Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich ist die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen im Falle einer Scheidung. Ausgleichspflichtig ist der Ehegatte mit den höheren Anwartschaften. Dem anderen Ehegatten steht als Ausgleich die Hälfte des Unterschieds zu.
Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.