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Gehaltsrechner 2026: Brutto-Netto-Berechnung online – Jetzt kostenlos berechnen

Ermitteln Sie schnell und präzise, was von Ihrem Bruttogehalt nach Abzügen übrig bleibt – inklusive aktuellem Gehaltsvergleich



Gehaltsrechner 2026

Ihr umfassender Gehalts- und Steuerratgeber – mehr als nur ein Rechner

Willkommen auf Ihrer zentralen Anlaufstelle für Gehalts- und Finanzfragen! Hier erwarten Sie nicht nur ein präziser Gehaltsrechner, sondern auch fundierte Informationen und praktische Tipps rund um Ihr Einkommen.


Gehaltsrechner 2026: Nettogehalt und Bruttogehalt kostenlos berechnen

Sofort Klarheit über Ihr reales Einkommen! Unser kostenloser Brutto-Netto-Rechner ermittelt schnell und zuverlässig Ihr tatsächliches Gehalt. Ob Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Berufseinsteiger – erfahren Sie präzise, welcher Betrag nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen auf Ihrem Konto landet.


Leistungsumfang unseres Gehaltsrechners:

  • Exakte Berechnungen: Berücksichtigt alle relevanten Faktoren wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge
  • Benutzerfreundlich: Intuitive Bedienung für schnelle und unkomplizierte Gehaltskalkulation
  • Transparente Darstellung: Detaillierte Aufschlüsselung aller Abzüge und Nettobezüge
  • Blitzschnelle Ergebnisse: Ihre Gehaltsberechnung in Sekundenschnelle
  • 100% kostenlos: Keine Registrierung, keine versteckten Kosten, keine Datenweitergabe

Gehaltsrechner in 3 einfachen Schritten nutzen:

  1. Bruttogehalt eingeben: Tragen Sie Ihr monatliches oder jährliches Bruttogehalt ein
  2. Persönliche Angaben machen: Wählen Sie Ihre Steuerklasse aus und ergänzen Sie Kinderfreibeträge, Kirchensteuer sowie weitere individuelle Faktoren
  3. Berechnen lassen: Ein Klick auf "Berechnen" genügt – Sie erhalten sofort Ihr Nettogehalt mit ausführlicher Übersicht

Nutzen Sie jetzt unseren Gehaltsrechner und verschaffen Sie sich einen transparenten Überblick über Ihr Einkommen:

Gehaltsrechner 2026

Geburtsjahr
Steuerklasse
Zahl der Kinderfreibeträge
Arbeitsstelle im Bundesland
Kirchensteuer %
rentenversicherungspflichtig
Elternteil Beitragsabschläge
Krankenversicherungsbeitragssatz %
Zusatzbeitrag zur KV   %
Lohnzahlungszeitraum
Bruttolohn Euro


Wichtiger Hinweis: Dieser Gehaltsrechner ist ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse konzipiert. Für Minijobs mit pauschalen Abgaben verwenden Sie bitte unseren speziellen Minijob-Beitragsrechner.

Steuerspartipp: Steueroptimierte Gehaltsbestandteile und Zuwendungen für Arbeitnehmer



Unser Gehaltsrechner unterstützt Sie bei der einfachen und korrekten Gehaltsabrechnung inklusive aller gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge. Berechnungen sind sowohl für das aktuelle als auch für zurückliegende Steuerjahre möglich.

Berücksichtigte Parameter:

  • Abrechnungszeitraum (Jahres-, Monats- oder Teilmonatsabrechnung)
  • Laufende Bruttobezüge
  • Zusätzliche Bezüge und Abzüge (z.B. Einmalzahlungen, geldwerte Vorteile, steuerfreie Komponenten)
  • Steuerklasse und Faktor bei Steuerklasse IV
  • Lohnsteuer-Freibeträge und Kinderfreibeträge
  • Geburtsdatum (für Altersentlastungsbetrag)
  • Kirchensteuerpflicht
  • Sozialversicherungsstatus für alle Versicherungszweige

Praktische Funktion: Die kassenspezifischen Umlagesätze zu U1/U2 sowie den individuellen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse können Sie bequem über die automatische Krankenkassendatenzuordnung auswählen.

