Rentenlexikon
Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Versicherungspflicht
Arbeiter, Angestellte und Auszubildende sind versicherungspflichtig. Für Selbstständige gibt es besondere Regelungen. Nicht versicherungspflichtig, also versicherungsfrei, sind z. B. Beamte, Schüler und Bezieher von Altersvollrenten. Geringfügig Beschäftigte, die versicherungsfrei sind, haben die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten.