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AfA, Investitionen & Steuerplanung

Sonderabschreibung 2026: § 7g, Mietwohnungsneubau, Elektrofahrzeuge und Handelsbilanz richtig einordnen

Mit einer Sonderabschreibung können Unternehmen und Vermieter Abschreibungen vorziehen und dadurch ihre Steuerbelastung früher senken. Besonders wichtig sind 2026 die Sonderabschreibung nach § 7g EStG für kleine und mittlere Betriebe, die Förderung des Mietwohnungsneubaus nach § 7b EStG und die neue beschleunigte Abschreibung für Elektrofahrzeuge nach § 7 Abs. 2a EStG.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • § 7g EStG: Für begünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter sind aktuell Sonderabschreibungen bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten möglich.
  • Investitionsabzugsbetrag: Zusätzlich kann vor der Investition ein IAB von bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten genutzt werden.
  • Gewinngrenze: § 7g setzt grundsätzlich voraus, dass der Gewinn des Betriebs ohne IAB höchstens 200.000 € beträgt.
  • Mietwohnungsneubau: § 7b EStG ermöglicht bis zu 5 % jährlich im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den drei Folgejahren.
  • Elektrofahrzeuge: Für nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschaffte Elektrofahrzeuge gibt es eine eigenständige beschleunigte AfA mit 75 % im Anschaffungsjahr; zusätzliche Sonderabschreibungen sind dafür ausgeschlossen.
  • Handelsbilanz: Steuerliche Sonderabschreibungen dürfen nicht einfach in die Handelsbilanz übernommen werden. Handelsrechtlich zählt vor allem die planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 HGB.

Sonder-AfA-Rechner: Abschreibungsverlauf berechnen

Mit dem folgenden Rechner können Sie den steuerlichen Effekt einer Sonderabschreibung überschlägig berechnen. Besonders relevant ist der Vergleich zwischen normaler AfA, Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und gegebenenfalls degressiver AfA.

Sonder AfA Rechner mit Steuervorteil

Sonder-Afa
Anschaffungsdatum
Anschaffungskosten Euro
Nutzungsdauer Monate
Sonderafa %

Allgemein
Rechtsform
Kalkulations-Zins %
Veranlagungsart

Steuerliche Angaben
EinkommenGew.St.
Hebesatz

Hinweis: Der Rechner ersetzt keine Einzelfallprüfung. Sonderabschreibungen wirken nur dann steuermindernd, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die Angaben in Buchführung, Anlageverzeichnis und Steuererklärung korrekt umgesetzt werden.

Was ist eine Sonderabschreibung?

Eine Sonderabschreibung erlaubt es, zusätzlich zur regulären Absetzung für Abnutzung einen weiteren Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich abzuziehen. Dadurch wird die Steuerlast in frühere Jahre verlagert. Wirtschaftlich handelt es sich häufig um eine Steuerstundung, weil spätere Abschreibungen entsprechend geringer ausfallen.

Definition in einfacher Sprache

Eine Sonderabschreibung bedeutet: Sie dürfen einen größeren Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten früher steuerlich geltend machen. Die Gesamtkosten werden dadurch nicht doppelt abgezogen, sondern nur schneller verteilt.

Wichtige Abgrenzungen

  • Normale AfA: Verteilung der Kosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
  • Sonderabschreibung: zusätzlicher steuerlicher Abzug aufgrund einer speziellen Vorschrift.
  • Erhöhte Absetzung: besondere Abschreibungssätze, häufig bei Gebäuden oder Fördertatbeständen.
  • Außerplanmäßige Abschreibung: handelsrechtliche Wertminderung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung.
  • Investitionsabzugsbetrag: Vorverlagerung des Betriebsausgabenabzugs bereits vor Anschaffung oder Herstellung.

Welche Sonderabschreibungen sind 2026 besonders wichtig?