Privat Krankenversicherte geben die Höhe ihrer bescheinigten Versicherungsprämien ein. Diese werden sowohl steuerlich als auch bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses berücksichtigt.

Der Gehaltsrechner berücksichtigt auch Beschäftigungen im Übergangsbereich (bis 30.06.2019 als Gleitzone bezeichnet). Für detaillierte Berechnungen zur Beitragsersparnis bei Arbeitnehmern oder bei Mehrfachbeschäftigungen im Übergangsbereich nutzen Sie bitte unseren speziellen Midijob-Beitragsrechner.


Praxisbeispiel: Gehaltsabrechnung mit Firmenwagen (1%-Methode)

Vereinbarter Arbeitslohn ohne Sachbezüge 4.200,00 EUR
Sachbezug Pkw-Nutzung (1%-Regelung) 517,65 EUR
Bruttoarbeitslohn 4.717,65 EUR
Lohnsteuer (Steuerklasse III) 554,00 EUR
Solidaritätszuschlag (5,5%) 30,47 EUR
Kirchenlohnsteuer (8%) 44,32 EUR
Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil) 438,74 EUR
Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmeranteil) 58,98 EUR
Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil) 71,95 EUR
Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil) 344,39 EUR
Nettoarbeitslohn 3.174,80 EUR
abzüglich Sachbezug 517,65 EUR
Auszahlungsbetrag 2.657,15 EUR

Lohn- und Gehaltsabrechnung: Rechtliche Grundlagen und Besonderheiten

Geringfügige Beschäftigung: Minijobs und kurzfristige Beschäftigung

Seit über 30 Jahren kennt das deutsche Sozialversicherungsrecht Sonderregelungen für geringfügige Beschäftigungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden kontinuierlich weiterentwickelt. Hier finden Sie einen Überblick über die aktuelle Rechtslage.

Zwei Arten geringfügiger Beschäftigung:

1. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Minijob)

  • Monatliches Arbeitsentgelt bis zu 450 Euro
  • Arbeitgeber übernimmt Pauschalabgaben: 15% Rentenversicherung + 13% Krankenversicherung
  • Seit 2013 besteht Rentenversicherungspflicht mit Aufstockung zum allgemeinen Beitragssatz
  • Beschäftigte können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen
  • Pauschalsteuer: 2% (bei Nichtanwendung elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale)

2. Kurzfristige Beschäftigung

  • Arbeitsentgelt über 450 Euro möglich
  • Maximale Beschäftigungsdauer: 3 Monate im Kalenderjahr
  • Keine Sozialversicherungsbeiträge
  • Pauschalsteuer: 25% (alternativ: individuelle Besteuerung)

Beschäftigung von Studenten: Regelungen und Besonderheiten

Für studentische Beschäftigungen gelten grundsätzlich die Regelungen für geringfügige Beschäftigung. Zusätzlich ist die 20-Stunden-Grenze zu beachten.

20-Stunden-Grenze für Studenten:

Bei Beschäftigungen über 450 Euro monatlich gilt:

  • Abführung von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag nach ELStAM
  • Nur Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Vorlage der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung erforderlich
  • Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit bei Einhaltung der 20-Stunden-Grenze

Beschäftigung von Schülern: Jugendarbeitsschutz beachten

Für Schülerbeschäftigungen gelten neben den Regelungen zur Geringfügigkeit besondere Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).

Unterscheidung nach Alter:

Kinder (unter 15 Jahre bzw. vollzeitschulpflichtig):

  • Beschäftigung grundsätzlich verboten
  • Ausnahme: Kinder über 13 Jahre mit Einwilligung der Sorgeberechtigten
  • Erlaubte Tätigkeiten: Zeitungen austragen, Prospekte verteilen, Nachhilfe
  • Maximale Arbeitszeit: 2 Stunden täglich, höchstens 5 Tage pro Woche

Jugendliche (15 bis 17 Jahre, nicht mehr vollzeitschulpflichtig):

  • Ferienjobs für maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr zulässig
  • Tägliche Arbeitszeit: maximal 8 Stunden
  • Wöchentliche Arbeitszeit: maximal 40 Stunden

Beschäftigung von Rentnern: Sozialversicherung und Besteuerung

Als Rentner gilt, wer eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht. Für die Weiterbeschäftigung von Rentnern gelten besondere Regelungen.

