Rentenlexikon
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Zurechnungszeit
Kommt es bei einer oder einem Versicherten bereits in jungen Jahren zur Erwerbsminderung oder zum Todesfall, wäre die Rente wegen der kurzen Beitragsleistung relativ gering. Um dies zu verhindern, gibt es die Zurechnungszeit. Durch die Zurechnungszeit wird bei der Rentenberechnung unterstellt, dass die Erwerbsminderung oder der Tod erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres eingetreten ist. Die Zeit zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und dem 60. Lebensjahr wird als so genannte beitragsfreie Zeit hinzugerechnet. Die Bewertung der Zurechnungszeit richtet sich individuell nach der Versicherungsbiografie vor Eintritt des Versicherungsfalles.