Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Sonderversorgung
Sonderversorgungssysteme boten in der ehemaligen DDR bestimmten Personengruppen eine eigenständige soziale Sicherung außerhalb der allgemeinen Rentenversicherung. Die Ansprüche und Anwartschaften aus diesen Systemen sind zum 1.1.1992 in die gesetzliche Rentenversicherung überführt worden.
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