Steuerliche Behandlung:

  • Besteuerung nach elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
  • Bei Minijobs oder kurzfristiger Beschäftigung: entsprechende Pauschalierung möglich

Sozialversicherung:

Krankenversicherung: Weiterbeschäftigte Rentner sind versicherungspflichtig. Bei Erwerbsminderungsrente gilt der ermäßigte Beitragssatz.

Pflegeversicherung: Erwerbstätige Rentner sind versicherungspflichtig.

Arbeitslosenversicherung: Beitragsfreiheit ab Vollendung der Regelaltersgrenze. Der Arbeitgeber bleibt jedoch beitragspflichtig. Bis zur Regelaltersgrenze besteht Versicherungspflicht.

Rentenversicherung: Bezieher einer Vollrente sind versicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin seinen Beitragsanteil.

Bei geringfügiger oder kurzfristiger Beschäftigung gelten die entsprechenden Sonderregelungen.



Steuerklassen verständlich erklärt: Finden Sie Ihre optimale Steuerklasse

Die Wahl der richtigen Steuerklasse beeinflusst maßgeblich die Höhe Ihrer Lohnsteuer. Das deutsche Steuersystem unterscheidet sechs Steuerklassen, die sich nach Familienstand und Erwerbssituation richten. Wir geben Ihnen einen übersichtlichen Einblick in die verschiedenen Steuerklassen und zeigen deren Auswirkungen auf Ihr Nettogehalt.

Die 6 Steuerklassen im Überblick:

  • Steuerklasse I: Ledige, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt
  • Steuerklasse III: Verheiratete, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (Kombination mit Steuerklasse V)
  • Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlich hohen Einkommen (optional mit Faktorverfahren)
  • Steuerklasse V: Geringer verdienender Ehepartner in Kombination mit Steuerklasse III
  • Steuerklasse VI: Für Nebenjobs und weitere Beschäftigungsverhältnisse

Optimieren Sie Ihre Steuerlast: Steuerklassenrechner – Finden Sie die beste Kombination


Freibeträge nutzen und Steuern sparen: So reduzieren Sie Ihre Abgaben

Freibeträge sind ein wichtiges Instrument zur Senkung Ihrer Steuerlast. Durch geschickte Nutzung verschiedener Freibeträge können Sie Ihr Nettoeinkommen spürbar erhöhen. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Freibeträge und deren Anwendung:

Wichtige Freibeträge im Überblick:

  • Grundfreibetrag: Steuerfreier Sockelbetrag für jeden Steuerpflichtigen – sichert das Existenzminimum
  • Kinderfreibetrag: Steuerliche Entlastung für Eltern zur Deckung des Kindesbedarfs
  • Entfernungspauschale: Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
  • Fortbildungskosten: Absetzbare Kosten für berufliche Weiterbildung und Qualifizierung

Sozialversicherung in Deutschland: Ihr umfassender Schutz

Das deutsche Sozialversicherungssystem bietet Ihnen Absicherung in verschiedenen Lebenslagen. Informieren Sie sich über die vier Säulen der Sozialversicherung und die aktuellen Beitragssätze für 2026:

Die vier Säulen der Sozialversicherung:

  • Krankenversicherung: Finanzierung medizinischer Behandlungen und Arzneimittel
  • Rentenversicherung: Absicherung Ihrer Altersversorgung und Erwerbsminderung
  • Pflegeversicherung: Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit im Alter oder bei Krankheit
  • Arbeitslosenversicherung: Finanzielle Absicherung und Vermittlung bei Arbeitslosigkeit

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Gehaltsrechner

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt?

Das Bruttogehalt ist Ihr vertraglich vereinbartes Gehalt vor jeglichen Abzügen. Das Nettogehalt bezeichnet den Betrag, der nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (falls zutreffend) und Sozialversicherungsbeiträgen tatsächlich auf Ihr Konto überwiesen wird.

Wie wird meine Steuerklasse ermittelt?

