Rentenlexikon

Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ

Witwen- bzw. Witwerrente


Die gesetzliche Rentenversicherung leistet den Hinterbliebenen eines bzw. einer Versicherten Ersatz für den durch seinen bzw. ihren Tod entfallenden Unterhalt in Form der Witwen- und Witwerrente sowie der Waisenrente.

Eine Witwen- bzw. Witwerrente beträgt 25 Prozent der Altersrente des bzw. der verstorbenen Versicherten (sog. kleine Witwen-/Witwerrente). Diese Leistung ist auf zwei Jahre befristet.

Die Rente erhöht sich bei Kindererziehung, bei Vollendung des 45. Lebensjahres oder bei Erwerbsminderung auf 55 Prozent (sog. große Witwen-/Witwerrente). Witwen bzw. Witwer, die Kinder erzogen haben, erhalten darüber hinaus für das erste Kind einen Zuschlag in Höhe von zwei Entgeltpunkten. Für das zweite und jedes weitere Kind beträgt der Zuschlag jeweils einen Entgeltpunkt. Anspruch auf Witwen-/Witwerrente haben auch überlebende Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Soweit der Ehe- oder Lebenspartner vor dem 1.1.2002 verstorben ist oder wenn zu diesem Zeitpunkt eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bereits bestand und ein Partner älter als 40 Jahre war, gilt das "alte" Hinterbliebenenrecht weiter. Für diesen Personenkreis wird aus Vertrauensschutzgründen eine kleine Witwen-/Witwerrente ohne zeitliche Begrenzung gezahlt. Die große Witwen-/Witwerrente beträgt 60 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten. In diesen Fällen wird der Zuschlag für Kindererziehung aber nicht gewährt.


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: Bitte nur per E-Mail
Steuerberater@steuerschroeder.de


Steuerberatung


Steuer-Newsletter

Erhalten Sie kostenlos aktuelle Steuertipps

Steuer-Newsletter Symbol Jetzt kostenlos anmelden.

Buchhaltungssoftware

Einfache & sichere Buchführung für Freiberufler, Kleinunternehmer, Selbstständige & GmbHs

Buchhaltung Excel Vorlage

Buchhaltung ganz einfach per Excel-Tabelle.

Rechnungswesen (PDF)

Kostenloser Download: Fachbuch Buchhaltung, Bilanzierung sowie Kosten- & Leistungsrechnung