Regelung Begünstigte Investition Steuervorteil Besonderheit 2026
§ 7g EStG abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu 40 % Sonderabschreibung plus ggf. IAB Gewinngrenze 200.000 € und fast ausschließliche betriebliche Nutzung beachten
§ 7b EStG neue Mietwohnungen bis zu 5 % jährlich für vier Jahre für neue Förderfälle u. a. Effizienzhaus-40 mit Nachhaltigkeits-Klasse und Kostengrenzen prüfen
§ 7 Abs. 2a EStG Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen 75 % AfA im Anschaffungsjahr, danach gestaffelte Restabschreibung keine zusätzliche Sonderabschreibung für dasselbe Fahrzeug
§ 7h / § 7i EStG Sanierungsgebiete und Baudenkmale erhöhte Absetzungen für begünstigte Baumaßnahmen Bescheinigung der zuständigen Behörde zwingend erforderlich

Sonderabschreibung nach § 7g EStG: 40 % für kleine und mittlere Betriebe

Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG ist eine der wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen. Sie gilt für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, zum Beispiel Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Büroausstattung, IT-Hardware oder Betriebsvorrichtungen.

Voraussetzungen

  • Das Wirtschaftsgut ist abnutzbar und beweglich.
  • Es gehört zum Anlagevermögen des Betriebs.
  • Es wird mindestens bis zum Ende des auf die Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs genutzt.
  • Die Nutzung muss ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich erfolgen, regelmäßig also zu mindestens 90 %.
  • Der Gewinn des Betriebs überschreitet im maßgeblichen Jahr ohne IAB grundsätzlich nicht 200.000 €.
  • Die erforderlichen Angaben werden elektronisch an das Finanzamt übermittelt.

Höhe und Zeitraum

Die Sonderabschreibung beträgt für aktuelle begünstigte Investitionen bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sie kann im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren flexibel verteilt werden. Zusätzlich läuft die reguläre AfA weiter.

Beispiel ohne Investitionsabzugsbetrag

Ein Unternehmer kauft 2026 eine Maschine für 50.000 €. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Neben der linearen AfA von 5.000 € kann er im Anschaffungsjahr eine Sonderabschreibung von bis zu 20.000 € geltend machen. Die gesamte Abschreibung im Jahr 2026 kann damit bis zu 25.000 € betragen.

Wichtig

Die Sonderabschreibung erhöht nicht die insgesamt abziehbaren Anschaffungskosten. Sie zieht Abschreibung nur vor. Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums wird der verbleibende Restwert über die Restnutzungsdauer abgeschrieben.

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung kombinieren

Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ermöglicht es, bereits vor der Investition bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abzuziehen. Nach Anschaffung wird der IAB grundsätzlich wieder hinzugerechnet und kann durch eine Herabsetzung der Anschaffungskosten neutralisiert werden.

Typischer Ablauf

  1. Vor der Investition wird ein Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50 % gebildet.
  2. Spätestens innerhalb der Investitionsfrist wird das begünstigte Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt.
  3. Der IAB wird im Investitionsjahr hinzugerechnet.
  4. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten können gewinnmindernd herabgesetzt werden.
  5. Zusätzlich kann die Sonderabschreibung nach § 7g genutzt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Beispiel mit IAB und Sonderabschreibung

Ein Unternehmer plant die Anschaffung einer Maschine für 50.000 € und bildet im Vorjahr einen IAB von 25.000 €. Im Jahr 2026 wird die Maschine tatsächlich angeschafft. Die Anschaffungskosten werden um 25.000 € herabgesetzt. Die lineare AfA bemisst sich dann aus der geminderten Bemessungsgrundlage. Die Sonderabschreibung nach § 7g wird hingegen aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten berechnet und kann bis zu 40 % betragen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Mehr dazu: Investitionsabzugsbetrag richtig nutzen

Gemeinsame Regeln für Sonderabschreibungen nach § 7a EStG

§ 7a EStG enthält allgemeine Regeln, die für viele erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen gelten. Die Vorschrift gewährt selbst keine neue Sonderabschreibung, sondern regelt den Umgang mit bestehenden Fördervorschriften.