Die Steuerklasse richtet sich nach Ihrem Familienstand und Ihrer Erwerbssituation. Das Finanzamt ordnet Sie automatisch einer Steuerklasse zu. Bei Verheirateten besteht die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen zu wählen.

Welche Sozialversicherungsbeiträge werden vom Gehalt abgezogen?

Vom Bruttogehalt werden Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Diese werden paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, mit Ausnahme des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung und eines Zusatzbeitrags zur Pflegeversicherung für Kinderlose.

Wie kann ich mein Nettogehalt optimieren?

Optimierungsmöglichkeiten umfassen: Wahl der günstigsten Steuerklasse, Beantragung von Freibeträgen, Nutzung steuerfreier Arbeitgeberleistungen (z.B. Jobticket, Kindergartenzuschuss) sowie geschickte Verhandlung von Gehaltsbestandteilen.


Erfolgreiche Gehaltsverhandlung: Tipps für mehr Einkommen

Mit der richtigen Strategie und guter Vorbereitung können Sie Ihr Gehalt nachhaltig steigern. Wir zeigen Ihnen bewährte Methoden für erfolgreiche Gehaltsverhandlungen:

7 Erfolgsfaktoren für Ihre Gehaltsverhandlung:

  • Marktrecherche durchführen: Informieren Sie sich über branchenübliche Gehälter für Ihre Position und Region
  • Selbstbewusst auftreten: Präsentieren Sie Ihre Erfolge und Ihren Mehrwert für das Unternehmen
  • Strategisch verhandeln: Argumentieren Sie sachlich mit konkreten Leistungsnachweisen
  • Timing beachten: Wählen Sie den richtigen Zeitpunkt (nach Projekterfolgen, bei Jahresgesprächen)
  • In Qualifikationen investieren: Weiterbildungen verbessern Ihre Verhandlungsposition
  • Gesamtpaket betrachten: Berücksichtigen Sie auch Benefits wie Homeoffice, Firmenwagen oder flexible Arbeitszeiten
  • Alternative Vergütungsformen: Erwägen Sie steueroptimierte Zuwendungen statt reiner Gehaltserhöhung

Gehaltsübersicht nach Berufen: Was verdienen Fachkräfte in Deutschland?

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht in ihrem aktuellen Entgeltatlas detaillierte Gehaltsdaten (Median-Werte) für über 4.000 Berufe, regional aufgeschlüsselt bis zu einem Monatseinkommen von 5.400 Euro. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Durchschnittsgehälter beliebter Berufe in Deutschland:

