zu den nach § 19 Abs. 2 EStG steuerbegünstigten Versorgungsbezügen gehören auch:
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 51 51a 169
EStH 4.8 4d.6.10 4d.11 4d.13 5.5 6.7 6.11 6.12 6a.17 7.4 10.11 15.3 15.7.1 15.7.2 15.7.6 15.9.2 17.2 17.4 22.4 32b 34.4
GewStH 8.1.4
KStH 8.7 8.8 8.9
LStH 3.6 3.16 3.28 3b 8.1.1.4 8.1.7 8.1.9.10 9.1 9.12 19.3 19.8 38.2 39b.6 40a.1 40b.1
ErbStH E.3.5 E.5.2 B.151.7
AStG 17
GrStG
§ 4 GrStG Sonstige Steuerbefreiungen
GrStR 15 17
StBerG
§ 9a StBerG Erfolgshonorar
§ 28 StBerG Pflicht zum Erscheinen vor der Aufsichtsbehörde, Befugnisse der Aufsichtsbehörde
§ 50a StBerG Kapitalbindung
§ 56 StBerG Weitere berufliche Zusammenschlüsse
BGB 55a 78 305a 411 494 507 558a 558d 907 1314 1908b
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