Wichtige Grundregeln

  • Keine Mehrfachförderung: Für ein Wirtschaftsgut dürfen erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen grundsätzlich nur aufgrund einer Vorschrift in Anspruch genommen werden.
  • Reguläre AfA bleibt erforderlich: Bei Sonderabschreibungen sind die Absetzungen für Abnutzung zusätzlich nach den allgemeinen Regeln vorzunehmen.
  • Anzahlungen und Teilherstellungskosten: Sonderabschreibungen können unter bestimmten Voraussetzungen bereits für Anzahlungen oder Teilherstellungskosten relevant werden.
  • Besonderes Verzeichnis: Begünstigte Wirtschaftsgüter müssen in einem besonderen Verzeichnis nachgewiesen werden, wenn die Angaben nicht aus der Buchführung ersichtlich sind.
  • Restwert nach Ablauf: Nach dem Begünstigungszeitraum wird der verbleibende Restwert über die Restnutzungsdauer abgeschrieben.

Praxistipp

Prüfen Sie vor der Buchung, ob eine Sonderabschreibung wirklich günstiger ist als eine degressive AfA oder eine andere Fördervorschrift. Für dasselbe Wirtschaftsgut ist eine Kumulierung häufig ausgeschlossen.

Elektrofahrzeuge 2026: 75-%-AfA statt alter §-7c-Darstellung

Der alte Abschnitt zu Elektronutzfahrzeugen sollte aktualisiert werden. Die frühere Sonderabschreibung nach § 7c EStG ist im aktuellen Gesetz nicht mehr als zentrale Fördervorschrift aufzubauen. Für Elektrofahrzeuge ist 2026 vor allem die neue arithmetisch-degressive AfA nach § 7 Abs. 2a EStG relevant.

So funktioniert die neue Elektrofahrzeug-AfA

Für Elektrofahrzeuge, die zum Anlagevermögen gehören und nach dem 30.06.2025 sowie vor dem 01.01.2028 angeschafft werden, können folgende Prozentsätze der Anschaffungskosten abgezogen werden:

Jahr AfA-Satz
Jahr der Anschaffung75 %
1. Folgejahr10 %
2. Folgejahr5 %
3. Folgejahr5 %
4. Folgejahr3 %
5. Folgejahr2 %

Keine zusätzliche Sonderabschreibung

Die beschleunigte Elektrofahrzeug-AfA kann nur angewendet werden, wenn für dasselbe Fahrzeug keine Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden. Unternehmen müssen daher vergleichen, ob § 7 Abs. 2a EStG, die reguläre AfA, eine degressive AfA oder § 7g im konkreten Fall günstiger ist.

Praxisbeispiel

Ein Betrieb kauft 2026 ein reines Elektrofahrzeug für 60.000 €. Bei Anwendung von § 7 Abs. 2a EStG können im Anschaffungsjahr 45.000 € abgeschrieben werden. Der verbleibende Betrag wird nach den gesetzlichen Staffelsätzen in den Folgejahren verteilt.

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG soll den Neubau bezahlbarer Mietwohnungen fördern. Sie kann zusätzlich zur regulären Gebäude-AfA genutzt werden, wenn die strengen Voraussetzungen eingehalten werden.

Förderhöhe

  • bis zu 5 % jährlich,
  • im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den drei folgenden Jahren,
  • zusätzlich zur regulären Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 4 oder § 7 Abs. 5a EStG,
  • insgesamt damit bis zu 20 % Sonderabschreibung im Begünstigungszeitraum.

Wichtige Voraussetzungen für aktuelle Förderfälle

  • Es werden neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen hergestellt.
  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige liegt im begünstigten Zeitraum.
  • Bei aktuellen Förderfällen muss das Gebäude die Kriterien eines Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllen und dies über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude nachweisen.
  • Die Wohnung dient im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken.
  • Eine Nutzung zur kurzfristigen Beherbergung ist nicht begünstigt.
  • Die Baukostenobergrenze und die Bemessungsgrundlagenbegrenzung müssen eingehalten werden.

Kostengrenzen für aktuelle Fälle

Grenze Betrag Bedeutung
Baukostenobergrenze 5.200 € je m² Wohnfläche Bei Überschreiten entfällt die Förderung.
Bemessungsgrundlage maximal 4.000 € je m² Wohnfläche Nur bis zu diesem Betrag wird die 5-%-Sonderabschreibung berechnet.