BerufMedianes Bruttogehalt (monatlich)
Altenpfleger/-in2.621 Euro
Apotheker/-in4.111 Euro
Architekt/-in3.748 Euro
Arzt/Ärztinüber 5.400 Euro
Medizinische/-r Fachangestellte/-r2.157 Euro
Bäcker/-in2.127 Euro
Bäckereifachverkäufer/-in1.657 Euro
Baumaschinenführer/-in3.106 Euro
Bankkaufmann/-frau4.564 Euro
Bauingenieur/-in4.638 Euro
Berufskraftfahrer/-in (LKW)2.345 Euro
Betriebswirt/-in (Fachschulabschluss)3.348 Euro
Biologe/-in4.744 Euro
Buchhalter/-in3.383 Euro
Bürokaufmann/-frau3.035 Euro
Busfahrer/-in im Linienverkehr2.640 Euro
Callcenter-Agent/-in1.872 Euro
Chemisch-technische/-r Assistent/-in3.622 Euro
Controller/-in5.345 Euro
Cutter/-in (Medienbranche)3.953 Euro
Dachdecker/-in2.802 Euro
Disponent/-in (Logistik)2.662 Euro
Einkäufer/-in4.267 Euro
Einzelhandelskaufmann/-frau2.277 Euro
Elektroniker/-in (Energie- und Gebäudetechnik)2.833 Euro
Elektromechaniker/-in3.245 Euro
Elektroniker/-in für Informationstechnik3.473 Euro
Empfangsmitarbeiter/-in1.979 Euro
Erzieher/-in3.139 Euro
Eventmanager/-in3.303 Euro
Kaufmann/-frau für Büromanagement3.035 Euro
Fahrlehrer/-in2.455 Euro
Filialleiter/-in (Einzelhandel)3.860 Euro
Fliesenleger/-in2.750 Euro
Friseur/-in1.498 Euro
Staplerfahrer/-in2.485 Euro
Anlagenmechaniker/-in Sanitär/Heizung/Klima2.740 Euro
Gebäudereiniger/-in1.885 Euro
Grafikdesigner/-in3.002 Euro
Großhandelskaufmann/-frau2.911 Euro
Hotelfachmann/-frau1.979 Euro
Hauswirtschafter/-in1.793 Euro
Hausmeister/-in2.698 Euro
Industriekaufmann/-frau3.348 Euro
Industriemechaniker/-in3.616 Euro
Informatiker/-in5.400 Euro
Ingenieur/-in Elektrotechniküber 5.400 Euro
IT-Projektleiter/-inüber 5.400 Euro
Kassierer/-in2.079 Euro
Restaurantfachmann/-frau1.685 Euro
Key Account Manager/-in4.220 Euro
Kfz-Mechatroniker/-in2.810 Euro
Koch/Köchin2.029 Euro
Gesundheits- und Krankenpfleger/-in3.239 Euro
Fahrzeuglackierer/-in2.735 Euro
Lagerhelfer/-in2.070 Euro
Grundschullehrer/-in4.016 Euro
Gymnasiallehrer/-in4.883 Euro
Logistikmanager/-in3.539 Euro
Logopäde/-in2.229 Euro
Maler/-in und Lackierer/-in2.567 Euro
Marketing-Assistent/-in3.406 Euro
Marketingmanager/-in4.623 Euro
Maschinenbauingenieur/-in4.469 Euro
Maurer/-in2.902 Euro
Mechatroniker/-in3.007 Euro
Mediengestalter/-in Digital und Print2.829 Euro
Medizinisch-technische/-r Laborassistent/-in3.213 Euro
Metallbauer/-in3.474 Euro
Notar/-in5.021 Euro
Personalsachbearbeiter/-in3.659 Euro
Physiotherapeut/-in2.192 Euro
Verkehrsflugzeugführer/-inüber 5.400 Euro
Psychologe/-in4.227 Euro
PR-Manager/-in4.052 Euro
Softwareentwickler/-in4.294 Euro
Rechtsanwalt/-anwältinüber 5.400 Euro
Redakteur/-in4.283 Euro
Reinigungskraft1.717 Euro
Schiffsmechaniker/-in4.020 Euro
Metallbauer/-in (Konstruktionstechnik)2.787 Euro
Sekretär/-in3.035 Euro
Sicherheitsmitarbeiter/-in2.304 Euro
Social Media Manager/-in4.623 Euro
Softwareingenieur/-in (Master)4.723 Euro
Sozialarbeiter/-in3.026 Euro
Speditionskaufmann/-frau3.031 Euro
Steuerberater/-inüber 5.400 Euro
Steuerfachangestellte/-r2.542 Euro
Straßenbauer/-in3.106 Euro
Systemadministrator/-in4.438 Euro
Technische/-r Zeichner/-in3.137 Euro
Unternehmensberater/-inüber 5.400 Euro
Verkäufer/-in2.277 Euro
Versicherungskaufmann/-frau4.348 Euro
Verwaltungsfachangestellte/-r3.311 Euro
Wirtschaftsingenieur/-inüber 5.400 Euro
Wirtschaftsprüfer/-inüber 5.400 Euro
Zahntechniker/-in2.414 Euro
Zimmerer/Zimmerin2.870 Euro

Aktuelle Tarifentgelte 2023: Vergütungstabellen nach Branchen

Tarifliche Grundvergütungen für 42 Wirtschaftszweige

Die Hans-Böckler-Stiftung stellt detaillierte Vergütungstabellen für verschiedene Branchen zur Verfügung. Diese zeigen die tariflichen Grundvergütungen (ohne Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen) und informieren über die Anzahl der Vergütungsgruppen sowie die Höhe der Löhne, Gehälter und Entgelte in den einzelnen Tarifgebieten.

