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Zusatzversorgung


Zusatzversorgungssysteme waren eine Ergänzung der Sozialpflichtversicherung in der DDR. Zusatzversorgung wurde neben der Rente an Berechtigte (z.B. technische und wissenschaftliche Intelligenz, Mitarbeiter des Staatsapparats) gezahlt; meist als fester Prozentsatz des letzten Erwerbseinkommens unter Anrechnung der Rente aus der Sozialpflichtversicherung. Zum 1. Januar 1992 wurden die Leistungen in die gesetzliche Rentenversicherung überführt und nach SBG VI neu berechnet. Parallel dazu Anrechnung einer Vergleichsrente auf Grundlage der letzten 20 Kalenderjahre vor dem Ende der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit, wenn sie höher ist als die Rente nach SGB VI. Zeiten der Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung werden bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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