Siehe auch: Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau berechnen

Handelsrechtliche Abschreibung: Warum Steuerrecht nicht automatisch Handelsrecht ist

Der alte Hinweis zu § 254 HGB sollte nicht fortgeführt werden. § 254 HGB betrifft heute Bewertungseinheiten und ist keine allgemeine Vorschrift, um steuerrechtliche Sonderabschreibungen in der Handelsbilanz zu übernehmen. Handelsrechtlich sind vor allem § 253 HGB und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgeblich.

Handelsrechtliche Abschreibungen im Überblick

  • Planmäßige Abschreibung: Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer.
  • Außerplanmäßige Abschreibung: bei voraussichtlich dauernder Wertminderung von Anlagevermögen.
  • Umlaufvermögen: Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert, wenn dieser unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt.
  • Steuerliche Sonderabschreibung: wirkt grundsätzlich in der Steuerbilanz, nicht automatisch in der Handelsbilanz.

Latente Steuern prüfen

Wenn Steuerbilanz und Handelsbilanz durch Sonderabschreibungen voneinander abweichen, können temporäre Differenzen entstehen. Kapitalgesellschaften und bestimmte haftungsbeschränkte Gesellschaften sollten deshalb prüfen, ob latente Steuern zu bilden oder auszuweisen sind.

Typische Fehler bei Sonderabschreibungen

  • Veraltete 20-%-Angabe bei § 7g: Für aktuelle begünstigte Investitionen 2026 sind bis zu 40 % relevant.
  • Gewinngrenze nicht geprüft: § 7g scheitert, wenn die 200.000-€-Grenze überschritten ist.
  • Private Nutzung unterschätzt: Die fast ausschließliche betriebliche Nutzung muss insbesondere bei Pkw sauber nachgewiesen werden.
  • Sonderabschreibung doppelt kombiniert: § 7a EStG verhindert häufig die Kumulierung mehrerer Sonderabschreibungen für dasselbe Wirtschaftsgut.
  • Falsche Bemessungsgrundlage: Nach IAB-Herabsetzung und bei § 7b gelten besondere Berechnungsregeln.
  • E-Auto-AfA als Sonderabschreibung behandelt: § 7 Abs. 2a EStG ist eine eigenständige beschleunigte AfA und schließt zusätzliche Sonderabschreibungen aus.
  • § 7b-Kostengrenzen übersehen: Nachträgliche Kosten können die Förderung gefährden.
  • Handelsbilanz falsch angepasst: Steuerliche Sonderabschreibungen dürfen nicht ungeprüft handelsrechtlich übernommen werden.

Checkliste: Sonderabschreibung in der Steuererklärung richtig nutzen

1. Vor der Investition

  • Wirtschaftsgut und Fördervorschrift bestimmen.
  • Gewinngrenze, Nutzungsanforderungen und Behaltefrist prüfen.
  • Investitionsabzugsbetrag berechnen.
  • Finanzierung, Liquidität und steuerliche Wirkung simulieren.
  • Bei Immobilien: Bauantrag, Energieeffizienz, Kostengrenzen und Wohnzweck prüfen.

2. Im Investitionsjahr

  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten vollständig erfassen.
  • IAB hinzurechnen und Anschaffungskosten ggf. herabsetzen.
  • Sonderabschreibung und reguläre AfA berechnen.
  • Bei Elektrofahrzeugen § 7 Abs. 2a EStG mit anderen AfA-Optionen vergleichen.
  • Wirtschaftsgut im Anlageverzeichnis dokumentieren.

3. In den Folgejahren

  • Nutzungsvoraussetzungen überwachen.
  • Restwert und Restnutzungsdauer korrekt fortführen.
  • Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten berücksichtigen.
  • Bei § 7b: zehnjährige entgeltliche Wohnraumüberlassung sichern.
  • Rückgängigmachung bei Verstoß gegen Voraussetzungen prüfen.

Rechner und weitere AfA-Themen

Sonderabschreibungen optimal planen

Ob Maschine, Fahrzeug, IT-Investition, Mietwohnungsneubau oder Elektrofahrzeug: Sonderabschreibungen können die Liquidität spürbar verbessern, wenn sie richtig geplant und dokumentiert werden. Wir prüfen, welche AfA-Variante in Ihrem Fall steuerlich und wirtschaftlich am sinnvollsten ist.