Hinweis: Für aktuellere Tarifentgelte empfehlen wir einen Besuch der WSI-Tarifarchiv-Website, wo regelmäßig aktualisierte Vergütungstabellen veröffentlicht werden.

Verfügbare Branchen (Stand 2023):

B

Bäckerhandwerk (Excel)
Bankgewerbe (Excel)
Bauhauptgewerbe (Excel)
Bekleidungsindustrie (Excel)
Bewachungsgewerbe (Excel)
Brot- und Backwarenindustrie (Excel)

C

Chemische Industrie (Excel)

D

Dachdeckerhandwerk (Excel)
Druckindustrie (Excel)

E

Einzelhandel (Excel)
Eisen- und Stahlindustrie (Excel)
Energiewirtschaft (Excel)
Erfrischungsgetränkeindustrie (Excel)
Erwerbsgartenbau (Excel)

F

Feinkeramische Industrie (Excel)
Fleischerhandwerk (Excel)
Floristik (Excel)
Friseurhandwerk (Excel)

G

Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (Excel)
Gebäudereinigerhandwerk (Excel)
Großhandel (Excel)

H

Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie (Excel)
Hotel- und Gaststättengewerbe (Excel)

K

Kraftfahrzeuggewerbe (Excel)
Kunststoff verarbeitende Industrie (Excel)

L

Landwirtschaft (Excel)

M

Maler- und Lackiererhandwerk (Excel)
Metall- und Elektroindustrie (Excel)
Metallhandwerk (Excel)

O

Obst- und Gemüseindustrie (Excel)
Öffentlicher Dienst (Excel)

P

Papier erzeugende Industrie (Excel)
Papier und Pappe verarbeitende Industrie (Excel)
Private Abfallwirtschaft (Excel)
Privates Verkehrsgewerbe (Excel)

S

Sanitär-, Heizungs-, Klimahandwerk (Excel)
Steine-Erden-Industrie (Excel)
Süßwarenindustrie (Excel)
Systemgastronomie (Excel)

T

Textilindustrie (Excel)

V

Versicherungsgewerbe (Excel)

Z

Zeitarbeit (Excel)

Wichtige Informationen:

  • Die Tabellen enthalten die tariflichen Grundvergütungen für gewerbliche Beschäftigte (Tariflöhne), kaufmännische Angestellte (Tarifgehälter) und einheitliche Tarifentgelte
  • Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen sind nicht enthalten
  • Jede Branchendatei beginnt mit einem Übersichtsblatt zur Anzahl der Vergütungsgruppen je Tarifgebiet
  • Anschließend folgen die detaillierten Tariftabellen mit Stundenlöhnen und Monatsvergütungen
  • Alle Dateien stehen im Excel-Format (.xlsx) zum kostenlosen Download bereit

Quelle: WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung | Weitere Informationen und aktuellere Vergütungstabellen

Verdienste und Arbeitskosten in Deutschland – Statistische Übersicht

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Besoldung im öffentlichen Dienst: Beamte und Tarifbeschäftigte bei Bund, Ländern und Kommunen

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Weitere nützliche Gehalts- und Lohnrechner


Alle Steuerrechner und Tools im Überblick


Rechtsgrundlagen zum Thema: Gehalt

EStG 
EStG § 3

EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStG § 13 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

EStG § 19

EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

EStG § 42g Lohnsteuer-Nachschau

EStR 
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStR R 5.2 Ordnungsmäßige Buchführung

EStR R 5.4 Bestandsmäßige Erfassung des beweglichen Anlagevermögens

EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

EStR R 10b.1 Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d.
§ 10b Abs. 1 und 1a EStG
EStR R 13.2 Abgrenzung der gewerblichen und landwirtschaftlichen Tierzucht und Tierhaltung

EStR R 15.1 Selbständigkeit

EStR R 33a.2 Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes

EStR R 34.4 Anwendung des
§ 34 Abs. 1 EStG auf Einkünfte aus der Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG)
EStR R 49.3 Bedeutung der Besteuerungsmerkmale im Ausland bei beschränkter Steuerpflicht

