Rentenlexikon

Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ

Versorgungsausgleich


Der Versorgungsausgleich ist die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen im Falle einer Scheidung. Ausgleichspflichtig ist der Ehegatte mit den höheren Anwartschaften. Dem anderen Ehegatten steht als Ausgleich die Hälfte des Unterschieds zu.


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