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FAQ: Häufige Fragen zur Sonderabschreibung

Wie hoch ist die Sonderabschreibung nach § 7g EStG 2026?

Für aktuelle begünstigte Investitionen kann die Sonderabschreibung bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen. Voraussetzung sind unter anderem ein begünstigtes bewegliches Wirtschaftsgut, die fast ausschließliche betriebliche Nutzung und die Einhaltung der Gewinngrenze.

Kann ich Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung kombinieren?

Ja, der Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG können zusammenwirken. Die Berechnung der Bemessungsgrundlagen und die spätere AfA müssen aber sauber erfolgen.

Gilt die Sonderabschreibung nach § 7g auch für Pkw?

Ja, grundsätzlich kann auch ein betrieblicher Pkw begünstigt sein. Kritisch ist aber der Nachweis der mindestens 90 % betrieblichen Nutzung. Bei gemischt genutzten Pkw ist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch häufig entscheidend.

Was ist der Unterschied zwischen Sonderabschreibung und degressiver AfA?

Die Sonderabschreibung ist ein zusätzlicher Abschreibungsbetrag aufgrund einer Fördervorschrift. Die degressive AfA ist eine alternative Methode zur regulären linearen AfA. Beide können nur kombiniert werden, wenn das Gesetz dies zulässt.

Wie funktioniert die Elektrofahrzeug-AfA ab 2026?

Für bestimmte Elektrofahrzeuge im Anlagevermögen, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft werden, können im Anschaffungsjahr 75 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Zusätzliche Sonderabschreibungen für dasselbe Fahrzeug sind ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau?

Nach § 7b EStG können bis zu 5 % der Bemessungsgrundlage jährlich im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den drei Folgejahren zusätzlich zur regulären Gebäude-AfA abgezogen werden.

Darf ich steuerliche Sonderabschreibungen in der Handelsbilanz übernehmen?

Nicht automatisch. Handelsrechtlich gelten die Bewertungsregeln des HGB. Steuerliche Sonderabschreibungen führen regelmäßig zu Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz.

Was passiert, wenn Voraussetzungen später wegfallen?

Dann kann die Sonderabschreibung rückgängig zu machen sein. Typische Fälle sind nicht ausreichende betriebliche Nutzung, Verkauf, Nutzungsänderung oder bei § 7b die Aufgabe der entgeltlichen Wohnraumvermietung innerhalb der Bindungsfrist.

Rechtsgrundlagen und Orientierung

  • § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung, degressive AfA und Elektrofahrzeug-AfA
  • § 7a EStG – gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen
  • § 7b EStG – Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
  • § 7g EStG – Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
  • § 7h EStG – erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen
  • § 7i EStG – erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
  • § 253 HGB – handelsrechtliche Zugangs- und Folgebewertung
  • § 274 HGB – latente Steuern

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Rechtsgrundlagen zum Thema: Sonderabschreibungen

EStG 
EStG § 6 Bewertung

EStG § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung

EStG § 7a Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

EStG § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

EStG § 10g Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden

EStG § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

EStG § 23 Private Veräußerungsgeschäfte

EStG § 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen

EStG § 51 Ermächtigungen

EStG § 52 Anwendungsvorschriften

EStG § 58 Weitere Anwendung von Rechtsvorschriften, die vor Herstellung der Einheit Deutschlands in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gegolten haben

EStR 
EStR R 4.5 Einnahmenüberschussrechnung

EStR R 6.3 Herstellungskosten

EStR R 6.12 Bewertung von Entnahmen und Einlagen

EStR R 6b.1 Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung bestimmter Anlagegüter i. S. d.
§ 6b EStG
EStR R 7.4 Höhe der AfA

EStR R 7a. Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs

EStR R 21.5 Behandlung von Zuschüssen

EStR R 21.6 Miteigentum und Gesamthand

EStR R 34b.3 Ermittlung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen

EStDV 81 82f
AEAO 
AEAO Zu § 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger:

BewG 202
EStH 4.4 6c 7a 11 18.2

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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