KStG 38
UStG 
UStG § 3 Lieferung, sonstige Leistung

UStG § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

UStG § 13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner

UStG § 25c Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold

AO 
AO § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

AO § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen

AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts

AO § 313 Pfändung fortlaufender Bezüge

AO § 316 Erklärungspflicht des Drittschuldners

AO § 361 Aussetzung der Vollziehung

AO § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

AO § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen

AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts

AO § 313 Pfändung fortlaufender Bezüge

AO § 316 Erklärungspflicht des Drittschuldners

AO § 361 Aussetzung der Vollziehung

UStAE 
UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen

UStAE 1.8. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal

UStAE 2.3. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

UStAE 2.4. Forderungskauf und Forderungseinzug

UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen

UStAE 3.10. Einheitlichkeit der Leistung

UStAE 3.16. Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle

UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen

UStAE 4.7.1. Leistungen an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen

UStAE 4.8.3. Gesetzliche Zahlungsmittel

UStAE 4.11b.1. Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen

UStAE 4.12.1. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

UStAE 4.12.8.

UStAE 4.12.9. Beherbergungsumsätze

UStAE 4.14.1. Anwendungsbereich und Umfang der Steuerbefreiung

UStAE 4.14.7. Rechtsform des Unternehmers

UStAE 4.16.1. Anwendungsbereich und Umfang der Steuerbefreiung

UStAE 4.26.1. Ehrenamtliche Tätigkeit

UStAE 4b.1. Steuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen

UStAE 10.1. Entgelt

UStAE 12.5. Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte, Museen usw.

UStAE 12.7. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte

UStAE 12.8. Zirkusunternehmen, Schausteller und zoologische Gärten

UStAE 13b.1. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

UStAE 13b.2. Bauleistungen

UStAE 13b.6. Lieferungen von Gold mit einem Feingehalt von mindestens 325 Tausendstel

UStAE 15.6. Vorsteuerabzug bei Repräsentationsaufwendungen

UStAE 15.22. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen

UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen

UStAE 17.1. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

UStAE 18.2. Voranmeldungszeitraum

UStAE 24.2. Erzeugnisse im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG

UStAE 24.3. Sonstige Leistungen

UStAE 25c.1. Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold

UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen

UStAE 1.8. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal

UStAE 2.3. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

UStAE 2.4. Forderungskauf und Forderungseinzug

UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen

UStAE 3.10. Einheitlichkeit der Leistung

UStAE 3.16. Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle

UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen

UStAE 4.7.1. Leistungen an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen

UStAE 4.8.3. Gesetzliche Zahlungsmittel

UStAE 4.11b.1. Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen

UStAE 4.12.1. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

UStAE 4.12.8.

UStAE 4.12.9. Beherbergungsumsätze

UStAE 4.14.1. Anwendungsbereich und Umfang der Steuerbefreiung

UStAE 4.14.7. Rechtsform des Unternehmers

UStAE 4.16.1. Anwendungsbereich und Umfang der Steuerbefreiung

UStAE 4.26.1. Ehrenamtliche Tätigkeit

UStAE 4b.1. Steuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen

UStAE 10.1. Entgelt

UStAE 12.5. Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte, Museen usw.

UStAE 12.7. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte

UStAE 12.8. Zirkusunternehmen, Schausteller und zoologische Gärten

UStAE 13b.1. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

UStAE 13b.2. Bauleistungen

UStAE 13b.6. Lieferungen von Gold mit einem Feingehalt von mindestens 325 Tausendstel

UStAE 15.6. Vorsteuerabzug bei Repräsentationsaufwendungen

UStAE 15.22. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen

UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen

UStAE 17.1. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

UStAE 18.2. Voranmeldungszeitraum

UStAE 24.2. Erzeugnisse im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG

UStAE 24.3. Sonstige Leistungen

UStAE 25c.1. Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold

GewStR 
GewStR R 8.1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen

GewStR R 9.3 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften

UStR 
UStR 6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen

UStR 12. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal

UStR 18. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

UStR 21. Organschaft

UStR 25. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen

UStR 25a. Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle

UStR 29. Einheitlichkeit der Leistung

UStR 42c. Begriff des Leistungsempfängers im Sinne des § 3b Abs. 3 bis 6 UStG

UStR 53. Vermittlungsleistungen der Reisebüros

UStR 56. Leistungen an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen

UStR 59. Gesetzliche Zahlungsmittel

UStR 83. Dingliche Nutzungsrechte

UStR 84. Beherbergungsumsätze

UStR 91a. Umfang der Steuerbefreiung

UStR 149. Entgelt

UStR 166. Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte, Museen usw.

UStR 168. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte

UStR 169. Zirkusunternehmen, Schausteller und zoologische Gärten

UStR 182a. Leistungsempfänger als Steuerschuldner

UStR 197. Vorsteuerabzug bei Repräsentationsaufwendungen

UStR 213b. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen

UStR 223. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

UStR 225a. Voranmeldungszeitraum

UStR 264. Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

UStR 276c. Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold

KStR 5.12
AEAO 
AEAO Zu § 55 Selbstlosigkeit:

AEAO Zu § 62 Rücklagen und Vermögensbildung:

AEAO Zu § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe:

AEAO Zu § 74 Haftung des Eigentümers von Gegenständen:

AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:

AEAO Zu § 124 Wirksamkeit des Verwaltungsakts:

AEAO Zu § 152 Verspätungszuschlag:

AEAO Zu § 154 Kontenwahrheit:

AEAO Zu § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen:

AEAO Zu § 171 Ablaufhemmung:

AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:

AEAO Zu § 182 Wirkung der gesonderten Feststellung:

AEAO Zu § 201 Schlussbesprechung:

AEAO Zu § 208 Steuerfahndung, Zollfahndung:

AEAO Zu § 240 Säumniszuschläge:

AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:

AEAO Zu § 366 Form, Inhalt und Erteilung der Einspruchsentscheidung:

HGB 
§ 11 HGB Offenlegung in der Amtssprache eines Mitgliedstaats der Europäischen Union

§ 64 HGB Gehaltszahlung

§ 285 HGB Sonstige Pflichtangaben

§ 289a HGB Erklärung zur Unternehmensführung

§ 290 HGB Pflicht zur Aufstellung

§ 296 HGB Verzicht auf die Einbeziehung

§ 313 HGB Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Angaben zum Beteiligungsbesitz

§ 314 HGB Sonstige Pflichtangaben

§ 318 HGB Bestellung und Abberufung des Abschlussprüfers

§ 325 HGB Offenlegung

§ 400 HGB Selbsteintritt des Kommissionärs

§ 452b HGB Schadensanzeige, Verjährung

§ 499 HGB Besondere Schadensursachen

§ 613 HGB Haftungsbeschränkung für kleine Schiffe

§ 615 HGB Beschränkung der Haftung des Lotsen

ErbStG 2 13a 13b 28
ErbStR 2.2 13b.2 13b.6 13b.19 17
ErbStDV 1
BpO 8 21
LStR 
R 9.9 LStR Umzugskosten

R 19.8 LStR Zu den nach
§ 19 Abs. 2 EStG steuerbegünstigten Versorgungsbezügen gehören auch:
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung

BewG 51 51a 169
EStH 4.8 4d.6.10 4d.11 4d.13 5.5 6.7 6.11 6.12 6a.17 7.4 10.11 15.3 15.7.1 15.7.2 15.7.6 15.9.2 17.2 17.4 22.4 32b 34.4
GewStH 8.1.4
KStH 8.7 8.8 8.9
LStH 3.6 3.16 3.28 3b 8.1.1.4 8.1.7 8.1.9.10 9.1 9.12 19.3 19.8 38.2 39b.6 40a.1 40b.1
ErbStH E.3.5 E.5.2 B.151.7
AStG 17
GrStG 
§ 4 GrStG Sonstige Steuerbefreiungen

GrStR 15 17
StBerG 
§ 9a StBerG Erfolgshonorar

§ 28 StBerG Pflicht zum Erscheinen vor der Aufsichtsbehörde, Befugnisse der Aufsichtsbehörde

§ 50a StBerG Kapitalbindung

§ 56 StBerG Weitere berufliche Zusammenschlüsse

BGB 55a 78 305a 411 494 507 558a 558d 907 1314 1908b

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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